Frage
Ab 2014 nur noch elektronische Gesundheitskarte
- Matti
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Autor
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- Vereinsvorstand
12 Jahre 1 Woche her - 12 Jahre 1 Woche her #17479
von Matti
Ab 2014 nur noch elektronische Gesundheitskarte wurde erstellt von Matti
Pressemitteilung GKV-Spitzenverband
Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer entsprechenden Vereinbarung verständigt.
Derzeit sind bereits rund 95 Prozent der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.
Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer entsprechenden Vereinbarung verständigt.
Derzeit sind bereits rund 95 Prozent der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.
Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
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- Matti
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- Vereinsvorstand
11 Jahre 10 Monate her #17845
von Matti
Matti antwortete auf Ab 2014 nur noch elektronische Gesundheitskarte
Hallo,
ich möchte noch eine Ergänzung zu dem schon etwas älteren Beitrag hinzu fügen.
Ich wurde bereits mehrmalig durch Sprechstundenhilfen darauf aufmerksam gemacht, dass meine Versichertenkarte zum 1. Januar 2014 ihre Gültigkeit verliere. Diese Aussagen beruhten darauf, weil meine Versichertenkarte kein Foto beinhaltet und dies sei ab dem 1. Januar 2014 verpflichtend.
Dies stimmt so allgemein nicht!
Pflegebedürftige Menschen sind von der Lichtbildpflicht ausgenommen! Dazu bedarf es allerdings Rücksprache mit der Krankenkasse, die dieses Vermerken (genehmigen?) muss. Der Rechtsanspruch besteht allerdings bei allen Kassen.
Gleiches gilt für Kinder, die das 15 Lebensjahr noch nicht überschritten haben und für Menschen die aus religiösen Gründen kein Abbild von sich erstellen dürfen (wie das bei einem solchen Personenkreis mit dem Personalausweis ist würde mich auch einmal interessieren, dies ist aber ein anderes Thema).
Ich rechne allerdings damit, in endlose Diskussionen einsteigen zu müssen, weil diese Regelungen nicht bis an die Theken der Arztpraxen durchdringen werden. Frei nach dem Motto: "Kein Foto, also ungültig!"
Matti
ich möchte noch eine Ergänzung zu dem schon etwas älteren Beitrag hinzu fügen.
Ich wurde bereits mehrmalig durch Sprechstundenhilfen darauf aufmerksam gemacht, dass meine Versichertenkarte zum 1. Januar 2014 ihre Gültigkeit verliere. Diese Aussagen beruhten darauf, weil meine Versichertenkarte kein Foto beinhaltet und dies sei ab dem 1. Januar 2014 verpflichtend.
Dies stimmt so allgemein nicht!
Pflegebedürftige Menschen sind von der Lichtbildpflicht ausgenommen! Dazu bedarf es allerdings Rücksprache mit der Krankenkasse, die dieses Vermerken (genehmigen?) muss. Der Rechtsanspruch besteht allerdings bei allen Kassen.
Gleiches gilt für Kinder, die das 15 Lebensjahr noch nicht überschritten haben und für Menschen die aus religiösen Gründen kein Abbild von sich erstellen dürfen (wie das bei einem solchen Personenkreis mit dem Personalausweis ist würde mich auch einmal interessieren, dies ist aber ein anderes Thema).
Ich rechne allerdings damit, in endlose Diskussionen einsteigen zu müssen, weil diese Regelungen nicht bis an die Theken der Arztpraxen durchdringen werden. Frei nach dem Motto: "Kein Foto, also ungültig!"
Matti
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