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Hilfsmittelversorgung mit GdB/Pflegestufe

12 Aug 2022 23:07 #1 von dietmar0815
Hallo,

ich habe seit Neuestem 60% GdB anerkannt sowie Pflegestufe 3, bin aber noch eingeschränkt mobil.
Was mache ich jetzt nun mit diesem Bescheid? Mit wem muss ich in Verbindung treten, damit z.B. meine Windelhosen regelmässig geliefert werden und ich die nicht mühsam von der Apotheke herschleppen muss? Bei wem muss ich die Abrechnung machen bzw. beantragen?

Fragen über Fragen, ich bin da derzeit (da frisch aus dem Krankenhaus) komplett überfordert.

Danke und Grüsse
Dietmar

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13 Aug 2022 10:24 #2 von Ciajaeg
Hallo Dietmar,

du benötigst einen Versorger, der auch versendet, oder eine Apotheke / Sanitätshaus, die liefert.

Die Apotheke bei uns am Ort macht das für jeden. Ich beziehe meine Vorlagen direkt bei Attends, die liefern nach Bestellung frei Haus.

Alles gar kein Problem, Internet ist aber hilfreich, es geht auch telefonisch natürlich.

Attends erledigt die Abrechnung mit der KK und schickt mir die Zusatzrechnungen zu, für z.B. Rezeptgebühr und Aufzahlungen.

Du kannst auch deine KK anrufen und fragen, welcher Versorger in Frage kommt. Aus persönlicher Erfahrung würde ich einen der Hersteller empfehlen, z.B. Attends oder Harmann Molicare.

Bis denn

Ciajaeg

Diagnosen: Neurogene Dysfunktion des unteren Harntraktes suprapontin, Terminale Detrusor-Überaktivität - Detrusor-Sphinkter-Dyskoordination - Algurie - Polydipsie/Polyurie-Syndrom - chronische Harnretention -
Myalgische Enzephalomyelitis (ME-CFS) - (POTS) - Dysautonomie - Polyneuropathy
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13 Aug 2022 11:53 - 13 Aug 2022 12:12 #3 von matti
Hallo Dietmar,

der Grad der Behinderung (GdB) und die Einstufung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Anspruch auf Versorgung mit körpernah getragenen Inkontinenzhilfsmitteln. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse leitet sich aus diesen nicht ab. Dies gilt sowohl für aufsaugende als auch ableitende Hilfsmittel. Einzige Ausnahme bildet die Versorgung mit Bettschutzeinlagen, welche in den Bereich der Pflegeversicherung fallen. Alle anderen Hilfsmittel fallen in den Kosten- und Versorgungsbereich der Krankenkasse.

Für die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel ist die ärztliche Diagnose (Grund der Inkontinenz) und eine Verordnung (Rezept) nötig. Mit diesem Rezept solltest du dich zunächst an deinen Kostenträger (Krankenkasse) wenden.

Es entspricht nicht der Realität das der Leistungserbringer (Versorger) deiner freien Produktwahl entspricht oder ein Wunschhilfsmittel (bestimmtes Produkt eines Herstellers) zuzahlungsfrei abgeben wird.
Vielmehr ist die Kasse gesetzlich verpflichtet dir ein Produkt einer Kategorie (Einlage, Vorlagen, Windelhosen) zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen. Diese gehören in der Regel zur Standartversorgung. Wer einen höheren Qualitätsanspruch hat (oder benötigt) zahlt in der Regel wirtschaftlich aus eigenen Mitteln auf.

Diese Empfehlung oder Vorstellung man könne sich in einer Apotheke beraten und bemustern lassen und dann frei aus dem am besten passenden Produkt wählen, entspricht selten der Realität, zumindest wenn man keine wirtschaftliche Zuzahlung leisten will (oder kann).

Grundsätzlich kann der verordnende Arzt ein namentlich genanntes Produkt verordnen (in der Regel aber eben nur die Kategorie). Die Verordnung eines bestimmten, namentlich benannten Produkts (als nicht einer Kategorie) bedarf aber immer einer ausführlichen Begründung und immer einer Einzelfallentscheidung der Kasse.

Die Vorstellung der freien Wahl des Leistungserbringers entspricht auch nicht der Realität. Grundsätzlich muss für eine Versorgung der Leistungserbringer zunächst einmal Vertragspartner deiner Krankenkasse sein. Hier liegt nämlich das größte Problem. Einige Krankenkassen haben mit wenigen Leistungserbringern so niedrige Monatspauschalen vereinbart, das selbst große Leistungserbringer und Hersteller die Versicherten bestimmter Krankenkassen erst gar nicht versorgen. Die Wirtschaftlichkeit stellt sich bei Pauschalen von unter 12 Euro im Monat nicht dar.

Dein Weg:
Lass dir eine Verordnung von deinem Arzt ausstellen.

Verordnungsdauer
Hilfsmittelart
vorordnete Menge
Kreuzchen bei Hilfsmittel
festgestellte Diagnose
Begründung (Beispiel: zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben)

Wende dich damit zunächst an deine Krankenkasse. Diese wird dir die Leistungserbringer nennen, die dich beliefern können. Der gewählte Leistungserbringer ist verpflichtet dich zu beraten und dich kostenfrei mit verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmittel zu bemustern. Zudem kann dir ein Hilfsmittel, welches ausschließlich mit einen wirtschaftlichen Eigenanteil bezogen werden kann vorgestellt bzw. empfohlen werden.

Im übrigen gibt es keine Pflegestufen mehr. Heute wird die Pflegebedürftigkeit in Graden (Pflegegrad) eingeteilt.

Gruß
Matti
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14 Aug 2022 08:20 #4 von mich
Ich habe längere Zeit meine Hilfsmittel vom Sanitätshaus bekommen. Bis auf einmal ein Schreiben von der Krankenkasse gekommen ist das mir die Mittel direkt von Hersteller geschickt werden. Ich musste dann alle 3 Monate ein Rezept wegschicken und bekam dann regelmäßig meine Sachen.
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14 Aug 2022 08:54 #5 von stephanw
Hallo Dietmar,

zur Hilfsmittelversorgung wurde schon einiges gesagt, da werde ich nicht noch weiteres ergänzen. Ich möchte aber noch ein bisschen was zum Thema GdB/Pflegegrad und Krankengeld/Rente schreiben.

Mit einem GdB von 60 wirst Du ja schon den Schwerbehindertenausweis des zuständigen Versorgungsamts erhalten haben. Falls Du noch in einer Beschäftigung sein solltest (selbst wenn Du diese krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kannst), solltest Du Deinem Arbeitgeber dieses mitteilen. Mit einer bekannten Schwerbehinderung hast Du einen erweiterten Kündigungsschutz und bekommst 5 zusätzliche Urlaubstage. Gerade letzteres kann bares Geld sein, falls das Arbeitsverhältnis irgendwann endet und der Urlaub abgegolten wird (Aufgrund der Krankschreibung verfällt der Urlaub nicht am März des Folgejahres)

Ferner kannst Du den GdB bei der Steuererklärung angeben, wodurch du einen Behindertenpauschbetrag kriegst und weniger Steuern zahlst (bei GdB 60 sind das 1.440€). Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die dich pflegende Person einen Pflegepauschbetrag bei der Steuer angeben, der beim PG3 sind das 1.100€.

Falls Du in Bayern wohnst, gewährt Dir die Staatsregierung das Landespflegegeld. Es werden pro Jahr 1.100€ ausgezahlt. Tlw. gewähren auch andere Bundesländer Zuschüsse/zusätzliche Gelder.

Für den Fall, dass Deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, solltest Du dennoch das Krankengeld und auch das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung so weit es geht ausnutzen. Dieses wirkt erhöhend auf deine spätere Altersrente und beide Gelder sind i.d.R. höher als eine Erwerbsminderungsrente. Rehaaufforderungen der KK bzw. des AA musst Du natürlich nachkommen, wobei ein Rehaantrag auch in einen Rentenantrag durch die DRV umgewandelt werden kann. Hier sollte auch das Ziel sein, spätestmöglich in die Reha zu gehen, insbesondere wenn eine Besserung nicht zu erwarten ist. Man muss sich hier vom Gedanken lösen, dass Reha für den Patienten gemacht wurde - eigentlicher Nutzniesser eine Reha ist das Sozialsystem, um nach der Reha mit weniger Geld abzuspeisen. Ich war selber schon auf Reha und war erheblich enttäuscht.

Zuletzt kannst Du als Schwerbehinderter zwei Jahre früher eine Rente gehen, ohne Abschläge. Zu beachten ist jedoch, dass Du natürlich auch 2 Jahre weniger eingezahlt hast und dadurch natürlich ein geringerer Rentenanspruch besteht.

Falls ich was vergessen habe, darf gerne ergänzt werden und bei falschen Infos auch gerne korrigiert werden.

Vorallem wünsche ich Dir aber eine gute Genesung!!

Viele Grüße
Stephan
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15 Aug 2022 08:14 - 15 Aug 2022 08:22 #6 von MichaelDah
Hallo Dietmar,

Noch ein Hinweis: Ich denke mal du meinst Pflegrad drei. Das bedeutet, das du zur Zeit vermutlich eine Reihe von Dingen selber nicht machen kannst (z.B. waschen, aus dem Bett aufstehen, Hilfsmittel Wechseln etc.). Eigentlich sollte sich der Sozialdienst des Krankenhauses _vor_ der Entlassung darum kümmern dich zu einem ambulanten Pflegedienst zu vermitteln. Ich gehe mal davon aus, das du ein Rezept für deine Inkontinenz Hilfsmittel hast. Normaler weise kümmert sich der Pflegedienst dann um die Beschaffung und alles weiter

Wenn sich der Sozialdienst des Krankenhauses nicht gekümmert hat dann ruf deinen Hausarzt an - der kann dich da auch beraten.

Und noch ein Punkt: Das was Matti geschrieben hat gilt für die _gesetzliche_ Krankenkasse. Wenn du privat versichert funktioniert das etwas anderes - da musst du das tatsächlich mit deinem Versicherer abrechnen und es kommt halt drauf an, ob - und welche Leistungen im Vertrag eingeschlossen sind.
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15 Aug 2022 08:53 #7 von dietmar0815
Danke für die Info. Ich bin tatsächlich privat versichert.

Viele Grüsse
Dietmar

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