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file Frage Anerkennung als chronisch Kranker

Umfrage: Höhe der jährlichen gesetzlichen Zuzahlung (endet am 0000-00-00 00:00:00)

1%
8 88.9%
2%
Keine Stimmen 0%
Sonderregelung der Kasse
1 11.1%
Privatversichert
Keine Stimmen 0%
Anzahl der Wähler: 9
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12 Jahre 11 Monate her #15309 von Matti
Anerkennung als chronisch Kranker wurde erstellt von Matti
Wer seine Belastungsgrenze von zwei beziehungsweise einem Prozent erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von (gesetzlichen) Zuzahlungen stellen.

Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr.

Dazu muss der Versicherte eine der folgenden Kriterien erfüllen:

- Der Patient ist pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3.
- Der Patient ist aufgrund der Krankheit mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert oder behindert.
- Wegen der Krankheit muss der Patient kontinuierlich medizinisch versorgt werden. Ansonsten ist nach ärztlicher Einschätzung zu erwarten, dass sich die Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert oder sich die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird.

Unsere Umfrage stellt deshalb die Frage, wie viel Prozent Zuzahlung ihr jährlich leisten müsst.
Folgende Benutzer bedankten sich: Annabelle

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12 Jahre 11 Monate her #15310 von Sebald
Sebald antwortete auf Anerkennung als chronisch Kranker
Hallo zusammen!

Alles richtig, was Matti schreibt. Ergänzend ist vielleicht wichtig, dass bei Ehepartnern beider Einkommen eingerechnet wird, um die Belastungsgrenze zu ermitteln.

Beste Grüße,
Sebald

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12 Jahre 10 Monate her #15394 von webbi
webbi antwortete auf Anerkennung als chronisch Kranker
Hallo,

nicht zu vergessen: die GKK berechnen auch einen Ehegattenabschlag, was dkie ganze Sache noch günstiger macht. :P

MfG
webbi

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Moderatoren: MichaelDah
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