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Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit erhöht

30 Apr 2014 23:30 #1 von matti
Hallo,

ab 1.7.2014 wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre erhöht, also bis zum 62. Lebensjahr statt zum 60. Lebensjahr wie bisher. Die ist richtig und längst überfällig.

Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden besser abgesichert:

Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert.

Quelle

Zunächst löste dies bei mir Freude aus, weil sich damit meine seit 2002 bestehende Erwerbsminderungsrente um ca. 50 Euro erhöht hätte.
Hätte, den die neue Berechnung wird ausschließlich für Erwerbsminderungsrenter gelten, die ab dem 01.07.2014 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Alle bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrenter gehen leer aus.

Ich frage mich ernsthaft, für was wir in der Bundesrepublik eigentlich das Grundgesetz haben.

In Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist zu lesen:

Artikel 3 Grundgesetz:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Erläuterung:

Durch den Artikel 3 wird festgelegt, dass Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen. Mit Absatz 2 werden Frau und Mann rechtlich gleichgestellt und die Förderung der Gleichberechtigung festgelegt. Zudem wird eine Willkürbehandlung auf Grund der in Absatz 3 genannten Kriterien verboten.

Meine Behinderung trat vor dem 01.07.2014 auf. Daraus folgte die Erwerbsunfähigkeit. Da ich aufgrund Artikel 3 Abs. 3 aber nicht aufgrund meiner Behinderung schlechter gestellt werden darf, wie jemand der diese nach dem 01.07.2014 erwirbt, dürfte dies Verfassungswidrig sein. Zudem ist die Neuregelung willkürlich vom Stichtag getroffen und diese ist ausdrücklich verboten. Gleiches gilt auch für die Mütterrente und ihre Stichtage.

Ausführlicher Bericht zur Situation:

www.geldtipps.de/rente-pension-altersvor...echnungszeit-erhoeht

Freu ich mich halt über die 1,62 % Rentenerhöhung ab 1. Juli 2014. Ich weiß noch gar nicht, was ich mit dem ganzen zusätzlichen Geld machen soll.

Matti

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01 Mai 2014 08:31 #2 von Birgit
Guten Morgen Matthias! :)

....sinnlos verprassen würde ich es! ;) Nein aber mal im Ernst...so ist das in unserem Staat. Freuen tut es mich dann wenigstens für alle neuen "Erwerbsminderungsrentner", wenn wir schon nicht in den Genuss kommen.

Liebe Grüße
Birgit

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01 Mai 2014 14:00 #3 von hippo80
Hallo matti, hallo Birgit,
wir sollten das Geld sparen den dem Gesundheitsminister fällt bedtimnt was ein wie er uns wieder bzw neu belasten kann.
Auch ich finde diese Regelung verfassungswidrig und denke das es zu Musterklagen kommen wird. Ob wir eine Lösung allerdings noch erleben...??? Natürlich ist es schön das Neurentner dann mehr Geld erhalten, aber ich zweifle momentan sehr an unserem Rechtsstaat.
Ich bin institutionelles Missbrauchsopfer-von daher kann ich noch keine Entschädigung beantragen (außer Bayern und Meck-Pomm hat noch keiner Geld bereitgestellt-wobei für Fälle aus Hrimen und familiäre Fälle Geldvda ist), strafrechtlich und zivilrechtlich sind die Taten verjährt und auf die Entscheidung nach Opferentschädigungsgesetz warte ich seit 1,5 Jahren. Allerdings würde bei poditivem Bescheid die Frage von matti zutreffen:'Was mach ich bloß mit dem Geld...'.
Von daher solkten wir uns nicht ärgern, sondern die Moneten nehmen und uns was Gutes tun.
Einen schönen Maifeiertag noch, dani

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26 Nov 2016 12:56 - 26 Nov 2016 12:58 #4 von matti
Hallo,

mein doch schon älteres Thema, wird derzeit wieder aktuell.

Der Koalitionsausschuß hat beschlossen, dass es bei der Erwerbsminderungsrente erneut Verbesserungen geben soll. Dies betrifft Arbeitnehmer, die wegen Krankheit nicht mehr voll arbeiten können. Für sie sollen die so genannten Zurechnungszeiten bis 2024 so ausgeweitet werden, dass ein Rentenanspruch entsteht, als hätte der Betroffene bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Bislang ist das 62. Lebensjahr der Maßstab (für mich aber nur das 60. Lebensjahr).

Grundsätzlich ist dies sehr zu begrüßen!

In Deutschland gibt es derzeit 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrenter. In der Presse und vor allem durch die Politik wird die Erhöhung des Zurechnungszeitraums argumentativ damit begründet und gefeitert, dass mehr Menschen aus der Altersarmut und Grundsicherung heraus kämen. Dies mag bedingt auch für zukünftige Erwerbsminderungsrenter gelten, für die bereits 1,8 Millionen jetzigen Bezieher ändert sich aber wieder einmal gar nichts.

Wer vor diesen Stichtagen bereits Rente bezog, dem wird die Rente nicht etwa neu berechnet. Nein, hier gelten nach wie vor die Anrechnungszeiten bis zum 60 Lebensjahr. Bei mir macht dies einen Unterschied von 150 Euro Brutto aus, pro Monat.

Ich halte die Anhebung der Zurechungszeiten für richtig, aber ausschließlich für Neurentner geltend, für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Ich habe in meiner Zeit als Rentner vier Nullrunden mitgemacht und viele Jahre bei den Rentenerhöhungen unter der Kostensteigerungsrate gelegen.

Artikel 3 Grundgesetz:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



Matti

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