Hallo Nadja,
die Deutsche Rentenversicherung gibt folgendes an:
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur befristet gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese Renten unbefristet....Endet Ihre befristete Rente und hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, können Sie die Rente natürlich weiterhin erhalten – eventuell wieder befristet.
Bitte vergessen Sie nicht, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.
Ich musste vor zwei Jahren auch meine volle Erwerbsminderungsrente neu beantragen. Dies heißt wirklich neu beantragen, weil die Rente einfach ausläuft, wenn man den Antrag nicht stellt. Allerdings war die erneute Beantragung bei weiten nicht so umfangreich wie der Erstantrag. Der Antrag bestand aus nur einer Din A4 Seite.
Bei mir wurde nach Aktenlage entschieden, ich musste also nirgendwo vorstellig werden.
Aus der ehemals befristeten Rente wurde eine unbefristete, welche nahtlos in die Altersrente übergeht.
Allerdings musste ich mich dennoch im letzten Jahr einer weiteren Prüfung unterziehen. Hier ging es nicht um den Rentenanspruch, sondern um die Berechtigung zum Rentenerhalt.
Dies bedeutet, das man zwar den Status der unbefristeten Erwerbsminderung erhalten kann, wenn der Hinzuverdienst aber zu hoch ist, und dies musste ich über meinen Arbeitgeber nachweisen, würde die Rentenzahlung gekürzt bzw. ganz eingestellt. Ich musste dies für die letzten drei Jahre nachweisen und die Überprüfung galt rückwirkend.
Also, vorsicht bei Hinzuverdienstgrenzen.
Bei dieser Überprüfung muss der Arbeitgeber auch angeben wieviele Stunden man gearbeitet hat. Wer einmal in der Woche 8 Stunden arbeitet wird Probleme erhalten. Die 8 Stunden auf vier mal zwei Stunden aufgeteilt haben dagegen keine Auswirkungen. Eine volle Erwerbsminderung wird ja nur anerkannt, wenn man eben nicht mehr in der Lage ist mehr als 2 Stunden täglich zu arbeiten.
Wenn sich dein Gesundheitszustand nicht wesentlich zum positiven verändert hat, würde ich mir wegen der Neufeststellung keine großen Sorgen machen. Was soll den Gutachter veranlassen deine Erwerbsfähigkeit jetzt anders zu bewerten als vor zwei Jahren.
Gruß
Matti