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KK fragt nach

14 Okt 2008 14:56 #1 von Thesi
Falls ich hier in der falschen Rubrik posten sollte, entschuldigung, aber ihr könnt es sicher verschieben.

Bekomme ich doch vor ein paar Tagen eine Mail meines Inkontinenzmittellieferanten, dass die KK ihm den Kostenvoranschlag zurückschickte, mit der Bitte bei meinem Arzt nachzufragen weshalb mein Bedarf so hoch ist. Erstens ist die Frage an sich schon eine Frechheit, finde ich, zweitens hätten sie sich an mich wenden können, oder drittens an meinen Arzt direkt.

Da mir die KK in der letzten Zeit sowieso diverse Hilfsmittel verweigert,
habe ich mir erlaubt ihnen einen allgemeinen Brief zu schreiben. Ob er
etwas nützt, oder eher das Gegenteil bewirkt, dass mir noch mehr verweigert wird, war mir letztendlích egal. Ich habe mit dem Brief niemanden persönlich beleidigt, hoffe aber, dass er zum Nachdenken anregt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

so langsam bin ich es leid, erstens die MS, die ja sowieso, und dass ich für alles was ich beantrage zunächst einmal Ablehnungen erhalte.
Wie mir mein Inkontinenzartikellieferant mitteilte, möchten sie von meinem Arzt eine Bescheinigung weshalb ich die Menge an Artikeln benötige.
Ich benötige sie weil ich inkontinent bin. Ich habe eine relativ schwere Inkontinenz, möchte nicht nur zwei oder drei Vorlagen für den Tag zur Verfügung haben und ansonsten im Nassen sitzen.
Es macht bei Gott keinen Spaß inkontinent zu sein, es ist erniedrigend! Ich habe einen EDSS von 7,5 – 8 , habe Spastiken ohne Ende, kann inzwischen nicht einmal mehr hinstehen, und auch sonst noch einige Beeinträchtigungen die wirklich keinen Spaß mehr machen.

Ich plage mich seit Jahren mit dieser mehr als bescheidenen Krankheit herum. Ich wünsche sie meinem Erzfeind nicht, nicht einmal den Bearbeitern der AOK die mir ständig irgendwelche Prügel in den Weg legen. Hab ich denn mit dieser Krankheit nicht schon genug am Hals, muss ich auch ständig noch Papierkrieg führen? Wie soll ich jemandem, der sich nicht annähernd vorstellen kann wie ich mich fühle, wie sich eine MS anfühlt, ständig erklären warum ich dieses und jenes für mein Wohlbefinden (was ist das überhaupt) beantrage?

Da heißt es: der med. Dienst ist der Ansicht, oder er hat entschieden, dass es nicht notwendig ist, oder dass dies und jenes ausreichend ist. Vom med. Dienst hat mich noch nie jemand gesehen, wie will er entscheiden was für mich ausreichend ist?

Ich werde meinen Arzt bitten Ihnen die Bescheinigung zuzuschicken, auch wenn ich dafür absolut kein Verständnis habe.

Mit freundlichen Grüßen
.......



p.s.: E-Mobil wurde abgelehnt
Rampen wurden abgelehnt
Auf einen positiven Bescheid wegen meinen Widerspruch wegen Ablehnung des Balance-Trainers warte ich noch
Als ich einen E-Rolli für die Wohnung beantragte, wurde mir der Geländegängige
ohne eine Mitteilung zwei Tage später abgeholt. Komme nicht mehr selbständig
in den Garten, da ich steckenbleibe.
Wenn mir die Anzahl der Vorlagen auch noch beschränkt wird, was dann?

Ich würde gerne in Würde, sofern mir das mit meinen Einschränkungen und der mir zur Verfügung gestellten Hilfsmittel möglich ist, und sofern man das zulässt, weiterleben, und nicht Rechenschaft über benötigte Vorlagen abgeben müssen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“......nur die des behinderten Menschen nicht.

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14 Okt 2008 20:08 #2 von Struppi
Hallo Thesi,

es ist gut, dass Du Deiner berechtigen Wut Luft machst - nur wage ich zu bezweifeln, dass das den/die Sachbearbeiter/in in irgendeiner Form beeindruckt :evil: .

Wenn möglich, solltest Du ggf. den öffentlichen Weg bestreiten, z.B. hier:

http://www.buendnis-meine-wahl.de/

Im schlimmsten Fall bleibt am Ende nur noch der Rechtsweg, was aber auch wieder mit starkem Streß und finanziellen Belastungen verbunden sein kann.

Auf keinen Fall aber solltest Du locker lassen! Wehr Dich und fordere für Dich die Versorgung ein, die Du benötigst. Wie Du schon richtig zitiert hast: Art.1 GG, Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Da sitzen (nicht betroffene) Menschen in teuren Anzügen in teuren Büros und entscheiden per Aktenlage, wie oft man ausscheiden darf - eine geradezu absurde Situation!!!

Grüße

Hannes

P.S.
Ich selbst fühle mich etwas "im Stich gelassen", auf Anfragen bzgl. meiner eigenen Versorgung ab 01/2009 wird nicht reagiert, ich weiß überhaupt nicht, was auf mich zukommt und habe entsprechend auch Angst, am Ende gar ohne Versorgung dazustehen.

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14 Okt 2008 22:58 - 18 Okt 2008 13:12 #3 von eckhard11 ✝
Nun, Hannes,

da bin ich einer anderen Meinung.

In meiner 40-jährigen Selbständigkeit habe ich eines gelernt :
Mit Höflichkeiten und “gutem Zureden” kommt man nicht weit.
Ich schreibe einen freundlichen Brief, wenn darauf nicht geantwortet wird oder nicht etwas in meinem Sinne passiert, folgt ein scharfes Anschreiben mit Terminsetzung und Klageandrohung, aber durch die Hintertür :
"Ersparen Sie sich und mir den Ärger und die Unannehmlichkeiten eines Rechtsstreites, welchen ich ganz sicher
anstreben werde, sollte ich nicht bis zum ......... eine in meinem Sinne positive Antwort Ihrerseits erhalten."
( Oder ähnlich )
Gern erwähne ich auch einen Bericht in der Stadtzeitung oder in der Tageszeitung.
( Die Lokalredakteure sind froh, etwas zu bekommen, die wissen eh´ nicht, wie sie die Seite vollbekommen sollen.... )

In den meisten Fällen hilft dies schon.

Wenn nicht, geht ein Schreiben an meinen Anwalt raus, mit allen Unterlagen ( vorher Kopien machen ).
Ich habe doch dadurch keinen Ärger oder Stress, der Anwalt kümmert sich, fertig.
Dann muss man allerdings auch konsequent sein.

Nein, mit Höflichkeiten und “gutem Zureden” kommt man nicht weit, jedenfalls nicht in solchen Situationen, in welcher die/der Beantragende auch noch völlig im Recht ist und anscheinend davon abhängig, ob der Bearbeiter der KK am Abend vorher ein Nümmerken hat machen dürfen oder nicht.......

Ich leg mich jetzt wieder hin :sleep:
Eckhard

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18 Okt 2008 12:52 #4 von Struppi
Hallo Eckhard,

also, im Grunde habe ich schon das gleiche gemeint wie Du... nur habe ich mich da vielleicht etwas ungünstig ausgedrückt - wie ich beim nochmaligen Lesen meines Beitrages bemerken musste.

Ich meinte eigentlich, dass Sachbearbeiter sich von solchen Briefen in der Regel leider überhaupt nicht beeindrucken lassen und man besser gleich härtere Geschütze auffährt - also wie auch von Dir vavorisiert Rechtsanwalt und/oder Presse.

Habe im Übrigen endlich selbst Post von meinem zuständigen Sachbearbeiter bekommen mit dem folgenden Inhalt:
    Sehr geehrter Herr Bender,

    die anstehende Reform hat keine Auswirkungen auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Produktgruppe Inkontinenzhilfen ist und bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten hierfür werden auch im Jahr 2009 im gleichen Umfang übernommen.
    Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

    Mit freundlichen Grüßen

Sooo, gut und schön. Nur wirklich aussagekräftig ist das in meinen Augen noch nicht. Ob z.B. ein mir zugewiesener Hilfsmittellieferant im Januar auf der Matte steht usw...

Gruß

Hannes

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18 Okt 2008 13:10 #5 von eckhard11 ✝
Nun, Hannes,

das ist aber doch schon eine eindeutige Aussage !!

Jetzt liegt es an Dir, diese auch mit Leben zu erfüllen, indem Du nach Neujahr jeden zweiten Tag dort anrufst oder faxt oder mailst, bis sich tatsächlich etwas getan hat......

Bis dahin lege ich mich wieder nieder :sleep:
Eckhard

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18 Okt 2008 15:52 #6 von Thesi
hallo Hannes,

hab ich das richtig verstanden, es wurde dir dein Hilfsmittellieferant zugewiesen?

Also wenigstens den konnte ich mir selbst aussuchen.

Ich gaube, dass ich heute gleich nochmal an die Kasse schreibe.
Es geht mir zur Zeit nicht so besonders gut, und ich warte immer noch auf den Balacetrainer.

Gruß
Thesi

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18 Okt 2008 19:52 #7 von matti
Hallo Thesi,

jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse kann seit dem
01.04.2007 verpflichtet werden seine Hilfsmittel vorrangig bei dem jeweiligen Ausschreibungsgewinner zu beziehen, welcher die jeweilige Ausschreibung der Krankenkasse gewonnen hat. Durch das GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) haben die Krankenkassen
das Recht und die Pflicht Hilfsmittel auszuschreiben und ihre Versicherten an den jeweiligen Ausschreibungsgewinner zu verweisen.

Das dies noch nicht bei allen Versicherten so ist, liegt einzig und alleine daran, dass der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt hat, welche allerdings zum 31.12.2008 endet.

Aus diesem Grund beteiligen wir uns als Verein seit Monaten am Aktionsbündnis >meine Wahl<

Es kristalisiert sich immer mehr heraus, dass nur deshalb noch kein so großer Aufschrei der Betroffenen durch unser Land geht, weil viele Betroffene noch gar nicht wissen was da in einigen Wochen auf sie zukommt.

Deshalb rate ich jedem Hilfsmittelnutzer dringend einmal die Seiten des Aktionsbündnisses zu besuchen. Dort wird sehr ausführlich erläutert was sich alles verschlechtern kann und für viele (nämlich den Versicherten, derren Krankenkassen bereits ausgeschrieben haben) verschlechtert hat.

www.buendnis-meine-wahl.de


Gruß

Matti

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