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Windeln auf Rezept?

11 Mär 2024 18:00 #1 von Michael Newman
Hallo, ich bin 49 Jahre alt und nässe in Stresssituationen 2-3x pro Woche nachts ein. Das ist nicht neu. Es gab schon mehrfach sehr belastende Lebensabschnitte, in denen mir das früher auch schon passiert ist. Konnte ich mich aus so einer Situation befreien, hörte das Bettnässen wieder auf. Nun hält es schon seit fast einem Jahr an (Pflege eines Angehörigen, zu viele Anforderungen auf Arbeit). Frage: Zahlt die Krankenkasse Windeln bei so einer Diagnose (F98.00) auf Rezept? Diese Diagnose und die Gewissheit, dass kein organisches Problem vorliegt, habe ich von meiner Hausärztin. Sie meinte, die Krankenkasse zahlt da nicht. Stimmt das? VG Michael Newman

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11 Mär 2024 20:53 - 11 Mär 2024 20:53 #2 von matti
Hallo Michael,

es ist mir nicht möglich, eine rechtliche Bewertung im Einzelfall vorzunehmen. Ich kann lediglich anhand der öffentlich zugänglichen Gesetze, Verordnungen und Verzeichnisse eine Einschätzung abgeben.

Der von Dir angegebene Schlüssel F98.00 steht für die nächtliche Enuresis, also das nächtliche Einnässen.

Aufgrund dieser Diagnose würde ich den Anspruch auf Leistungen zunächst nicht pauschal ausschließen. Gemäß § 33 des Sozialgesetzbuches (SGB) - Fünftes Buch (V) haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs bei Krankheiten oder zur Vorbeugung bzw. Ausgleich einer drohenden Behinderung.

Das Hilfsmittelverzeichnis legt fest, unter welchen Umständen die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind zu leisten:
LEISTUNGSPFLICHT DER GKV
Die Verschreibung von Inkontinenzhilfen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind und dem Betroffenen ermöglichen, Grundbedürfnisse zu erfüllen und am täglichen Leben teilzuhaben.

Ein Leistungsanspruch allein aus hygienischen Gründen ist ausgeschlossen; jedoch begründet eine medizinische Indikation einen Anspruch auf Leistungen – diese muss aber nicht zwangsläufig direkt mit Blasenerkrankungen (ursächlich) in Zusammenhang stehen, sondern kann beispielsweise auch durch psychische Erkrankungen verursacht sein. Nach meiner Auffassung besteht eine medizinische Notwendigkeit.

Es könnte jedoch problematisch werden, wenn die Hilfsmittel nur Nachts benötigt werden, da dadurch der Ausgleich vor allem die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht beeinträchtigt wird. Wenn die Hilfsmittel ausschließlich aus hygienischen oder pflegerischen Gründen dienen, fallen sie möglicherweise nicht in den Leistungsbereich.

Deshalb ist es schwierig, Deinen Anspruch auf Versorgung eindeutig zu bestätigen oder abzulehnen.

Ich würde empfehlen, ein ärztliches Rezept ausstellen zu lassen und dies mit der Krankenversicherung zu klären.

Gruß
Matti

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12 Mär 2024 17:58 #3 von Michael Newman
Hallo Matti,
danke für die schnelle Antwort! So mache ich es: Meine HÄ soll mir ein Rezept ausstellen und ich kläre das anschließend mit meiner GKV ab.
VG
Michael Newman

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