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file Frage VersMedV - völliger Funktionsverlust des Afterschließmuskels

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2 Monate 3 Wochen her #51981 von Matti
Hallo,
erstmal möchte ich dir sagen, dass ich gut nachvollziehen kann, wie belastend die Situation für dich sein muss. Du bist damit nicht allein – viele hier kennen das „Kämpfen“ um Anerkennung und die Unsicherheit, was medizinisch und rechtlich wichtig ist.

Bei der Feststellung des Grades der Behinderung ist meiner Meinung nach nicht die genaue Diagnose oder die verwendete Skala ausschlaggebend, sondern wie stark du im Alltag eingeschränkt bist. Das Versorgungsamt (nicht der MD) interessiert sich in erster Linie dafür, welche konkreten Auswirkungen die Erkrankung auf dein Leben hat.
In deinem Fall ist der wichtigste Punkt, dass du keinerlei Kontrolle mehr über deinen Darm hast und es bei dir zu unwillkürlichem und vollständigem Stuhlverlust kommt – also, dass du den Stuhlgang gar nicht mehr halten kannst, egal ob fest oder flüssig, und auch keine Luft.

Das solltest du im Antrag und auch gegenüber den Ärzten und Gutachtern ganz klar so beschreiben. Schreibe am besten offen und ehrlich, wie oft die Inkontinenz auftritt, wie sie dich im Alltag einschränkt (z.B. dass du Windeln brauchst, Angst vor Unfällen hast, dich zurückziehst usw.) und dass du keinerlei Kontrolle mehr hast.

Die genaue Skala oder Einteilung ist für die Behörden meist zweitrangig – das wichtigste ist, dass deine tatsächlichen Einschränkungen klar und nachvollziehbar geschildert werden.
Bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung in Deutschland – also bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch das zuständige Versorgungsamt – stehen nicht die Diagnosen im Vordergrund, sondern die tatsächlichen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf das tägliche Leben.

Das bedeutet konkret:
Die Diagnose ist zwar die Grundlage, aber entscheidend ist, wie stark sich die Erkrankung oder Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Mobilität, die Selbstversorgung oder die Erwerbsfähigkeit auswirkt.
Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedlich stark beeinträchtigt sein und deshalb auch einen unterschiedlichen GdB erhalten.

Folgende Unterlagen solltest du beifügen:

Ärztliche Unterlagen / Befunde– Aktuelle und möglichst ausführliche ärztliche Berichte, Gutachten und Befunde zu allen relevanten Erkrankungen und Einschränkungen.– Krankenhaus-Entlassungsberichte, Röntgenbilder (als Befundbericht), Laborwerte etc.– Berichte von Fachärzten (z.B. Proktologe, Neurologe, Orthopäde, Psychiater), falls vorhanden.

Reha- oder Rentenbescheide (falls vorhanden)– Bescheide über Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen oder Kuren.

Tipp: Je mehr aussagekräftige und aktuelle medizinische Unterlagen du beilegst, desto besser kann das Amt deinen Antrag beurteilen. Es ist nicht nötig, Originale einzureichen – Kopien reichen aus.
Wichtig: Du musst nicht alle Unterlagen selbst besorgen. Im Antrag kannst du Ärzte und Kliniken angeben, bei denen du in Behandlung bist. Das Amt kann dort Unterlagen direkt anfordern. Es beschleunigt aber das Verfahren, wenn du selbst schon möglichst viele Unterlagen beilegst.

Gruß
Matti

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2 Monate 3 Wochen her #51982 von Heike S25
Danke für Dein Mitgefühl und die Tipps.

Es wurde alles genau so gemacht und beschrieben, sämtliche Unterlagen liegen vor.

Ich bin inzwischen vor Gericht, weil der Widerspruch abgelehnt wurde.

Es erfolgte eine Begutachtung durch einen Mediziner, bei dem ich aber offenbar wieder nicht verstanden wurde, was den Sachverhalt angeht - alle Klinikberichte liegen vor.......

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2 Monate 3 Wochen her #51983 von Matti
Hallo,

welchen GdB hat man dir den anerkannt?

Gruß
Matti

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2 Monate 3 Wochen her #51984 von Heike S25
30.

Verschiedene Beschwerdebilder wurden garnicht thematisiert.

Eine Begründung gab es nicht. Deshalb Klage.

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2 Monate 3 Wochen her #51985 von MichaelDah
Hallo Heike,

diese Gutachter Termine können - je nach dem an wen man da gerät etwas „tricky“ sein. Alleine wenn du auf eine Frage wie: „schaffen sie es denn manchmal noch zur Toilette“ mit „Ja“ antwortest und der Gutachter mit dem falschen Fuß aufgestanden ist kann es das schon gewesen sein.

Wo ich jetzt aber gerade staune, ist das es keine Begründung gibt. Habt ihr denn Akteneinsicht verlangt? In den Akten muss das Gutachten doch drin sein… Das sollte man natürlich vor dem Gerichtstermin kennen, denn es wird dort als Beweis vorgelegt. Zum Termin solltet ihr dann so gut ausgestattet sein, das ihr es nach allen Regeln der Kunst zerlegen könnt…

LG
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51986 von Heike S25
Natürlich wurde Akteneinsicht genommen.

Es gab kein Gutachten.

Die Fakten sind aber dokumentiert, auch Klinikberichte jeder Art.

Der Text in der VersMedV lautet: Mindestens 50 % bei völligem Funktionsverlust des Afterschließmuskels. Und dazu gibt es nach meinem Verständnis eine entsprechende Dokumentation (lies mal die anderen Antworten)

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2 Monate 3 Wochen her #51987 von MichaelDah
Hallo Heike,

wenn es tatsächlich kein Gutachten gibt dürfte das ein ziemlich kurzer Prozess werden. Allerdings hast du doch geschrieben, das du bei einem Gutachter warst. War der vom Versorgungsamt oder von euch? Wenn er vom Versorgungsamt war muss von dem das Gutachten in der Akte sein…

VG
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51988 von Heike S25
Es war ein Mediziner als vom Gericht bestellter Gutachter nach Klageeinreichung.

In der Akte gab es kein Gutachten durch das Versorgungsamt.

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2 Monate 3 Wochen her #51989 von MichaelDah
Hallo Heike,

Ok… Und was ist bei dem Gerichtsgutachten herausgekommen? Das wäre ja dann die entscheidende Frage, denn im Zweifelsfall müsstet ihr ja dieses Gutachten anfechten, wenn es zu dem Schluss kommt, dass eine eingeschränkte Kontrolle vorhanden ist.

VG
Michael

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2 Monate 3 Wochen her #51990 von Heike S25
Das Gutachten liegt noch nicht vor.

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