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Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen

07 Nov 2008 17:43 #1 von Angieberlin
Hallo zusammen, -
ist eine Frage dazu HIER richtig, oder besser im Forum Pflege ??

Gruß

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07 Nov 2008 18:25 #2 von matti
Egal, passt in diesem Fall in beide Unterforen.

Matti

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07 Nov 2008 21:22 #3 von Angieberlin
Hallo und danke, Matti

folgende Frage zu den von der Pflegekasse abgeführten Rentenbeiträgen für nicht professionelle Pflegekräfte, hier für mich als Pflegeperson meiner Mutter:

Wie gehe ich vor, wenn meinem (schon 2.) Widerspruch NICHT stattgegeben wird gegen eine zu gering angesetze Rentenbeitragshöhe ?

Nach dem ersten Einspruch schrieb die BEK bereits mit der Übersendung des von mir angeforderten MDK Berichts, "für eine neue Begutachtung besteht jedoch keine Veranlassung".
Diese habe ich aber angefordert, nachdem ich feststellte, die Barmer führt für mich viel zu gering bemessene Rentenbeiträge ab, da sie mir nur einen Bruchteil dessen an Arbeitsstunden für die Pflege zubilligt, was ich tatsächlich erbringe an "medizinisch und pflegerisch notwendigen" Verrichtungen. Dabei orientierte sie sich NUR am vom MDK vor 10 Monaten festgestellten Zeitbedarf, der aber fern der Realität liegt und mir bisher auch nicht bekannt war.

Wer hat Rat , Ahnung davon oder Erfahrung damit?

Gruß

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07 Nov 2008 22:36 #4 von matti
Hallo,

Wie viel auf deinem Rentenkonto durch die Pflege gutgeschrieben wird, hängt von 2 Dingen ab: Erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für dich zahlt. Berechnet werden die Beiträge aus einer Bemessungsgrundlage und dem aktuellen Beitragssatz. Die Bemessungsgrundlage stellt das fiktive Arbeitsentgelt dar, das im Rentenkonto gespeichert wird.

Beitragsbemessungsgrundlage für Pflegepersonen im Jahr 2006

Pflegstufe: 1 Stundenanzahl: 14 alte Bundesländer: 653,33 Euro neue Bundesländer: 550,67 Euro

Nach den gleichen Masstäben für andere Pflegestufen und Stundenanzahl:

2 -- 14 -- 871,11 Euro -- 734,22 Euro
2 -- 21 -- 1.306,67 Euro -- 1.101,33 Euro
3 -- 14 -- 980,00 Euro -- 826 Euro
3 -- 21 -- 1.470,00 Euro -- 1.239 Euro
3 -- 28 -- 1.960,00 Euro -- 1.652 Euro


So erhöht Pflege die Rente

Auf der Basis der Werte für das Jahr 2006 ergeben sich für ein Jahr Pflege derzeit folgende monatliche Rentenzahlbeträge:

Pflegestufe Stundenzahl alte Bundesländer neue Bundesländer
1 14 6,99 Euro 6,17 Euro
2 14 9,32 Euro 8,23 Euro
2 21 13,98 Euro 12,34 Euro
3 14 10,49 Euro 9,25 Euro
3 21 15,73 Euro 13,88 Euro
3 28 20,97 Euro 18,51 Euro

Den Grad der Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung fest. Solltest du der Meinung sein, dass deine Mutter zur gering eingestuft ist, dann must du eine Wiederbegutachtung bei der Pflegekasse beantragen. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet im Antragsfall erneut zu prüfen !!!
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung !!! Bedeutet: Es können sowohl ein höherer realer Zeitbedarf als beispielsweise für Pflegestufe 3 notwendig anfallen, als auch wesentlich höhere Kosten als von der Pflegekasse abgedeckt.

Neben der Pflege ist es auch erlaubt, berufstätig zu sein. Doch man muss dabei aufpassen:

Versicherungspflicht wegen Pflege tritt nur ein, wenn Pflegepersonen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind.

In deinem Fall würde ich ernsthaft doch einmal über einen Kassenwechsel nachdenken. Mir scheinen die Fronten auf allen Ebenen total verhärtet.

Matti

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27 Feb 2009 16:04 #5 von Angieberlin
Hallo Matti,
hallo alle,

zum Thema kann ich unterdessen noch dies nachtragen, was ausser mir vermutlich noch Anderen nicht bekannt war/ist, jedoch wissenswert:

Die Entscheidung über die Versicherungs-und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe von nicht erberbsmäßig tätigen Pflegepersonen trifft der Rentenversicherungsträger und nicht die Pflegekasse.
s.Urteil des BGS vom 22.3.2001 , B 12 P 3/ 00 R
http://lexetius.com/2001,408 > 17 +18

Diese Mitteilung machte die Barmer nach Zugang meiner Klage beim Sozialgericht, hat danach aber "unabhängig davon" nun doch den MDK für eine Neubegutachtung beauftragt.

(Wie sonst soll denn auch ein tatsächlich geleisteter Pflegeumfang festgestellt werden können...)

Grüße

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29 Sep 2011 22:24 - 29 Sep 2011 23:39 #6 von koester
Es ist nicht so einfach eine vernünftige Pflegeversicherung zu finden. Ich habe daher überlegt mal online einen Versicherungsvergleich zu Pflegeversicherung (d. Red. Link entfernt) zu machen...Hat hier jemand schon mal sowas gemacht und sind diese Seiten überhaupt seriös? Man kann heutzutage ja kaum mehr jemanden trauen.

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29 Sep 2011 23:42 #7 von matti
In den letzen Tagen werden immer wieder Verlinkungen zu kommerziellen Webseiten in die Beiträge eingebaut. Wahrscheinlich denken die Beitragsverfasser wir hätten noch nie etwas von SEO Marketing gehört. Ich spreche hiermit eine Verwarnung an alle Mitglieder aus, die meinen unser Forum für Werbung durch die Hintertür nutzen zu müssen. Bei erneuter Verlinkung werden betreffende Benutzerkonten ohne weitere Vorwarnung gelöscht und die IP dauerhaft gesperrt!

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