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Antrag Schwerbehindertenausweis

29 Jul 2012 19:33 #1 von fm
Hallo,

seit einigen Monaten muss ich mich 4 bis 5-mal täglich kathederisieren (wegen Blasenlähmung aufgrund eines tethered cord). Beruflich bin ich sehr, sehr oft unterwegs. Dabei habe ich festgestellt, dass es als äusserlich gesund aussehender Mensch gar nicht so einfach ist, auf die Behindertentoilette zu kommen. Diese sind oft verschlossen, und vom Personal wird man dann gefragt, ob man seine Behinderung nachweisen kann - gerade wieder erlebt auf dem Hauptbahnhof in Berlin. Ohne Nachweis kein Zutritt.
Deshalb werde ich jetzt den Schwerbehindertenausweis beantragen. Allerdings habe ich hier gelesen, dass auch wieder nicht so einfach ist, GdB 50 zuerkannt zu bekommen. Gibt es denn noch andere Möglichkeiten, meine Behinderung nachzuweisen? Ich habs ja auch satt, ständig mit den Toilettenverantwortlichen über meine Krankheit zu diskutieren ... und dazu fehlt mir auch meistens die Zeit.

Gruss,
Felix

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30 Jul 2012 07:37 #2 von Chris08
Hallo Felix,

im Grunde ist das ganz einfach - du brauchst keinen Schwerbehinderten Ausweis - besorge dir von Arzt ein Attest über die Notwendigkeit zum Katheterisieren und schau im I-Net nach der genauen Prozedur für den Schlüssel - www.cbf-da.de - auf der ersten Seite rechts ist die Weiterleitung und lass dich nicht von der Info - nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis ... abschrecken - es geht auch mit einem Attest. Im Grunde soll nur verhindert werden, dass unberechtigte den Schlüssel bekommen.

Unabhängig davon ist es in deiner Situation sicher angezeigt, zu versuchen, einen Ausweis zu bekommen, auch wenn ich nicht abschätzen kann, ob deine Erkrankung "ausreicht" - hinweise findest du auf der Homepage.

Mit den "Damen der Aufsicht" eine Diskussion zu führen, ob man denn nun berechtigt ist, eine Behindertentoilette auf zu suchen oder nicht - das kenne auch ich zu Genüge - ich habe mir angewöhn, da gar nicht weiter zu diskutieren, sondern freundlich aber bestimmt mein Anliegen vor zu tragen und ggf. die Leitung zu verständigen - die Aufsicht ist sicher nicht berechtigt die Norwendigkeit im einzelnen zu prüfen.

MfG

Christ

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30 Jul 2012 07:58 - 30 Jul 2012 07:59 #3 von Sebald
Hallo Felix,

dein Problem kenne ich ziemlich genau. Also die drei Komponenten Ausweis, ISK, Behinderten-WC.

Zunächst: Zugang zu diesen Toiletten - zumindest außerhalb von Verkehrsknoten wie größeren Bahnhöfen - eröffnet auch der sogenannte Euro-Schlüssel. Zu bestellen etwa hier:

www.cbf-da.de/euro-wc-schluessel.html

...dort stehen auch die Modalitäten. Man bekommt ihn ab Behinderungsgrad von 70 mit Merkzeichen G. Für bestimmte Krankheitsgruppen geht es auch unter diesen 70 - allerdings mit ärtzlichem Attest, dass eine Inkontinenz vorliegt.

Die Anerkennung einer Behinderung ist also sinnvoll. Schwerbehindert - wobei dann eben ein Ausweis ausgestellt wird - ist man erst ab einem Grad von 50. Normalerweise sollte das Vorliegen ener Blasenentleerungsstörung, die die Nutzung eines Katheters notwendig macht, mit einem Grad von eben 50 bewertet werden. Normalerweise! Bekanntlich werden die Richtlinien für solche Entscheidungen inzwischen sehr streng ausgelegt und die Beschwerden 'kleingerechnet'.

Gerade bei Rückenmarksstörungen kann das so sein, wo dann die Blasengeschichte nicht mit dieser Störung in Verbindung gesetzt wird. Daher die intime Frage: Liegen bei Dir neben der Blasenstörung noch zusätzliche Darmentleerungsstörungen und auch Gangstörungen vor? Bist Du in neurologischer Behandlung? - Dann könnten beide Ärzte, also Urologe und Neurologe, gutachten, um diese Verbindung explizit zum Ausdruck zu bringen. Rückenmarksschäden, die sich über die genannten Komponenten äußern, sollten mit 60 bis 80 Grad bewertet werden.

Mit Behindertenausweis und Euro-WC-Schlüssel hast Du natürlich alle Berechtigung auf diese WCs zu gehen. Personal darf dir das nicht verwehren - nach dem Ausweis wird allerdings hin und wieder schon gefragt, weil es angeblich auch einen florierenden Verleih des Euro-Schlüssel gäbe. Nun ja. Fakt ist, dass Behinderten-WC schon allein dem Logo nach an Rollstuhlfahrer 'gebunden' sind, und für viele nur diese Verbindung gilt.

Ich selbst kann auch auf dem normalen Klo den ISK durchführen. Gehe aber auch lieber auf das Behinderten-WC, weil es dort ruhiger und sauberer ist und mehr Platz hat.

Beste Grüße,
Sebald

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