Frage Prozess gegen BARMER; Versorgung MOHAGE
- Fritz Holfeld
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15 Jahre 3 Monate her #13006 von Fritz Holfeld
Prozess gegen BARMER; Versorgung MOHAGE wurde erstellt von Fritz Holfeld
Hallo alle Interessierte, ich habe lange nichts mehr eingestellt, aber es gab nichts zu berichten. Seit fast 2 1/2 jahren tat sich in meiner Klage nichts. Zur Erinnerung:
Da der von der BARMER mit MOHAGE abgeschlossene Vertrag in vielen Punkten eklatant gegen die einschlägigen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches verstößt habe ich beim Sozialgericht München am 25./25.06.2008 Klage gegen die BARMER eingereicht und beantragt die Verfügung der Barmer gegen ihre versicherten Personen, wonach die Versorgung der Inkontinenzpatienten ab 01.08.2008 durch MOHAGE Berlin ausschließlich erfolgt, erstzlos zu streichen. Kurz danach habe ich einen Eilantrag nachgeschoben, weil zu erwrten war, dass das Verfahren langwierig sein würde und ab dem 01.08.2008 Tatsachen geschaffen werden. Der Eilantrag wurde vom Sozialgericht München abgelehnt und in der Berufung am Landessozialgericht Bayern wurde folgender Vergleich abgeschlossen:
1.: Die BARMER verpflichtet sich unwiderruflich bis zur rechtsgültigen Entscheidung des Hauptsachverfahrens der Klägerin sämtliche selbstbeschafften Inkontinenzhilfsmittel gegen Vorlage der rechnungen zu erstatten.
2.: Die Klägerin zieht ihre Berufung zurück.
Nachdem das Verfahren beim Sozialgericht München längst angenommen war und lief, fiel der Richterin der Kammer ein, noch ein Widerspruchsverfahren der Klägerin bei der Beklagten zu verlangen. Dies wurde gegen alle rechtlichen Bedenken doch durchgeführt und ohne alle Begründung von der BARMER abgewiesen.Bis zum28.10.2010 ist nichts geschehen! Bei diesem ersten termin wurde deutlich, dass die Richterin nicht nur befangen war, sondern auch alles verucht, diesen grundsatzürozess auf eine ganz andere Schiene zu schieben. Dies Eisen ist ihr wohl zu heiß! Auf Wunsch und Vorschlag der Beklagten ordnete sie einen häuslichen Beratungstermin durch die Firma MOHAGE an. Dieser fand unter Teilnahme eines Vertreters der Beklagten am 12.11.2010 statt. Bericht läuft nicht! Ich berichte weiter! MfG Fritz Holfeld
Da der von der BARMER mit MOHAGE abgeschlossene Vertrag in vielen Punkten eklatant gegen die einschlägigen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches verstößt habe ich beim Sozialgericht München am 25./25.06.2008 Klage gegen die BARMER eingereicht und beantragt die Verfügung der Barmer gegen ihre versicherten Personen, wonach die Versorgung der Inkontinenzpatienten ab 01.08.2008 durch MOHAGE Berlin ausschließlich erfolgt, erstzlos zu streichen. Kurz danach habe ich einen Eilantrag nachgeschoben, weil zu erwrten war, dass das Verfahren langwierig sein würde und ab dem 01.08.2008 Tatsachen geschaffen werden. Der Eilantrag wurde vom Sozialgericht München abgelehnt und in der Berufung am Landessozialgericht Bayern wurde folgender Vergleich abgeschlossen:
1.: Die BARMER verpflichtet sich unwiderruflich bis zur rechtsgültigen Entscheidung des Hauptsachverfahrens der Klägerin sämtliche selbstbeschafften Inkontinenzhilfsmittel gegen Vorlage der rechnungen zu erstatten.
2.: Die Klägerin zieht ihre Berufung zurück.
Nachdem das Verfahren beim Sozialgericht München längst angenommen war und lief, fiel der Richterin der Kammer ein, noch ein Widerspruchsverfahren der Klägerin bei der Beklagten zu verlangen. Dies wurde gegen alle rechtlichen Bedenken doch durchgeführt und ohne alle Begründung von der BARMER abgewiesen.Bis zum28.10.2010 ist nichts geschehen! Bei diesem ersten termin wurde deutlich, dass die Richterin nicht nur befangen war, sondern auch alles verucht, diesen grundsatzürozess auf eine ganz andere Schiene zu schieben. Dies Eisen ist ihr wohl zu heiß! Auf Wunsch und Vorschlag der Beklagten ordnete sie einen häuslichen Beratungstermin durch die Firma MOHAGE an. Dieser fand unter Teilnahme eines Vertreters der Beklagten am 12.11.2010 statt. Bericht läuft nicht! Ich berichte weiter! MfG Fritz Holfeld
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- webbi
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15 Jahre 3 Monate her #13014 von webbi
webbi antwortete auf Prozess gegen BARMER; Versorgung MOHAGE
Hallo Fritz,
schön etwas über das Rechtsverfahren zu hören. Von der Entscheidung der BARMER sind ja nicht wenige betroffen.
Ich selbst habe in den zwei Jahren mit Mohage keine schlechten Erfahrungen gemacht. Sie liefern pünktlich und regelmäßig. Sonderwünsche werden prompt erfüllt. Auf meine monatliche Mail-Bestellung wird unmittelbar reagiert und mir der genaue Liefertermin genannt. Vielleicht liegt das auch an der örtlichen Nähe. Die Fernbedienung kann anders aussehen...
Aber noch meine Frage: klappt das denn mit der Erstattung deiner individuell geregelten Verrsorgung über einen örtlichen Lieferanten?
MfG
webbi
schön etwas über das Rechtsverfahren zu hören. Von der Entscheidung der BARMER sind ja nicht wenige betroffen.
Ich selbst habe in den zwei Jahren mit Mohage keine schlechten Erfahrungen gemacht. Sie liefern pünktlich und regelmäßig. Sonderwünsche werden prompt erfüllt. Auf meine monatliche Mail-Bestellung wird unmittelbar reagiert und mir der genaue Liefertermin genannt. Vielleicht liegt das auch an der örtlichen Nähe. Die Fernbedienung kann anders aussehen...
Aber noch meine Frage: klappt das denn mit der Erstattung deiner individuell geregelten Verrsorgung über einen örtlichen Lieferanten?
MfG
webbi
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