Frage Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
- Angieberlin
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17 Jahre 3 Wochen her #10657 von Angieberlin
Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen wurde erstellt von Angieberlin
Hallo zusammen, -
ist eine Frage dazu HIER richtig, oder besser im Forum Pflege ??
Gruß
ist eine Frage dazu HIER richtig, oder besser im Forum Pflege ??
Gruß
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17 Jahre 3 Wochen her #10658 von Matti
Matti antwortete auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
Egal, passt in diesem Fall in beide Unterforen.
Matti
Matti
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- Angieberlin
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17 Jahre 3 Wochen her #10659 von Angieberlin
Angieberlin antwortete auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
Hallo und danke, Matti
folgende Frage zu den von der Pflegekasse abgeführten Rentenbeiträgen für nicht professionelle Pflegekräfte, hier für mich als Pflegeperson meiner Mutter:
Wie gehe ich vor, wenn meinem (schon 2.) Widerspruch NICHT stattgegeben wird gegen eine zu gering angesetze Rentenbeitragshöhe ?
Nach dem ersten Einspruch schrieb die BEK bereits mit der Übersendung des von mir angeforderten MDK Berichts, "für eine neue Begutachtung besteht jedoch keine Veranlassung".
Diese habe ich aber angefordert, nachdem ich feststellte, die Barmer führt für mich viel zu gering bemessene Rentenbeiträge ab, da sie mir nur einen Bruchteil dessen an Arbeitsstunden für die Pflege zubilligt, was ich tatsächlich erbringe an "medizinisch und pflegerisch notwendigen" Verrichtungen. Dabei orientierte sie sich NUR am vom MDK vor 10 Monaten festgestellten Zeitbedarf, der aber fern der Realität liegt und mir bisher auch nicht bekannt war.
Wer hat Rat , Ahnung davon oder Erfahrung damit?
Gruß
folgende Frage zu den von der Pflegekasse abgeführten Rentenbeiträgen für nicht professionelle Pflegekräfte, hier für mich als Pflegeperson meiner Mutter:
Wie gehe ich vor, wenn meinem (schon 2.) Widerspruch NICHT stattgegeben wird gegen eine zu gering angesetze Rentenbeitragshöhe ?
Nach dem ersten Einspruch schrieb die BEK bereits mit der Übersendung des von mir angeforderten MDK Berichts, "für eine neue Begutachtung besteht jedoch keine Veranlassung".
Diese habe ich aber angefordert, nachdem ich feststellte, die Barmer führt für mich viel zu gering bemessene Rentenbeiträge ab, da sie mir nur einen Bruchteil dessen an Arbeitsstunden für die Pflege zubilligt, was ich tatsächlich erbringe an "medizinisch und pflegerisch notwendigen" Verrichtungen. Dabei orientierte sie sich NUR am vom MDK vor 10 Monaten festgestellten Zeitbedarf, der aber fern der Realität liegt und mir bisher auch nicht bekannt war.
Wer hat Rat , Ahnung davon oder Erfahrung damit?
Gruß
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17 Jahre 3 Wochen her #10661 von Matti
Matti antwortete auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
Hallo,
Wie viel auf deinem Rentenkonto durch die Pflege gutgeschrieben wird, hängt von 2 Dingen ab: Erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für dich zahlt. Berechnet werden die Beiträge aus einer Bemessungsgrundlage und dem aktuellen Beitragssatz. Die Bemessungsgrundlage stellt das fiktive Arbeitsentgelt dar, das im Rentenkonto gespeichert wird.
Beitragsbemessungsgrundlage für Pflegepersonen im Jahr 2006
Pflegstufe: 1 Stundenanzahl: 14 alte Bundesländer: 653,33 Euro neue Bundesländer: 550,67 Euro
Nach den gleichen Masstäben für andere Pflegestufen und Stundenanzahl:
2 -- 14 -- 871,11 Euro -- 734,22 Euro
2 -- 21 -- 1.306,67 Euro -- 1.101,33 Euro
3 -- 14 -- 980,00 Euro -- 826 Euro
3 -- 21 -- 1.470,00 Euro -- 1.239 Euro
3 -- 28 -- 1.960,00 Euro -- 1.652 Euro
So erhöht Pflege die Rente
Auf der Basis der Werte für das Jahr 2006 ergeben sich für ein Jahr Pflege derzeit folgende monatliche Rentenzahlbeträge:
Pflegestufe Stundenzahl alte Bundesländer neue Bundesländer
1 14 6,99 Euro 6,17 Euro
2 14 9,32 Euro 8,23 Euro
2 21 13,98 Euro 12,34 Euro
3 14 10,49 Euro 9,25 Euro
3 21 15,73 Euro 13,88 Euro
3 28 20,97 Euro 18,51 Euro
Den Grad der Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung fest. Solltest du der Meinung sein, dass deine Mutter zur gering eingestuft ist, dann must du eine Wiederbegutachtung bei der Pflegekasse beantragen. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet im Antragsfall erneut zu prüfen !!!
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung !!! Bedeutet: Es können sowohl ein höherer realer Zeitbedarf als beispielsweise für Pflegestufe 3 notwendig anfallen, als auch wesentlich höhere Kosten als von der Pflegekasse abgedeckt.
Neben der Pflege ist es auch erlaubt, berufstätig zu sein. Doch man muss dabei aufpassen:
Versicherungspflicht wegen Pflege tritt nur ein, wenn Pflegepersonen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind.
In deinem Fall würde ich ernsthaft doch einmal über einen Kassenwechsel nachdenken. Mir scheinen die Fronten auf allen Ebenen total verhärtet.
Matti
Wie viel auf deinem Rentenkonto durch die Pflege gutgeschrieben wird, hängt von 2 Dingen ab: Erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für dich zahlt. Berechnet werden die Beiträge aus einer Bemessungsgrundlage und dem aktuellen Beitragssatz. Die Bemessungsgrundlage stellt das fiktive Arbeitsentgelt dar, das im Rentenkonto gespeichert wird.
Beitragsbemessungsgrundlage für Pflegepersonen im Jahr 2006
Pflegstufe: 1 Stundenanzahl: 14 alte Bundesländer: 653,33 Euro neue Bundesländer: 550,67 Euro
Nach den gleichen Masstäben für andere Pflegestufen und Stundenanzahl:
2 -- 14 -- 871,11 Euro -- 734,22 Euro
2 -- 21 -- 1.306,67 Euro -- 1.101,33 Euro
3 -- 14 -- 980,00 Euro -- 826 Euro
3 -- 21 -- 1.470,00 Euro -- 1.239 Euro
3 -- 28 -- 1.960,00 Euro -- 1.652 Euro
So erhöht Pflege die Rente
Auf der Basis der Werte für das Jahr 2006 ergeben sich für ein Jahr Pflege derzeit folgende monatliche Rentenzahlbeträge:
Pflegestufe Stundenzahl alte Bundesländer neue Bundesländer
1 14 6,99 Euro 6,17 Euro
2 14 9,32 Euro 8,23 Euro
2 21 13,98 Euro 12,34 Euro
3 14 10,49 Euro 9,25 Euro
3 21 15,73 Euro 13,88 Euro
3 28 20,97 Euro 18,51 Euro
Den Grad der Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung fest. Solltest du der Meinung sein, dass deine Mutter zur gering eingestuft ist, dann must du eine Wiederbegutachtung bei der Pflegekasse beantragen. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet im Antragsfall erneut zu prüfen !!!
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung !!! Bedeutet: Es können sowohl ein höherer realer Zeitbedarf als beispielsweise für Pflegestufe 3 notwendig anfallen, als auch wesentlich höhere Kosten als von der Pflegekasse abgedeckt.
Neben der Pflege ist es auch erlaubt, berufstätig zu sein. Doch man muss dabei aufpassen:
Versicherungspflicht wegen Pflege tritt nur ein, wenn Pflegepersonen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind.
In deinem Fall würde ich ernsthaft doch einmal über einen Kassenwechsel nachdenken. Mir scheinen die Fronten auf allen Ebenen total verhärtet.
Matti
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16 Jahre 9 Monate her #11098 von Angieberlin
Angieberlin antwortete auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
Hallo Matti,
hallo alle,
zum Thema kann ich unterdessen noch dies nachtragen, was ausser mir vermutlich noch Anderen nicht bekannt war/ist, jedoch wissenswert:
Die Entscheidung über die Versicherungs-und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe von nicht erberbsmäßig tätigen Pflegepersonen trifft der Rentenversicherungsträger und nicht die Pflegekasse.
s.Urteil des BGS vom 22.3.2001 , B 12 P 3/ 00 R
lexetius.com/2001,408 > 17 +18
Diese Mitteilung machte die Barmer nach Zugang meiner Klage beim Sozialgericht, hat danach aber "unabhängig davon" nun doch den MDK für eine Neubegutachtung beauftragt.
(Wie sonst soll denn auch ein tatsächlich geleisteter Pflegeumfang festgestellt werden können...)
Grüße
hallo alle,
zum Thema kann ich unterdessen noch dies nachtragen, was ausser mir vermutlich noch Anderen nicht bekannt war/ist, jedoch wissenswert:
Die Entscheidung über die Versicherungs-und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe von nicht erberbsmäßig tätigen Pflegepersonen trifft der Rentenversicherungsträger und nicht die Pflegekasse.
s.Urteil des BGS vom 22.3.2001 , B 12 P 3/ 00 R
lexetius.com/2001,408 > 17 +18
Diese Mitteilung machte die Barmer nach Zugang meiner Klage beim Sozialgericht, hat danach aber "unabhängig davon" nun doch den MDK für eine Neubegutachtung beauftragt.
(Wie sonst soll denn auch ein tatsächlich geleisteter Pflegeumfang festgestellt werden können...)
Grüße
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- koester
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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #14077 von koester
koester antwortete auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
Es ist nicht so einfach eine vernünftige Pflegeversicherung zu finden. Ich habe daher überlegt mal online einen Versicherungsvergleich zu Pflegeversicherung (d. Red. Link entfernt) zu machen...Hat hier jemand schon mal sowas gemacht und sind diese Seiten überhaupt seriös? Man kann heutzutage ja kaum mehr jemanden trauen.
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14 Jahre 1 Monat her #14078 von Matti
Matti antwortete auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für Pflegepersonen
In den letzen Tagen werden immer wieder Verlinkungen zu kommerziellen Webseiten in die Beiträge eingebaut. Wahrscheinlich denken die Beitragsverfasser wir hätten noch nie etwas von SEO Marketing gehört. Ich spreche hiermit eine Verwarnung an alle Mitglieder aus, die meinen unser Forum für Werbung durch die Hintertür nutzen zu müssen. Bei erneuter Verlinkung werden betreffende Benutzerkonten ohne weitere Vorwarnung gelöscht und die IP dauerhaft gesperrt!
Der Vorstand der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
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Moderatoren: MichaelDah
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