Hallo Simone,
ich sehe eigentlich nur drei Möglichkeiten:
a) Kosten selber tragen
b) einen Spezialisten in Deutschland zu suchen oder
c) gegen die Krankenkasse zu klagen.
Mit der deutschen Krankenkassenkarte kannst Du zwar innerhalb der EU und auch der Schweiz grundsätzlich eine Heilbehandlung durchführen lassen, allerdings benötigst Du dafür die Genehmigung Deiner Krankenkasse (siehe
www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00431.html
):
Wollen sich Versicherte gezielt zur Behandlung in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz begeben, brauchen sie dafür die vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse.
Diese Genehmigung hat dir deine Versicherung offensichtlich nicht erteilt. Gegen diese Entscheidung könntest Du vor dem Sozialgericht klagen (z.B. Mithilfe des VdK -falls Du Mitglied bist- oder mit einem Rechtsanwalt mit Kostenübernahme durch eine vorhandene Rechtschutzversicherung). Um Klagen zu können, bräuchtest Du aber einen formellen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Falls Du bisher keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid hast, solltest Du diesen unbedingt einfordern. Diese werden nämlich durch GKV Juristen geprüft und sind fundierter als eine einfache Hotline-Auskunft. Evtl. hast Du Glück und es wird dir bereits im Rahmen dieser Prüfung doch die Genehmigung erteilt. Falls bereits formell abgelehnt wurde, würde ich mit Hilfe einer Klage durchaus einen Ansatzpunkt sehen, insbesondere wenn es bei Dir in der Nähe keinen Spezialisten auf deutschem Boden gibt. Wichtig ist, das vor einer Klage ein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden sein muss, auch hier helfen der VdK oder der beauftragte Rechtsanwalt.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung wäre ich vorsichtig, da diese nur bei akuten Erkrankungen oder bei der Weiterbehandlung von chronischen Krankheiten einspringt. So wie es sich bei Dir liesst, wäre es ja eine erste gezielte ärztliche Untersuchung/Behandlung. Du hast das Risiko, dass die Auslandsreisekostenversicherung die Kostenübernahme ablehnt und dann stehst Du mit der Rechnung ganz alleine dar.
Sorry, dass ich da keine anderen Möglichkeit sehe/kenne.
Grüße
Stephan