Hallo Matti,
... ist die Pfändungsfreie Summe 985,-- für eine Person und in diesem Zusammenhang auch eigenes Konto.
Es ist ja schon schwierig genug ein eigenes Konto bei minimalen Zahlungseingängen zu eröffnen. Da sind die Banken nicht scharf drauf.
Das wird auch der Knackpunkt sein, für das neue Gesetz, das die Banken zukünftig verpflichtet sind ein Konto (Pfändungskonto) bei Antrag einzurichten. Das mußten sie bis jetzt nicht und wenn wars wegen der hohen Kontogebühren gar nicht tragbar.
Kindergeld und Unterhalt ist sowieso unantastbar. Würde vielleicht dann auch auf ein Kindergeldkonto gehen, ansonsten müßte es den Pfändungsbetrag natürlich erhöhen, das gleiche bei Lebensgefährten.
Dies aber sind Feinheiten, die, da bin ich ganz sicher unseren Amtsstuben nicht entgehen und genau festgesetzt werden.
Aber jetzt zum Betrag der Pfändungsfrei ist:
ich denke da zum Beispiel an unzählige Väter, die an zwei Kinder und meistens recht gut versorgte Ehefrauen Zahlen müssen und sollen. Also an die 985,-- kann und darf dann keiner ran, das muß dem Mann bleiben zum Leben, aber eigentlich ist das jetzt schon so, wenn dieser Mann nun noch irgendeinen Insolvenzabtrag leisten müßte, geht das dann nicht mehr.
Also ich schließe von diesen Überlegungen, mal die Lebenkünstler bzw. Konsumschuldner aus, meines Erachtens gibt es die zwar, aber unter vorgenannten Bedingungen sind die Banken fast selbst schuld, wenn sie da auf ihren Außenständen sitzen bleiben. Wäre mal interessant zu wissen, wieviel % diese Leute ausmachen von allen Schuldnern.
Kredite bei einem Einkommen unter 1.000,-- wirst Du meistens nicht kriegen, es sei denn der zu leihende Betrag ist sehr klein und die Bank kennt Dich seit Jahren, aber auch dann ist es mit viel Wohlwollen verbunden. Immer von einer Summe um die 1.000,-- € ausgegangen. Bei erheblich höherem Einkommen mögen Ausnahmeregeln gelten.
Außerdem machen die Banken Kredite und vor allem Überziehungskredite von der Art Deines Einkommens abhängig. Der mtl. Zahlungseingang auf das Konto wird von der Bank mit einer Schlüsselzahl versehen, so daß die Banken genau wissen, welcher Art Einkommen Du erhälst und welches kreditwürdig ist und welches nicht. (Also ALG, Krankengeld, Sozialhilfe bzw. Harz IV und auch Rentner sind davon betroffen) Warscheinlich nicht bei wesentlich höheren Renten aber sonst schon.
Das gleiche gilt für längerfristiges Krankengeld, sind ja auch nur 60 % wie Arbeitslosengeld. Auch hier halten sich die Banken bedeckt.
Wenn jetzt das Pfändungskonto eingerichtet wird unterstelle ich mal, das dann generell keine Kredite, Überziehung oder kurzfristige Überziehung mehr möglich ist von diesem Konto, weil keinerlei Sicherheit zur Zurückzahlung gegeben ist, es sei denn man hinterlegt oder tritt eine Lebensversicherung ab, wie früher beim Häusle bauen.
NATÜRLICH IST ES AUCH FÜR MEIN EMPFINDEN EIN RIESENUNTERSCHIED; SCHULDEN AUS EXISTENZNOTWENDIGKEIT ZU HABEN ODER UM DAS NEUESTE AUTO ZU BESITZEN; WOBEI DA DIE BANKEN SCHON WIEDER EINE SICHERHEIT ALS GEGENLEISTUNG HÄTTEN.
Sozialhilfesatz oder Pfändungssatz
Der Pfändungssatz umschließt ja ersteinmal alle Lebenhaltungskosten incl. Miete etc., während der Sozialsatz meist reine Lebenunterhaltungskosten sind, also ohne Miete usw. denn das wird ja meistens vom Sozialamt schon gezahlt. Aber es wird auch bei Anträgen auf Mietzuschuß z. B. von Sozialsatz gesprochen bei einer Summe von zur Zeit ca. 960,-- Euro oder 980,-- €, da bin ich aber nicht ganz sicher, aber ich denke das beide Sätze zukünftig fast gleich sein werden.
Wieso kriegst Du keinerlei Zuschüsse und das noch bei Deiner Schwerbehinderung, gibts da nicht Möglichkeiten, denn dazu verdienen darfst Du ja trotzdem oder nicht?