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file Frage VersMedV - völliger Funktionsverlust des Afterschließmuskels

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2 Monate 3 Wochen her #51971 von Heike S25
Hallo,

aktuell kämpfe ich um die Anerkennung der Schwerbehinderung nach Darmkrebs/Tiefe anteriore Rektumresektion aufgrund Stuhlinkontinenz.

Befunde nach Koloskopie Analsphinkterinsuffizienz Grad 3-4, deutlicher Verlust der Sphinktermasse, Befund vorhanden und aktuell. Faktisch kann ich weder festen, noch flüssigen Stuhl halten, auch keine Luft.

Welche Untersuchungen gibt es, die dies zweifelsfrei belegen/ob der Schließmuskel funktionsfähig ist, oder nicht, muss sich ja untersuchen lassen?

Wie sind eure Erfahrungen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung (Kämpfe zusätzlich noch mit Verwachsungen und vorkommenden Subileuszuständen) ?

Danke für's Lesen und für eure Antworten !

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2 Monate 3 Wochen her #51972 von MichaelDah
Hallo Heike,

erstmal willkommen hier in der Rund. Sorry das ich jetzt gleich zwei Gegenfragen stelle aber leider - das ist das für dein weiteres Vorgehen nicht ganz unwichtig:

1) Hast du bereits einen GdB und ist die Heilbewährung abgelaufen?

2) wenn nein - wie lange ist die OP her?

Viele Grüße
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51973 von Heike S25
OP war 2005, Heilbewährung lange abgelaufen, seit einigen Jahren massive Verschlechterungen durch Verwachsungen. Kontinenz hat sich nie eingependelt - es hieß immer: Haben Sie Geduld, machen Sie Beckenbodengymnastik - und auf einmal bei einer Nachsorgekolo stand dann tatsächlich im Bericht Sphinkterinsuffizienz Grad 3-4

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2 Monate 3 Wochen her #51974 von Heike S25
OP war 2005, Heilbewährung lange abgelaufen, seit einigen Jahren massive Verschlechterungen durch Verwachsungen. Kontinenz hat sich nie eingependelt - es hieß immer: Haben Sie Geduld, machen Sie Beckenbodengymnastik - und auf einmal bei einer Nachsorgekolo stand dann tatsächlich im Bericht Sphinkterinsuffizienz Grad 3-4..

Da sich noch etliche weitere gesundheitliche Baustellen aufgetan haben, die mir zunehmend Probleme bereiten und es echt von allen Seiten kommt, bin ich das Thema Schwerbehinderung noch einmal angegangen.

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2 Monate 3 Wochen her #51975 von MichaelDah
Hallo Heike,

verstehe… Ich schreibe hier gerade mit dem Handy - also sorry für Tippfehler…

Mit einer Koloskopie kann man so etwas eher nicht feststellen - es sei denn es gibt da tatsächlich sichtbare Schäden des Sphinker die darauf hinweisen. Standard ist eher 3D Ultraschall des Sphinkters und Vektor-Volumen-Manometrie.

Neben dem GdB Antrag sollte man natürlich auch noch mal schauen ob da nicht wenigstens eine Verbesserung herbei geführt werden kann.

Mit der Inko alleine wird es möglicherweise schwierig auf einen GdB 50 zukommen (kommt leider immer auf das Versorgungsamt an), aber wenn es noch mehr Baustellen gibt wäre es möglicherweise eine Idee das mal mit deinem Hausarzt zu besprechen. Ich nehme an du kennst die Tabelle und weißt auch das man das nicht einfach zusammenzählen kann. Es muss klar aufgezeigt werden, das die Einschränkung im täglichen Leben deutlich über die schon “eingpreisten” Einschränkungen hinaus gehen.

Ich habe selbst auch gerade ein GdB beantragt und bin gespannt was dabei herauskommt. Von Freunden mit ähnlichen Problemen weiß ich aber, das es mit der Schwerbehinderung wenigstens in Berlin nur mit Widerspruch und Anwalt funktioniert hatte…

Das muss nicht überall so sein, aber man sollte sich darauf einstellen und schon mal nach guten Anwälten suchen. Wenn der Bescheid raus ist hat man ja nur wenig Zeit für den Widerspruch.

Sonst ist es halt total wichtig wirklich _ALLE_ relevanten Befunde einzureichen. Wenn du etwas nachreichst fängt der Prozess wieder von vorne an und das dauert dann ewig…

Viele Grüße
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51976 von Heike S25
Danke für die Antwort!

In der Tat ging es mir um die Untersuchungsmethoden - kannst Du etwas mehr dazu sagen?

Ich bin schon vor Gericht (Vertretung Sozialverband) und es ging jetzt um die Begutachtung.

Die VersMedV sagt klipp und klar, dass der vollständige Funktionsverlust des Afterschließmuskels mindestens 50% gibt. Und es ist bekannt und erwiesen, dass die tiefe anteriore Rektumresektion häufig zur völligen und dauerhaften Inkontinenz führt. Bei mir liegt die Anastomose etwa 5 cm oberhalb des Schließmuskels. Und es war seinerzeit eine große und schwere OP nebst Bestrahlung Höchstmaß vorab. Ich war davon ausgegangen, dass die Einstufung des Facharztes mit der Sphinkterinsuffizienz Grad 3-4 und einhergehender deutlicher Verringerung der Sphinktermasse als belastbar angesehen wird. Ich kann weder festen, noch flüssigen Stuhl oder Luft halten.

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2 Monate 3 Wochen her #51977 von MichaelDah
Hallo Heike,

ich denke das es da möglicher weise verschiedene Probleme gibt. Das fängt mit der Beurteilung der Stuhlinkontinenz an. Normaler weise verwenden wir hier in Deutschland eine Gradeinteilung von 1-3. Drei heißt komplette Stuhlinkontinenz. Der Arzt der die Einstufung gemacht hat, hat aber offenbar den internationalen Wexner Score - oder eine Mischung davon verwendet. (Wexner geht bis vier).

Jetzt kommt es drauf an wie der Gutachter vom MD das ließt. Wenn nicht angegeben ist, wonach die Einstufung vorgenommen wurde könnte man jetzt lesen 3 = vollständig Stuhl Inkontinent, Wexler Scala 4 = vollständig Stuhl Inkontinent _oder_ Wexner Scala uneindeutig (weil 3-4… das ist eigentlich nicht möglich - aber naja…) Bei uneindeutig schlussfolgert das Versorgungsamt das noch eine Kontrolle vorhanden ist und daher max. ein GdB 40 möglich ist.

Möglicherweise muss da gar nichts neu untersucht werden sondern nur klargestellt werden nach welcher Skala mit welchem Ergebnis gemessen wurde. Bedeutet der Doc, der das verzapft hat muss das noch mal so gerade rücken das es auch der MD versteht…

Das zweite Problem würde entstehen wenn der Arzt nicht unseren Grad 3 oder Wexner 4 bescheinigen will. In dem Fall müsste tatsächlich ein Gutachten veranlasst werden. Hier währe dann erstmal zu klären warum der Arzt so entschieden hat und ob sich Dinge geändert haben oder nicht berücksichtig wurden.

Die gängigen Untersuchungsmethoden hab ich ja schon genannt, so etwas kann i.d.R. in einem Beckenbodenzentrum mit Proktologie durchgeführt werden. Ein normaler Proktologe hat i.d.R. dafür nicht die Gerätschaften. Im Zweifelsfall kann man auch noch eine EMG Untersuchung oder ein Defäkations-MRT machen aber das dürfte bei dir nicht notwendig sein, weil die Ursache ja klar ist und es hier „nur“ um den GdB und nicht den GdS + Schadensersatzansprüche geht.

Ich würde erstmal nachfragen nach welcher Skala da gewertet wurde - das ganze ist möglicherweise nur ein Missverständniss.

viele Grüße
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51978 von Heike S25
Dankeschön.

Sehr hilfreich!

Ich muss jetzt erstmal abwarten, was im Gutachten steht - meine Befürchtung ist, er hat sich dieses Dokument garnicht angeschaut und ich bin nicht verstanden worden. Hat mich alles sehr irritiert/verunsichert und deswegen befasse ich mich inhaltlich nochmal. Das Gespräch war phasenweise sehr merkwürdig.

Dir alles Gute für Deinen Antrag!

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2 Monate 3 Wochen her #51979 von MichaelDah
Hallo Heike,

ja - danke - und berichte dann mal wie es ausgegangen ist - gibt ja mehr hier die das betrifft…

Viele Grüße
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51980 von Heike S25
Mach ich - lieben Dank für Deinen Input!

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