file Frage GdB50 wegen ISK

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3 Jahre 8 Monate her #43140 von ForrestGump
GdB50 wegen ISK wurde erstellt von ForrestGump
Hallo zusammen,
seit 2020 betreibe ich ISK wegen einer Blasenentleerungstörung.
Mir wurde deshalb unter Heilungsvorbehalt für 2 Jahre GdB 50 zugesprochen und ich habe somit einen Schwerbehindertenausweis.

Im Juni 2021 wurde an der Blase ein Divertikel operativ entfernt. Seitdem habe ich keine Infekte mehr. Allerdings muss ich aufgrund des Restharns weiterhin ca. 3mal täglich katheterisieren.

Der Schwerbehindertenausweis wurde ja nur unter Heilungsvorbehalt erteilt. Muss ich befürchten, dass die Einstufung jetzt reduziert wird?
Ich bin 54 Jahre alt und GdB 50 wäre sehr wichtig um dann mal früher in Rente gehen zu können.

In der Tabelle für den Behinderungsgrad steht das ja eigentlich klar geregelt, aber wer weiß schon, was da letztlich vom Versorgungsamt entschieden wird.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Einstufung gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten
Forrest


aus der Tabelle für den Behinderungsgrad:
12.2.2 Bei Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung) sind Begleiterscheinungen (z. B. Hautschäden,
Harnwegsentzündungen) ggf. zusätzlich zu bewerten.

Entleerungsstörungen der Blase
leichten Grades
(z. B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln) 10

stärkeren Grades
(z. B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines
Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung, schmerzhaftes
Harnlassen) 20-40

mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters,
eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines
Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen 50

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3 Jahre 8 Monate her #43142 von Matti
Matti antwortete auf GdB50 wegen ISK
Hallo ForrestGump,

ich denke das du den Grad der Behinderung aufgrund deiner Blasenentleerungsstörung und der damit verbundenen Notwendigkeit des Selbstkathterisierens anerkannt bekommen hast. Ich gehe davon aus, dass der Divertikel nicht ursächlich für die Blasenentleerungsstörung war. Deshalb sollte sich am Grad der Behinderung eigentlich nicht ändern.

Leider gehst du ja nicht auf die Ursache ein. Dies kann aber ein ganz entscheidender Faktor bei der Beurteilung und Annerkennung sein.

Gruß
Matti

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3 Jahre 8 Monate her #43144 von ForrestGump
ForrestGump antwortete auf GdB50 wegen ISK
Hallo Matti,
vielen Dank für deine Einschätzung.
Der Grund für die Blasenentleerungsstörung ist nicht wirklich bekannt.
Operativ wurden schon der Schließmuskel der Blase erweitert und jetzt das große Divertikel entfernt. Was Ursache und Auswirkung ist ist nicht klar.
Jedenfalls habe ich seit der Entfernung des Divertikel bisher keine Infektionen mehr.

Unsicher was die GdB Einstufung bin ich weil in der bisherigen Begründung stand, dass die Einstufung höher als die Beeinträchtigung und unter Heilungsvorbehalt wäre.

Viele Grüße
Forrest

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3 Jahre 8 Monate her #43145 von Matti
Matti antwortete auf GdB50 wegen ISK
Hallo Forrest,

verbindlich kann ich dies nicht einschätzen. Letzlich sind die "Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen" festzustellen. Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB. Wenn man dir beispielsweise einen Einzel GdB von 10 aufgrund von widerkehrenden bzw. chronischen Harnwegsinfektionen anerkannt hat, dann wurde dieser mit großer Sicherheit im GdB 50 zusammengefasst. Klar ist nun die Frage, ob sich die auf den Gesamt-GdB auswirkt.
Laut der von dir aufgeführten Tabelle ergibt aber bereits die Notwendigkeit des Selbstkatheterns einen Einzel GdB von 50 und dies "ohne wesentliche Begleiterscheinungen".

Das du unter Heilbewährung bzw. Heilvorbehalt stehst, irritiert mich ehrlich gesagt etwas, weil du ja schreibst das die Ursache gar nicht eindeutig feststeht. Laienhaft würde ich sagen, man wollte erst einmal schauen wie sich dies bei dir entwickelt. Nun, eine Blasenentleerungsstörung hast du immer noch und die Notwendigkeit des Katheterns besteht auch weiterhin.

Experten zu diesen Fragen bietet beispielsweise der VDK. Hier würde ich mich im Zweifelsfall hinwenden. Vielleicht solltest du dich aber auch gar nicht so "verrückt" machen. Warte doch einmal ab. Sollte sich etwas ändern, was nicht in deinem Sinne ist, dann kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Gerade dann, würde ich aber die Hilfe von Profis zu diesen Fragen suchen.

Gruß
Matti
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