Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Pfändungsschutzkonto

05 Sep 2007 19:30 #1 von Fernet
Bundesregierung will Pfändungsschutzkonto einführen

05.09.2007 Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf werde erstmals ein Pfändungsschutzkonto eingeführt, teilte das Bundesjustizministerium mit....

Den ganzen Artikel könnt ihr unter diesem Link nachlesen:

http://afp.google.com/article/ALeqM5ijZ ... hnbrW__F5g

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

11 Sep 2007 05:52 #2 von mehlbox2001
Hallo Fernet,

hab gelegentlich mit Kunden in Privatinsolvenz zu tun -- so eine Reform hin zum Einfachen wär wirklich eine gute Idee!

Andreas

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

12 Sep 2007 00:35 #3 von eckhard11 ✝
Natürlich ist es gut, wenn es jedem gesetzlich ermöglicht werden soll, ein Konto zu führen, da sich ohne Konto die Nachteile für denjenigen potenzieren.
Jedem Bankrotteur, aber dann auch jedem Hartz 4-Empfänger !!

Allerdings wundert mich die Höhe des pfändungsfreien Betrages.
985,45 EUR sind fast dreimal soviel wie Hartz 4 ( 345,00 EUR )

Jemand, der unverschuldet in das ALG II gerutscht ist, ( Alter, Krankheit ), erhält gerade einmal ein Drittel von dem, was jemand, welcher schuldhaft Konkurs geht, ( z.B. durch die Nichtbezahlung von Leistungen, Steuerschulden etc. ), ergo andere schwer geschädigt hat, als Pfändungsschutz erhält.
Dieser Bankrotteur geht dann für nur noch 945,45 EUR / monatlich irgendwo arbeiten und hat mit seinen Schulden nix mehr am Hals.......

Ausserdem glaube ich, daß ein solcher Betrag etliche “Selbstständige” dazu animieren wird, noch riskantere Geschäftsgebaren durchzuziehen.
Mit z.B. 60.000,00 EUR Schulden lässt es sich gut leben, ( soviel hätte die/derjenige doch in zehn Jahren nicht ausgeben können ), wenn sie/er von einem pfändungsfreien Betrag in Höhe von 985,45 EUR aufgefangen wird.
Und was sollen diejenigen sagen, die - nach einem “ehrlichen” Konkurs - seit Jahren treu und brav ihren Obulus an Banken und Lieferanten bezahlt haben und dadurch ebensolange unter dem Existenzminimum leben ?

Seien wir mal ehrlich :
Von den 35.000 Konkursen dieses Jahr sind doch weitaus mehr als die Hälfte auf diese “Ich-AG´s” zurückzuführen, wobei der Staat die Verselbständigung eines “Nagelstudios”, eines “Computerladens” oder einer “Matratzenhandlung” auch noch animiert und finanziell unterstützt, obwohl schon im Vorfeld nur äusserst geringe Aussichten auf ein Überleben dieser Firmen bestehen......
Und dies - von Staatsseite her - doch nur, um die Arbeitslosenzahlen zu beschönigen.
Und die Banken holen sich ihre Knete von der KfW-Bank zurück.
Wer sind letztlich die Gelackmeierten ?
Wir, die Steuerzahler.
Denn wir bezahlen dies alles mit.

Gruss
Eckhard

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

12 Sep 2007 18:24 #4 von Fernet
Die Höhe des Pfändungsfreien Kontos/Einkommen in Höhe von 985,45 Euro wird die Höhe des zukünftigen gesetzl. festgesetzten sozialen Mindestsatz für den Lebensunterhalt sein, vermute ich

Rechnet sich dann etwa so:

500,-- € warm für Miete (2 Zimmer ca. 50-55 qm)
50,-- € Telefon und GEZ mtl.
50,-- € Versicherungen etc.
385,-- € um zu verhindern das man nicht stirbt ....

.... das waren bis jetzt ja 345,00 Euro und hier ist ja eine Erhöhung im Gespräch, so daß ich annehme, man hat hier schon eine voraussichtliche Erhöhung hineingerechnet, weil das Konto ja erst ab 2008 gelten soll.

Also 385,-- geteilt durch 30 Tg. macht 12,85 Euro pro Tag. Davon läßt es sich herrlich leben, man darf nur keine Kleidungsstücke und Schuhe und Schuster usw. ersetzen oder benötigen. Weiterhin werden defekte Haushaltsgeräte, Friseurbesuch, Praxisgebühr und Medi-Zuzahlung zum Problem.

Bestimmt habe ich noch was vergessen aber es reicht eigentlich auch so, um deutlich zu machen, wie weit 12,85 Euro oder 345,-- oder 385,-- Euro mtl. reichen.

Der ordentliche Bürger wird trotz allem immer sein Stück Seife kaufen und auch saubere Gardinen am Fenster haben, damit zumindest nach außen deutlich gemacht werden kann, ich gehöre noch dazu.

Eine persönliche Bemerkung sei mir noch erlaubt. Ich unterstelle jetzt einfach mal für obige Berechnung den ganz normalen in Westdeutschland seit Kriegsende lebenden und hier berufstätig gewesenen Bürger, weil er ja dazu beigetragen hat, das sich Ost und West in "blühende Landschaften" verwandeln konnten, der aber dann nach über 40 Berufsjahren arbeitslos wurde, oder aber die Friseuse die Netto nicht mehr verdient, oder die Verkäuferin die auch nicht mehr verdient, oder den Rentner zwischen 60-65 Jahren. Wobei die Durchschnittsrente etwa bei ca. 1.000 €uro liegen soll.

Und das sind dann schon 15,-- Euro zuviel um evtl. Mietzuschuß, GEZ -Gebührenbefreiung oder irgendwelche anderen Zuschüsse bekommen zu können.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

12 Sep 2007 19:06 #5 von matti
Hallo,

mich würde einmal interessieren, was denn eigentlich ein pfändungsfreies Konto bedeutet. Gut, grundsätzlich verstehe ich das natürlich. Nur Beträge über 985 € sind überhaupt pfändbar.

Dies bedeutet dann aber auch gleichzeitig, daß Menschen unter 1100-1200 Euro Einkommen dann überhaupt keinen Kredit mehr erhalten. Wo nichts zu pfänden ist, ist auch keine Boninität vorhanden! Ich weiß wovon ich spreche, den ich mache seit Jahren bei meinem Nebenjob die Kaufkredit-Kundenfinanzierungen. Die Ablehnungsquote wird immer höher, trotz positiver Schufa. Mietverträge, Autofinanzierungen, Handyverträge usw. alles abhängig von der Bonität.

Gilt dies denn nun pro Person oder für das Konto insgesamt? Erhöht sich dieser Betrag beispielsweise pro Kind oder für den Lebenspartner usw.
So würde nämlich eine nachvollziehbare "Rechnung" draus.

Ich lebe im übrigen von unter 10 Euro am Tag. Ich zahle aufgrund der benötigten Barrierefreiheit meiner Wohnung eine sehr hohe Miete, welche über dem örtlichen Mietspiegel liegt. GEZ, gesetzliche Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel, Telefongrundgebühr usw. alles aus der eigenen Tasche. Der Sozialhilfesatz ist nämlich etwas ganz anderes als ein Pfändungsfreibetrag.

Ich bin der Meinung das für Konsumschulden ( neues großes Auto, Flachbildfernseher, Katalogbestellungen, Handyverträge und Rechnungen usw. ) der Pfändungsfreibetrag noch viel zu hoch ist. Menschen, welche schulden aufgrund ihrer Existenzsicherung machen müssen, sind etwas ganz anderes.

Dies Ich-Ag`s sind in ganz vielen Fällen völliger Humbug und von vornherein zum Scheitern verurteilt. Zumeist fehlt jegliches Grundkapital bzw. vor allem Eigenkapital, nicht selten fehlt das kleine Einmaleins des kaufmännischen Grundverständsnisses. Es werden keine Marktanalysen, keine Zielgruppen analysiert, keine Werbung gestreut und die wenigsten haben eine Ahnung von Kalkulation usw. Völliger Blödsinn in den meisten Fällen.

Denke vielleicht hier etwas quer, dies macht aber doch gerade den Reiz einer Diskussion aus.

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

12 Sep 2007 20:27 #6 von Fernet
Hallo Matti,

... ist die Pfändungsfreie Summe 985,-- für eine Person und in diesem Zusammenhang auch eigenes Konto.
Es ist ja schon schwierig genug ein eigenes Konto bei minimalen Zahlungseingängen zu eröffnen. Da sind die Banken nicht scharf drauf.

Das wird auch der Knackpunkt sein, für das neue Gesetz, das die Banken zukünftig verpflichtet sind ein Konto (Pfändungskonto) bei Antrag einzurichten. Das mußten sie bis jetzt nicht und wenn wars wegen der hohen Kontogebühren gar nicht tragbar.

Kindergeld und Unterhalt ist sowieso unantastbar. Würde vielleicht dann auch auf ein Kindergeldkonto gehen, ansonsten müßte es den Pfändungsbetrag natürlich erhöhen, das gleiche bei Lebensgefährten.

Dies aber sind Feinheiten, die, da bin ich ganz sicher unseren Amtsstuben nicht entgehen und genau festgesetzt werden.

Aber jetzt zum Betrag der Pfändungsfrei ist:

ich denke da zum Beispiel an unzählige Väter, die an zwei Kinder und meistens recht gut versorgte Ehefrauen Zahlen müssen und sollen. Also an die 985,-- kann und darf dann keiner ran, das muß dem Mann bleiben zum Leben, aber eigentlich ist das jetzt schon so, wenn dieser Mann nun noch irgendeinen Insolvenzabtrag leisten müßte, geht das dann nicht mehr.

Also ich schließe von diesen Überlegungen, mal die Lebenkünstler bzw. Konsumschuldner aus, meines Erachtens gibt es die zwar, aber unter vorgenannten Bedingungen sind die Banken fast selbst schuld, wenn sie da auf ihren Außenständen sitzen bleiben. Wäre mal interessant zu wissen, wieviel % diese Leute ausmachen von allen Schuldnern.

Kredite bei einem Einkommen unter 1.000,-- wirst Du meistens nicht kriegen, es sei denn der zu leihende Betrag ist sehr klein und die Bank kennt Dich seit Jahren, aber auch dann ist es mit viel Wohlwollen verbunden. Immer von einer Summe um die 1.000,-- € ausgegangen. Bei erheblich höherem Einkommen mögen Ausnahmeregeln gelten.

Außerdem machen die Banken Kredite und vor allem Überziehungskredite von der Art Deines Einkommens abhängig. Der mtl. Zahlungseingang auf das Konto wird von der Bank mit einer Schlüsselzahl versehen, so daß die Banken genau wissen, welcher Art Einkommen Du erhälst und welches kreditwürdig ist und welches nicht. (Also ALG, Krankengeld, Sozialhilfe bzw. Harz IV und auch Rentner sind davon betroffen) Warscheinlich nicht bei wesentlich höheren Renten aber sonst schon.

Das gleiche gilt für längerfristiges Krankengeld, sind ja auch nur 60 % wie Arbeitslosengeld. Auch hier halten sich die Banken bedeckt.

Wenn jetzt das Pfändungskonto eingerichtet wird unterstelle ich mal, das dann generell keine Kredite, Überziehung oder kurzfristige Überziehung mehr möglich ist von diesem Konto, weil keinerlei Sicherheit zur Zurückzahlung gegeben ist, es sei denn man hinterlegt oder tritt eine Lebensversicherung ab, wie früher beim Häusle bauen.


NATÜRLICH IST ES AUCH FÜR MEIN EMPFINDEN EIN RIESENUNTERSCHIED; SCHULDEN AUS EXISTENZNOTWENDIGKEIT ZU HABEN ODER UM DAS NEUESTE AUTO ZU BESITZEN; WOBEI DA DIE BANKEN SCHON WIEDER EINE SICHERHEIT ALS GEGENLEISTUNG HÄTTEN.

Sozialhilfesatz oder Pfändungssatz
Der Pfändungssatz umschließt ja ersteinmal alle Lebenhaltungskosten incl. Miete etc., während der Sozialsatz meist reine Lebenunterhaltungskosten sind, also ohne Miete usw. denn das wird ja meistens vom Sozialamt schon gezahlt. Aber es wird auch bei Anträgen auf Mietzuschuß z. B. von Sozialsatz gesprochen bei einer Summe von zur Zeit ca. 960,-- Euro oder 980,-- €, da bin ich aber nicht ganz sicher, aber ich denke das beide Sätze zukünftig fast gleich sein werden.

Wieso kriegst Du keinerlei Zuschüsse und das noch bei Deiner Schwerbehinderung, gibts da nicht Möglichkeiten, denn dazu verdienen darfst Du ja trotzdem oder nicht?

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

12 Sep 2007 23:59 #7 von matti
Hallo Ilona,


wenn ich mich auf die Couch legen würde und nicht zwei bis drei mal die Woche, trotz Schwerbehinderung, einem Nebenjob nachgehen würden, hätte ich in etwas das gleiche Geld wie jetzt. Dann würde ich nämlich einen Sozialhilfeanspruch von ca. 280 € im Monat haben, aber nur dann!

Ich geh aber lieber, im Rahmen meiner Möglichkeiten und im Rahmen des gesetzlich erlaubten, arbeiten! Dies hilft mir auch meine sozialen Bindungen zu erhalten und verhindert somit eine drohende Isolation.

Das Merkzeichen RF, welches für die Rundfunkgebührenbefreiung steht, erhalten Behinderte wenn sie regelmässig von der Teilnahme öffentlicher Veranstaltungen ausgeschlossen sind. Als Vorstand dieses Vereins, welcher sogar eigene Veranstaltungen ins leben ruft, währe dies wohl von wenig Erfolg gekrönt. Auch das Sozialamt liest Zeitung! Ein anderer Weg der Befreiung währe der Anspruch auf Sozialhilfe, dazu habe ich ja schon meine Erklärung abgegeben.

Ich erhalte 61 € Wohngeld im Monat. Dies ist die einzige Leistung neben der Rente und dem Hinzuverdienst. Mit dem Hinzuverdienst ist es halt so eine Sache. Wenn ich krank bin oder in Kur oder Urlaub fahre bekomme ich auch nichts. Bedeutet: Nur wenn ich anwesend bin erhalte ich auch Geld.

Heute ist der 12. (mal seh wie schnell ich schreibe, sonst ist halt der 13.) und ich habe noch genau 125 € für den Rest des Monats zur Verfügung. So sieht das aus. Ich bin im übrigen vor drei, vier Jahren viel, viel besser mit dem wenigen Geld ausgekommen. Da hatte ich auch noch 12 € mehr Rente (gut das ist zwar nicht die Welt, zeigt aber das ich heute weniger habe als vor vier Jahren!) Effektiv habe ich in 4 Jahren ca. 10 % Kaufkraftverlust einstecken müssen. Dies kann ich nicht ausgleichen, egal wie.

Ich bin "bestraft worden, weil ich keine Kinder habe, ich muss meine Pflegeversicherung nun vollständig selbst zahlen, wir hatten drei Prozent MWST-Erhöhung und die Inflation ist da noch gar nicht mit eingerechnet.
Heute hatte ich einen Kassenzettel vom 16.12.2006 in der Hand. Deutsche Markenbutter: 0,75 €. Heute kostet die billigste Butter 1,19 €. Nur ein Beispiel.

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

13 Sep 2007 00:11 #8 von Fernet
Matti genau das ist es, was ich in meinem Beitrag oben mit dem auseinander pitzeln der Beträge deutlich machen wollte.

Auf den Kaufkraftverlust bin ich gar nicht eingegangen, weil den wissen wir ja alle.

Ich hatte nur angenommen, das wenigstens jemand mit Deinen gesundheitlichen Nachteilen doch noch irgendwie humaner behandelt wird und Deine aufgrund dessen höheren Ausgaben irgendwie ausgeglichen werden. Aber eigentlich hätte ichs besser wissen müssen.

Ich glaube es gibt noch ein Unwort des Jahres "Soziale Kälte"

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.307 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 723

Gestern 2070

Monat 58475

Insgesamt 9871803

Aktuell sind 90 Gäste und ein Mitglied online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden