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Transurethraler Blasenkatheter

19 Feb 2023 03:01 #1 von tigerschnegel
Hallo zusammen,

ich muss hier mal etwas zum Thema "Unterlassene Hilfeleistung" loswerden.

Ich hatte letzte Nacht ein sehr sehr schlimmes Erlebnis!

Ich bin vor 9 Wochen gestürzt und habe eine schwere Oberschenkelfraktur mit Beteiligung meiner alten Hüftprothese davongetragen.
Schon in der Notaufnahme ließ ich mir einen Blasenkatheter legen. Nach der Operation im Universitätsklinikum Bonn durfte ich dort 2 Wochen bleiben, dann wurde ich in ein Altenheim abgeschoben (Der Fallpauschale sei Dank.)

Den Katheter trage ich jetzt immer noch, da ich meine Harninkontinenz zum jetzigen Zeitpunkt nicht anders versorgen kann. (Ich war schon vor dem Sturz mehrfach-schwerbehindert gewesen, habe aber trotzdem alleine gelebt und konnte auch meine Harn- und Stuhlinkontinenz selbständig versorgen.) Leider bin ich hier im Altenheim immer noch ein Pflegefall.

Letzte Nacht verstopfte der Blasenkatheter und ich rief die Nachtschwestern um Hilfe. Die Schmerzen (Blasenkrämpfe) wurden in den folgenden Stunden immer schlimmer, irgendwann schrie und weinte ich nur noch.
Die eine Nachtschwester befand, dies wäre kein lebensbedrohlicher Zustand und da ich noch Corona positiv sei würde kein Arzt ins Heim kommen und ich dürfte auch in kein Krankenhaus. (!)

Ich musste mich insgesamt mindestens 5 Stunden mit diesen brutalen Schmerzen herumquälen. Erst ein Pfleger des Frühdienstes rief dann doch endlich einen Krankenwagen.

Im nächstgelegenen Krankenhaus, d.h. im Krankenwagen vor der Tür, half man mir dann endlich. Als der Katheter gezogen war, quollen ca. 1,5-1 Liter Urin aus mir heraus, kein Wunder, dass ich bei dieser Urinmenge in der Blase höllische Schmerzen hatte.
Die Ärztin sagte dann noch, mein Katheter hätte die völlig falsche Größe, kein Wunder, dass dieser so verstopfen würde. Ausserdem fand sich noch ziemlich viel Harngrieß bei mir, obwohl ich täglich sehr viel Kamillentee trinke.

Das war eindeutig unterlassene Hilfeleistung! Im Grunde müsste ich die Nachtschwester - oder das Heim anzeigen! (Es sind im Heim noch mehr schlimme Dinge passiert seit ich hier bin.)

LG
Verena

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20 Feb 2023 06:40 #2 von hippo80
Hallo.
Eine Ärztin in der Notaufnahme erkennt nach 9 Wochen, dass der Katheter eine falsche Größe hätte (was vorher niemandem aufgefallen sei?). Du schreibst hier ausführlich inklusive der Nennung des Straftatbestandes der unterlassen Hilfeleistung, bist aber nicht in der Lage gewesen, in der Nacht selbst den Notarzt zu rufen? Ein Pflegeheim ist kein Gefängnis. Und deine Aussage bezüglich Abschiebung ins Pflegeheim aufgrund der Fallpauschalen ist einfach mal Blödsinn. Die durchschnittliche Liefedauer nach operiertem Oberschenkelhalsbruch sind 5-8 Tage. Eine optimale Versorgung inklusive Mobilisierung KANN ein Akutjrankenhaus nicht leisten. Wenn du also nicht zur Reha fahren kannst und/oder willst, dann bleibt die eigene Häuslichkeit oder eben die Verlegung in eine Kurzzeitpflege. Beides ist für eine Mobilisierung sicher nicht der geeignete Ort.
Von daher vielleicht die Energie sammeln und eine Reha zur Mobilisierung organisieren. Das hilft dir sicher weiter als angebliche Straftaten in den Raum zu stellen (was im schlimmsten Fall eine Anzeige für dich bringen kann).
LG

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20 Feb 2023 09:01 - 20 Feb 2023 09:02 #3 von Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
Hallo Hippo,

wir verfolgen hier im Forum ein Leitbild, welches dir bekannt sein sollte:

Teilnehmer können über ihre Probleme und Herausforderungen sprechen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass sie verurteilt werden.



Deine Antwort ist sehr persönlich. Dies motiviert weder bestehende noch neue Forenmitglieder sich hier zu öffnen. Abwatschen gehört nicht zum Ton dieses Forums.

Menschen sind in ihrer Wahrnehmung und ihrem Handeln unterschiedlich und niemand steckt in den Schuhen des anderen. Deshalb ist die Schilderung einer persönlichen Notlage auch niemals „blödsinn“.
Jeder kennt Situationen, die man mit Abstand vielleicht anders angegangen hätte oder die in dem Moment, wo sie geschehen, lähmen und überfordern.

Reha-Fähigkeit liegt bei einer Person vor, wenn sie keine akute Erkrankung mehr hat und sie an dem Rehabilitationsprogramm aktiv teilnehmen kann.

Gruß
Adminteam
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20 Feb 2023 09:23 #4 von hippo80
Liebes Admin-Team.
Ja meine Nachricht war persönlich, weil hier Pflegekräften Straftatbestände unterstellt werden. Natürlich sind die Zustände Dank Pflegekräftemangel etc nicht überall gut. Im vorliegenden Bericht sind aber für MICH nirgends Ansatzpunkte der eigenen Reflektion erkennbar. Und ja da reagiere ich empfindlich.
Und was die Rehafähigjeit betrifft,so hatte ich neben dem Nichtwollen auch das Nichtkönnen genannt. Ein Pflegeheim ist abersicher kein Ort zum Erwerb der Fähigkeiten zur Rückführung in die eigene Häuslichkeit. Und wenn man dann anführt, dass man noch immer ein Pflegefall sei, dann sollten halt Überlegungen (auch mit Ärzten) zu Therapiemöglichkeiten erfolgen, anstatt nur Vorwürfe zu machen.

Mit freundlichem Gruß

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20 Feb 2023 10:11 - 20 Feb 2023 10:15 #5 von matti
Hallo Hippo,

völlig abgesehen von der Juristerei, ist es doch eine Sauerrei, wenn - sowie von Tigerschnegel beschrieben - gehandelt wurde. Einen Menschen stundenlang dem Schmerz zu überlassen ist unmenschlich und schlichtweg falsch. Das Handlungsbedarf bestand, zeigt ja das Handeln einer weiteren Person am Morgen und das Ergebnis im Krankenhaus. Dieser Handlungsbedarf wurde zuvor nicht ernst genommen oder nicht erkannt, laut Tigerschnegel verweigert.

Es ist müßig, sich hier über juristische Fachbegriffe, wo wir alle keine Juristen sind, auszutauschen. Sicher darf man nicht verleumden. Wenn mir aber über Stunden die Blase „fast platzt“ und mir in meiner Not nicht geholfen wird bzw. mir jegliche Hilfe verweigert wird, dann würde ich dies persönlich als unterlassene Hilfeleistung empfinden.
Rechtlich, würde man dies weitergehend juristisch verfolgen wollen, dann - und erst dann - muss man einen konkreten „Tatvorwurf“ definieren. Hier würde man wahrscheinlich in den Bereich des Unterlassungsdelikts kommen., was eben ein Unterschied zum Begehungsdelikt ist. Dies würde aber sicher den Rahmen hier sprengen.

Ich habe so das Gefühl, dass mangelnde Eigenreflexion eher die Norm darstellt. Glück, wer diese Fähigkeit besitzt.

Ich bin seit 25 Jahren pflegebedürftig. Ich könnte ein Buch über unglaubliche Erlebnisse schreiben. Mein Glück ist es, dass ich mich wehren kann und meine Rechte entweder einforder oder selbst aktiv werden kann. Ganz sicher kann man aber nicht voraussetzen, dass dies jeder Mensch kann. Auch ein Grund, warum sich die Inkontinenz Selbshilfe e.V. für die Interessen deren einsetzt, die dies für sich eben nicht können.

Bezüglich der Überlastung der Pflegekräfte stimme ich dir teilweise zu. Dies darf aber ganz sicher nicht als Totschlagsargument für Fehlverhalten herhalten. Dann würden wir uns auf einen kruden und gefährlichen Weg begeben.

Gruß
Matti
Folgende Benutzer bedankten sich: tigerschnegel

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20 Feb 2023 10:46 #6 von hippo80
Hallo Matti.
Natürlich ist es nicht in Ordnung jemanden stundenlang Schmerzen auszusetzen. In keiner Situation. Wir waren jedoch alle nicht dabei. Wir wissen nicht, inwieweit die Pflegekraft priorisieren musste.
Da es sich bei der TE laut eigener Aussage um eine abhängig kompensiert Inkontinenz handelt und nicht um einen totalen Harnverhalt, Wissen wir nicht ob Alternativen genannt wurden (Katheter ziehen und am nächsten Morgen schauen oder neuen legen...). Und ja insofern finde ich es unfair und für mich unerträglich nur der Pflegekraft die Verantwortung der Situation zu übertragen.
Wir leben in einer Zeit, in der pflegerische und ärztliche Versorgung absolut miserabel sind. Und da pflichten beide Verufsgruppen uns Patienten bei. Gebau aus diesem Grund ist es unerlässlich für die eigenen Bedürfnisse einzustehen, aber auch nicht-änderbare Situationen bestmöglich zu meistern. Das fällt Menschen, die schon länger in diesem System sind mit Sicherheit leichter als jemanden der plötzlich (Unfall, Akuterkrankung...) da gefangen ist. Aber schon in früheren Beiträgen war bei der TE immer eine andere Person verantwortlich. Trotz langjähriger Erkrankung. Vielleicht erwarte ich zuviel, wenn ich davon ausgehe, dass jeder bestrebt ist auch eigene Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Und im vorliegenden Fall hätte es diese gegeben und zwar in verschiedenen Versionen. Aber der sekundäre Krankheitsgewinn ob der "bösen Pflegekraft" ist halt auch nicht zu unterschätzen.
Zusammengefasst: es ist nie nur die Pflegekraft schuld. Damit beginnen die eigenen Anteile zu beachten.

P.S. Meine weiteren Gedanken ob der Fragestellung einer Strafanzeige lasse ich hier lieber

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21 Feb 2023 04:35 #7 von tigerschnegel
Es geht nicht um einen Oberschenkelhalsbruch, sondern um eine viel schlimmere Fraktur! (Eine Vancouver B2 Fraktur.) Du bist mir in dem Forum schon mehrmals unangenehm aufgefallen, weil du immer zu meinen scheinst, du hättest profunde medizinische Kenntnisse auf allen Gebieten!
Und ich werde dies wohl unterlassene Hifeleistung nennen dürfen, wenn ich darum bitte, mir einen Arzt zu rufen und sie tun es nicht!

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21 Feb 2023 08:13 #8 von hippo80
Guten Morgen.
Dann wünsche ich dir viel Erfolg bei der Bewältigung des von dir gewählten Weges.
Das ich dir mit Wissen unangenehm aufgefallen bin, mag sein. Aber es gibt wahrlich schlimmere Dinge mit denen man auffallen kann als damit Wissen zu besitzen. Im Übrigen bin ich dir dann nicht mit der Meinung von allem Ahnung zu haben aufgefallen, weil dies pathologisch wäre. Ich weiß, wovon ich Ahnung habe und nur dann schreibe ich halt auch dazu. Alles andere ergäbe für mich persönlich wenig Sinn.
Und mir ist durchaus bewusst, dass ich mir mit der Tatsache auch unangenehme Wahrheit zu schreiben (oder im Alltagsleben auszusprechen) nicht immer auf Gegenliebe und Verständnis stoße. Aber es gibt Dinge, die gesagt werden müssen. Nur weil jeder sie wortlos schluckt werden sie nicht besser oder richtiger. Und ds führt qich im Umfeld oft zu guten Diskussionen, aus denen auch ich viel mitnehmen, lernen, verändern kann.
LG

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