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GKV Spitzenverband - Hilfsmittelverzeichnis

14 Dez 2013 09:13 - 14 Dez 2013 13:53 #1 von Horsty
Hallo an alle,

Hier die angekündigte Kommentierung zum GKV- Spitzenverband:

„Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.“


Der Spitzenverband vertritt also zunächst die Interessen der Kranken- und Pflegekassen und dann sollen dabei die Gesundheit der Versicherten im Mittelpunkt stehen; na, hoffentlich nicht dabei allen im Wege.

Aus GKV Spitzenverband:

„Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht bindend im rechtlichen Sinne, allerdings entfaltet es eine Markt steuernde Wirkung, was von den obersten Gerichten in ständiger Rechtsprechung festgestellt worden ist. Es liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.
Das Hilfsmittelverzeichnis wird unter Berücksichtigung der relevanten gesetzlichen Vorschriften vom GKV-Spitzenverband erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die am Markt erhältlichen Produkte werden entsprechend ihrer Einsatzgebiete verschiedenen Produktgruppen zugeordnet. Produkte werden auf Antrag der Hersteller (oder von ihnen bevollmächtigten Dritten) in das Hilfsmittelverzeichnis eingestellt, wenn sie bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen.“


Hier für Interessierte das sehr umfangreiche und nach meiner Meinung ausreichende Antragsformular:
Antragsformulare zur Aufnahme von Produkten ins Hilfsmittelverzeichnis (ZIP, 1 MB)
„... hinsichtlich der Nutzungsdauer: Vorzulegen ist: Herstellererklärungen: Herstellerseits ausgestellte - Unterlagen zur Darstellung der Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit � z.B. Gebrauchsanweisung, Prospektmaterial, � Verpackung, sonstige …“
• Hilfsmittel_Antragsformulare_Stand_23-05-2011_16611.zip


Wie sieht es aber in der Praxis aus?
Dazu einige Bespiele aus dem Hilfsmittelbverzeichnis:

Link zum Hilfsmittelverzeichnis

Obwohl im Antragformular umfangreiche Angaben zur Ausführung und Nutzungsdauer abgefordert werden, erfolgt zum Artikel der Hilfsmittelnummer15.25.03.3000 zu den Konstruktionsmerkmalen nur die lapidaren Angaben:

„Wiederverwendbare Inkontinenzwindelhose, bestehend aus Frot-tee, Baumwolle, verschiedenen Kunststoffen und Viskose, mit Klettverschluss, Größe 89 cm x 101 cm.“


Frage: Welche Kunststoffe werden hier verwendet? Weder die Anzahl noch die Menge wird beschrieben. Welche Auswirkungen haben denn diese Kunststoffe beim Benutzer?

Ein weiteres Beispiel:
15.25.04.1000 - Externer Urinableiter für Frauen, Art.-Nr. 9840
Konstruktionsmerkmale für 15.25.04.1000
Konstruktionsmerkmale:

„Urinbeutel mit Klebefläche und Ablassventil, mit anpassbarer Hautschutzfläche für bettlägerige Frauen, aus PVC. Empfohlene Tragezeit 1 Tag.“


Bei diesem Artikel wird zumindest die Tragezeit empfohlen. Weitere Beispiele zur Tragezeit sind nur sehr selten angegeben.


Es folgt ein eklatanter Widerspruch beim Artikel Urinalkondom aus Latex mit der Hilfsmittelnummer 15.25.04.5010
Konstruktionsmerkmale:

„Urinalkondom aus Latex mit integrierter Klebefläche, Rücklaufsperre, Schlauchansatz mit Knickschutz, von 22 mm bis 39 mm Durchmesser, in vier Größen".
Geändert am: 15.10.2009
Zu diesem Produkt gibt es spezielle Urinbeutel und Beingürtel, die in den jeweiligen Bereichen aufgeführt sind, selbstklebend. Das System ist ca. 7 Tage anwendbar“


Sollte dieses System an der Haut 7 Tage verbleiben- praktisch wird sich die Verklebung auflösen- werden garantiert Hautschädigungen auftreten.
Wie wird wohl der Leistungserbringer auf diese Aussage reagieren und zu seinem Vorteil ausnutzen?


Ein weiteres Beispiel:
Unter der Positionsnummer 15.99.99.0001 können Ersatzteile zur Inkontinenzversorgung, wie z.B. ein Schiebehahn, abgerechnet werden. Also grundsätzlich geringwertige Teile.

Es ist unverständlich, dass unter dieser Hilfsmittelnummer 15.99.99.0001 der Artikel uroclean®men rt Shuttle zugeordnet wurde, obwohl für Urinalkondome eine separate Gruppe, nämlich 15.25.04. Externe Urinableiter eingerichtet wurde. Hier sind alle anderen Urinalkodome aufgeführt.
Besonders auffallend ist hier der exorbitante hohe Preis von uroclean®men rt Shuttle von über 78 € pro Stück (313,45 € für 4 Shuttles rt/Mindestabgabemenge).

Die sonst üblichen Urinalkondome haben Preise, die höchstens bei etwa 2,5 €/Stück liegen.

In den Ausführungen des Spitzenverbandes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Entwicklungskosten nicht erstattet werden. Wie ist es möglich, dass dieser Preis für ein paar Gramm Silikon bestätigt wurde?

Es besteht die Möglichkeit Anregungen und Vorschläge beim Spitzenverband einzureichen.
Dazu wird Quinth Die Datenbank für Qualitätsindikatoren in der ambulanten, stationären und sektorübergreifenden Medizin angeboten.

Was haltet ihr davon, das Angebot zu nutzen?

Es sollte jedoch zuvor das vorliegende Hilfsmittelverzeichnis noch eingehender betrachtet werden, um für auftretende Defizite hinsichtlich der Qualität und Nutzungsdauer weitere Argumente zu haben.

Es grüßt Horsty
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14 Dez 2013 13:38 - 14 Dez 2013 17:59 #2 von matti
Lieber Horsty,

dein Beitrag klingt sehr interessant. Ich muss mir deinen Beitrag aber noch ein paar mal durchlesen, ist ja schon schwere Kost.

Zu Quinth geht es mir ähnlich. Dort lese ich:

Quinth ist der Qualitätsindikatorenthesaurus des GKV-Spitzenverbandes. ...sektorenübergreifenden Qualitätsindikatorendatenbank... angewendeten Qualitätsindikatoren in der ambulanten, stationären und sektorübergreifenden Medizin... Selektivverträgen

Beim Uroclean rt wird unterschieden, weil es sich um ein Urinalsystem zur Langzeitanwendung handelt. Zudem denke ich (muss mir das noch einmal genau anschauen) ist ausschließlich das Starter-Kit in der genannten Gruppe eingeteilt.

Ich melde mich später hier noch einmal.

Eine ganz persönliche Bitte (bitte, bitte): Ich habe jetzt 30 Minuten deinen Beitrag formatiert. Ich erkläre dir sehr, sehr gerne noch einmal die Formatierungsmöglichkeiten des Forums :) Längere Zitate sind stets in einer Grauzone. Die passende Formatierung "Zitatblock" lässt zumindest erkennen, dass zitiert wird. Also bitte nicht zitieren in blau, grün oder sonst etwas. Und nein, es ist jetzt nicht schlimm gewesen, aber einen Hinweis wert B)

Matti
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14 Dez 2013 16:01 - 14 Dez 2013 17:50 #3 von matti
Hallo Horsty,

ich habe mich die letzten Stunde mal mit deinem Beitrag und den von die aufgeführten Hintergründen beschäftigt.

Im deinem ersten Zitat schreibst du ja was der GKV ist und welche Interessen er vetritt. Dies nennt man Lobbyarbeit. Dies ist wie eine Gewerkschaft, die vom Arbeitgeberverband initiert wird. Dreimal darf man raten welche Interessen dort vertreten werden.

Zum Thema Quinth müsstest du noch einmal etwas genauer eingehen. Ich habe mir jetzt die 19 Punkte umfassende FAQ durchgelesen und ehrlich gesagt kein einziges Wort verstanden. Ich nehme nach wie vor an das es sich um das Thema Dinosaurier handelt (Qualitätsindikatorenthesaurus). :blink:

Nee, Spaß beiseite, ich kann nicht im Ansatz verstehen was da geschrieben wird.

Zum Uroclean rt habe ich schon was geschrieben, sehe ich das falsch?

Ansonsten wundert mich so manche Einschätzung, Aussage, Beschreibung und Einteilung nicht, weil es sich bei den Entscheidern in aller Regel um Theoretiker handeln dürfte, die niemals ein Kondomurinal oder ein saugendes Hilfsmittel in den Händen, geschweige den in der eigenen Nutzung hatten.

Heute lese ich beispielsweise das Hermann Gröhe (CDU) neuer Gesundheitsminister werden soll. Gröhe war von 1989 bis 1994 Bundesvorsitzender der Jungen Union, ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages und war von Oktober 2008 bis Oktober 2009 Staatsminister bei Bundeskanzlerin Angela Merkel. Am 28. Oktober 2009 wurde er vom CDU-Bundesvorstand zum Generalsekretär der CDU Deutschlands gewählt.

Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen war Gröhe bis 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Hilfskraft bei Martin Kriele am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der Universität Köln tätig. Nach Ableistung des Referendariats bestand er 1993 auch das Zweite juristische Staatsexamen. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Das nenne ich mal eine der Qualifikation nach äußerst passende Aufgabe (hüstel). Naja, dafür wird die Uschi jetzt Verteidungsministerin. Minister kann Jeder, völlig egal welches Ressort. Genau so sieht auch unsere Regierung aus.

Mir stellt sich zudem die Frage, ob wir dieses Thema nicht abspalten sollten. Hat ja jetzt im weiterführenden Detail nur noch bedingt etwas mit dem Urspungsthema zu tun.

Matti
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18 Dez 2013 23:03 - 18 Dez 2013 23:13 #4 von Horsty
Hallo Matti,

endlich komme ich dazu auf deine Beiträge zu antworten. Es sind durch meine Nachhilfe beim Umgang mit dem PC wichtige Angelegenheiten vernachlässig worden.

Zum Quinth: Hier hatte ich die Vorstellung das Kontaktformular Vorschläge zu Ergänzungen oder Korrekturen zu nutzen, weil nach meiner Auffassung beträchtliche Fehler und offensichtlich Widersprüche bestehen.
Damit nicht wieder die lakonische Antwort-

„es besteht kein Handlungsbedarf“

benutzt wird, sollten eindeutige Beweise vorgelegt werden.
Besonders deutlich wird es, wenn man die Produkt-Beschreibungen des Hilfsmittelnummer-Verzeichnis klick mit den mehrseitigen AntragsvormularAntragsformulare zur Aufnahme von Produkten ins Hilfsmittelverzeichnis (Antragsformular PG 01.24.01 und 01.24.02 und01.24.05ZIP, 2,0 MB) vergleicht.

Ziel sollte es sein, dass den Leistungserbringer, den Krankenkassen aber auch den Endverbrauchern die Produktbeschreibung, also die Qualitätsanforderungen und Nutzungsdauer der Hilfsmittel bekannt sind und vorgegeben werden. Damit werden lange und kostenaufwendige Prozesse vermieden, die heute alltäglich sind. Die meisten Fälle werden aber durch Unkenntnis und Scheu von den Patientengeduldet.

Hinsichtlich der Zuordnung des Uroclean-rt bin ich erst Recht der Meinung, dass gerade bei Artikel für die Langzeitanwendung nicht zu den einfachen und kostengünstigen Zubehörteilen eingeordnet werden sollten.

Hier ist noch ein großes Betätigungsfeld, um noch weitere Fakten/Beweise für anstehende Streitigkeiten bzw. Prozesse vorzulegen.

Es grüßt Horsty

PS
Es ist mir leider nicht gelungen das Antragsformular zu formatieren :sick:

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19 Dez 2013 00:04 #5 von matti
(Antragsformular PG 01.24.01 und 01.24.02 und01.24.05ZIP, 2,0 MB)

Hallo Horsty,

man kann keine ZIP in einem Forum verlinken. Das ZIP-Dateiformat (von englisch zipper ‚Reißverschluss‘) ist ein Format für komprimierte Dateien, das einerseits den Platzbedarf bei der Archivierung reduziert und andererseits als Containerdatei fungiert, in der mehrere zusammengehörige Dateien oder auch ganze Verzeichnisbäume zusammengefasst werden können.

Matti
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