file Frage Pflegekosten der Stufe 0 absetzbar

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18 Jahre 1 Monat her #7238 von Birgit
Pflegekosten der Stufe 0 absetzbar wurde erstellt von Birgit
Hallo Ihr Lieben! :D

Ich habe einen interessanten Artikel für Euch:

Auch Altenheimbewohner können die Pflegekosten der niedrigsten Pflegestufe steuerlich absetzen. Die von Heimträger in Rechnung gestellten Pflegesätze der Stufe 0 können als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden (III R 39/05), so lautet ein veröffentliches Urteil des Bundesfinanzhofes. Betroffenen der Pflegestufe 0 müssen die Kosten selbst tragen, sofern sie nicht Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Laut einem aktuellen Streitfall hatte die Krankenkasse den Antrag einer Heimbewohnerin auf Leistungen für eine vollstationäre Pflege abgewiesen, da der Hilfebedarf nicht mindestens 1,5 Std. betragen habe. Das Pflegeheim stellte der Bewohnerin für 1999 mehr als 12401 Mark (6340 Euro) in Rechnung, welches der pflegerischen Leistungen der Stufe 0 mit einem Zeitaufwand von 45 min. entsprach.
Das Finanzamt lehnte dies als außergewöhnliche Belastung ab und erklärte, das sei erst ab Stufe 1 möglich.
Doch der Bundesfinanzhof entschied, dass die Pflegekosten tatsächlich angefallen seien und diese bereits ab der Stufe 0 steuerlich geltend gemacht werden können!

Lieber Gruss
Birgit

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Moderatoren: MichaelDah
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