Frage Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten
3 Jahre 5 Monate her #43841 von Matti
Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten wurde erstellt von Matti
Der Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit eine deutliche Anpassung der Erwerbsminderungsrenten zum 01. Juli 2024 beschlossen.
Mit dem Beschluss werden diejenigen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.
Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:
• Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
• Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.
Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenfälle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.
Mit dem Beschluss werden diejenigen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.
Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:
• Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
• Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.
Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenfälle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.
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- hippo80
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3 Jahre 5 Monate her #43842 von hippo80
hippo80 antwortete auf Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten
Hallo Matti.
Danke für das Teilen der Info, die auch mich betrifft.
Den Wirkeintritt finde ich allerdings nicht angemessen. Bei den Grundrentenempfängern gibt es viele Sonderfälle zu beachten. Bei den EM-Rentnern sollte die Programmierung innerhalb eines Jahres möglich sein und nicht 2 Jahren Vorlauf bedürfen.
Danke für das Teilen der Info, die auch mich betrifft.
Den Wirkeintritt finde ich allerdings nicht angemessen. Bei den Grundrentenempfängern gibt es viele Sonderfälle zu beachten. Bei den EM-Rentnern sollte die Programmierung innerhalb eines Jahres möglich sein und nicht 2 Jahren Vorlauf bedürfen.
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