Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Das Bundeskabinett beschloss im Oktober 2007 dafür einen Gesetzentwurf. Es soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten und umfasst u. a. folgende Punkte:
Die Beiträge sollen um 0,25 % erhöht werden, wodurch Mehreinnahmen von jährlich 2,5 Milliarden Euro erwartet werden. Zur Entlastung der Arbeitnehmer sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung reduziert werden, für die Rentner wird eine Rentenerhöhung in Aussicht gestellt.
Das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige soll in Stufen steigen:
Pflegestufe I aktuell: 205 €, Juli 08: 215 €, Jan. 10: 225 €, Jan. 12: 235 €
Pflegestufe II aktuell: 410 €, Juli 08: 420 €, Jan. 10: 430 €, Jan. 12: 440 €
Pflegestufe III aktuell: 665 €, Juli 08: 675 €, Jan. 10: 685 €, Jan. 12: 700 €
Die Mittel für die ambulante Pflege durch Pflegedienste sollen ebenfalls erhöht werden:
Pflegestufe I aktuell; 384 €, Juli 2008 420 €, Jan. 2010: 440 €, Jan. 2012: 450 €
Pflegestufe II: aktuell; 921 €, Juli 2008 980 €, Jan. 2010: 1040 €, Jan. 2012: 1100 €
Pflegestufe III: aktuell; 1432 €, Juli 2008 1470 €, Jan. 2010: 1510 €, Jan. 2012: 1550 €
Die Härtefalle bleiben mit 1.918 € unverändert.
Für die vollstationäre Pflege in Pflegestufe III sind die gleichen Anpassungen wie beim Pflegegeld vorgesehen.
In den Pflegestufen I und II sind keine Änderungen vorgesehen.
- Die Leistungen für Verhinderungspflege (Ersatzpflege) sollen von jährlich 1432 € auf 1470 € erhöht werden.
- Die Leistungen für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sollen ebenfalls von jährlich 1432 € auf 1470 € erhöht werden.
- Ab 2015 sollen diese Leistungen dynamisiert werden (Anpassung an die Inflationsentwicklung alle drei Jahre).
- Die im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen verfügbaren Mittel für Demenzkranke sollen auf bis zu 2400 Euro pro Jahr erhöht werden, erstmalig auch dann, wenn Demenzkranke nicht pflege-, aber betreuungsbedürftig sind („Pflegestufe 0“).
- Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, sollen bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub nehmen können (außer in Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten). Während dieser Freistellung bleiben sie renten- und krankenversichert und haben ein garantiertes Rückkehrrecht in ihrem Betrieb. Es ist auch eine kurzfristige unbezahlte Pflege-Auszeit von 10 Arbeitstagen vorgesehen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.
- Pflegebegleiter sollen die Probleme von Pflegebedürftigen regeln können.
- In der Häuslichen Pflege sollen für je 20.000 Einwohner quartiersbezogene „Pflegestützpunkte“ eingerichtet werden; dort könnten sich die Betroffenen Rat und Unterstützung holen.
- Routinekontrollen in Heimen und Pflegediensten sollen künftig alle drei (jetzt alle fünf) Jahre stattfinden, die Prüfberichte darüber in verständlicher Form im Internet veröffentlicht werden.
Ein Kabinettsentwurf für eine Gesetzesänderung geht in den Gesetzgebungsweg, auf dem er noch verändert werden kann. Der Entwurf kann auch von der Regierung zurückgezogen werden. Zuständig sind die Bundesminister für Gesundheit (federführend), Arbeit und Finanzen.