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Petition - Recht auf Vermögensbildung

21 Dez 2013 17:00 #1 von matti
Hallo,

weil es mich selbst betrifft, möchte ich den Themenbereich "Behinderung" gerne etwas stärker in die Thematik unseres Forums bringen. Dabei bin ich auf diese Petition gestoßen, die einmal mehr die menschenverachtenden Regelungen unseres Gesetzgebers aufzeigen.

"Wie viel Geld darf ich sparen?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher gestellt haben. Warum auch?

Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte, hat in Deutschland dazu eigentlich keinen Grund. Die Anstrengungen, die eine höher qualifizierte Berufsausbildung und Erwerbsarbeit mit sich bringen, zahlen sich selbst dann nicht aus, wenn der Karriereerfolg sich tatsächlich einstellt.

In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert.


Zur Petition:

www.change.org/de/Petitionen/recht-auf-s...t-behinderungen-2600

Radio-Interview mit dem Petitionsersteller: www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/ges...en-verboten-100.html
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21 Dez 2013 21:38 #2 von eckhard11 ✝
Mein Gott,

ich habe dies nicht gewusst, nicht vermutet und ganz gewiss nicht für möglich gehalten.

Weil Behinderte “Geld kosten”, dürfen weder sie noch der Ehepartner mehr als 2.600,00 Euro sparen, selbst wenn sie dazu in der Lage sein sollten, von dem durchschnittlich erbärmlichen “Einkommen”, ( wovon man in den allermeisten Fällen ja nicht einmal sprechen kann ), etwas für einen Urlaub oder gar für spätere Zeiten zurückzulegen......

Und dies in einem der reichsten Länder der Welt.
Was für eine erbärmliche, menschenverachtende Einstellung des entsprechenden Politikerpacks und der Sozialverbände.
Man sollte dieses Gesockse wirklich mal für ein halbes Jahr in einem Rollstuhl setzen und nur über - mit “Tellerminen” übersäte - Bürgersteige fahren lassen.

Selbstverständlich habe ich die Petition - mit entsprechendem Kommentar - sofort unterschrieben.
Und ich bitte alle Nutzer, dies ebenfalls zu tun, denn je mehr Unterschriften, desto eher hat die Petition Aussicht auf Erfolg.

Gruß
Eck :sleep: hard
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21 Dez 2013 22:21 - 21 Dez 2013 22:26 #3 von Horsty
Hallo Matti,

ich bin einfach erschüttert, dass derartig diskriminierende Gesetze existieren, die doch eindeutig gegen die Behindertenrechtskonvektion verstößt.

Ich hatte auch nichts von der Regelung geahnt; sicherlich weil ich auch zu den Privilierten ohne erheblicher Behinderung gehöre und dafür kein Interesse hatte.

Jeder, der ein normales Gerechtigkeitsempfinden hat, findet doch keinen Grund diese Petition nicht sofort zu unterschreiben.

Horsty

Werde die E-mail zur Petition allen Bekanten noch heute zusenden.

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21 Dez 2013 23:05 - 22 Dez 2013 02:08 #4 von matti
Hallo,

dies ist noch nicht alles. Wenn man wie ich voll erwerbsgemindert ist, darf man maximal 450 Euro im Monat zuverdienen.

Die Rentenversicherung schreibt:

Auch wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, können Sie – soweit Ihr Gesundheitszustand es zulässt – noch nebenbei arbeiten. Ihr Verdienst bleibt jedoch von der Rentenversicherung nicht unbeachtet. Sie dürfen nur in einem bestimmten Umfang hinzuverdienen.
Rentenunschädlich ist dabei ein Betrag von 450 Euro Monat.


Verdient man auch nur einen einzigen Cent mehr, wird die Erwerbsminderugsrente nicht um diesen 1 Cent gekürzt, sondern gleich um 1/4 gekürzt. Dies geht dann munter weiter mit der 1/2 oder nur noch1/4 der Rentenzahlung, allerdings gelten dann höhere Zuverdienstgrenzen die sich nach dem letzten Einkommen (letzte 5 Jahre) richten.
Auch diese letzte 5 Jahresregel ist schon einmal schwachsinn, weil die meisten Erwerbsunfähigkeitsrenter gerade in den Jahren vor dem Renteneintritt mitunter lange Fehlzeiten hatten und somit auch weniger Verdienst.

Man kann also davon ausgehen, dass die Rentenversicherung ausschließlich davon ausgeht, dass es sich bei einer Betätigung eines Erwerbsunfähigkeitsrentners ausschließlich um Beschäftigungen im Niedriglohnsektor handelt. Würde ich als angestellter Webentwickler arbeiten und beispielsweise einen Stundenlohn von realistischen 50 Euro für meine Tätigkeit erhalten, dürfte ich gerade einmal 9 Stunden im Monat arbeiten.

Würde ich für 5 Euro Putzen gehen, könnte und dürfte ich 90 Stunden im Monat rackern. Wobei dann die Renteversicherung die Erwerbsunfähigkeit auf jeden Fall in Frage stellen würde. Resultat, gar keine Rentenzahlung mehr.

Der mögliche Zuverdienst darf sich doch nicht an einem fixen Betrag richten, sondern nach der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit und der Qualifikation, oder sehe ich das falsch?

Ich dürfte als Erwerbsgeminderter auch nicht diese Webseite privat als Unternehmer betreiben. Selbstständigkeit führt umgehend zur Einstellung jeglicher Rentenzahlung. Unabhängig des Ertrages!

Matti

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28 Dez 2013 18:18 #5 von Karlchen

Matti schrieb: Ich dürfte als Erwerbsgeminderter auch nicht diese Webseite privat als Unternehmer betreiben. Selbstständigkeit führt umgehend zur Einstellung jeglicher Rentenzahlung. Unabhängig des Ertrages!


Hallo Matti,

wie kommst Du auf dieses Statement?

Ich lebe seit ca. einem Jahr von EU-Rente und da es mir einfach zu wenig ist (weniger als H4), bin ich nebenbei noch selbständig und verdiene mir ein paar Hunderter nebenbei dazu pro Monat. Die Rentenversicherung weiss davon und das einzige was passiert ist, dass meine Rente entsprechend gekürzt wird (bisher um 25% glaube ich).

Meine Frau achtet immer darauf, dass ich nicht zu viel verdiene (sie macht meine Steuer), damit die Rente eben nicht zu stark gekürzt wird. Das gefährliche beim Selbständig sein ist immer, dass es auch mal Knall auf Fall schlecht laufen kann, deswegen ist ein wenig Sicherheit aus der Rente nicht schlecht. Zumindest nicht, bis die private Rente irgendwann zahlen muss.

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29 Dez 2013 02:43 - 29 Dez 2013 02:45 #6 von matti
Hallo Karlchen,

ich denke das ein Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrenten (Stichtag 31.12.2000) und Erwerbsunfähigkeitsrenten besteht.

Ich beziehe mich in meiner Aussage auf:

Eine selbständige Tätigkeit steht der Annahme von Erwerbsunfähigkeit entgegen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während des Rentenbezuges führt
daher stets zum Wegfall der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, unabhängig von der
Höhe des aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkommens. Von Ihrem Ren-
tenversicherungsträger wird dann geprüft, ob unter Beachtung des Einkommens
aus der selbständigen Tätigkeit eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wer-
den kann. Weiterhin kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Betracht
kommen.


Quelle: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-...blob=publicationFile

(Seite 32)

Laß mich aber sehr gerne vom Gegenteil überzeugen und melde gleich morgen ein Gewerbe an :)

Matti

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29 Dez 2013 07:02 #7 von Karlchen
Danke für den Link, Matti.

Ich muss zugeben, dass ich mich bisher nur auf die mündliche Beratung der DRV-Bund verlassen hatte. Die haben mir natürlich nur alles zur EU-Rente gesagt.

Werde mich mal etwas mehr damit beschäftigen.

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29 Dez 2013 11:22 #8 von Struppi
Hallo,

also, ich bin auch Erwerbsunfähigkeitsrentner (nicht Erwerbsminderungsrente) und habe in meinem Rentenbescheid ausdrücklich stehen, dass ich überhaupt keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen darf, dies würde zum unverzüglichen und vollständigen Verlust der EU-Rente führen.

Sparen und Rücklagen bilden geht zwar, aber nur mittels eines Menschen, zu dem man ein unengeschränktes Vertrauen hat, z.B. durch "Schuldentilgung" oder "Erstattung von Auslagen" etc. Sollte dieses Verhältnis aber einen Knack bekommen, dann ist die Kohle futsch.

Gruß

Hannes

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29 Dez 2013 19:03 #9 von Karlchen
Ich muss wohl lernen mit den Texten genauer umzugehen. :ohmy:

Tatsächlich bekomme ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mir war bisher nicht klar, dass da überhaupt ein Unterschied besteht. Es macht aber wohl doch einen erheblichen Unterschied.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich da evtl. Verwirrung gestiftet habe.

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23 Okt 2015 06:53 - 23 Okt 2015 06:55 #10 von Horsty
Hallo,

es jährt sich bald zum 2Mal, aber nun endlich konnten die Unterschriften an das Ministerium übergeben werden.



Gesendet: Donnerstag, 22. Oktober 2015 um 13:13 Uhr
Von: "Constantin Grosch" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: @gmx.de
Betreff: Mehr als 280.000 Unterschriften an Ministerin Nahles übergeben #Teilhabegesetz – News zur Petition "Recht auf Sparen und für ein gutes #Teilhabegesetz - jetzt, Schäuble und Nahles!"



News zur Petition



Constantin Grosch hat gerade ein Update zur Petition "Recht auf Sparen und für ein gutes #Teilhabegesetz - jetzt, Schäuble und Nahles!", die Sie unterschrieben haben, veröffentlicht.


Mehr als 280.000 Unterschriften an Ministerin Nahles übergeben #Teilhabegesetz


22. Okt 2015 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, am Dienstag haben wir Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles über 280.000 Unterschriften für das “Recht auf Sparen und ein gutes...
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