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Auch wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, können Sie – soweit Ihr Gesundheitszustand es zulässt – noch nebenbei arbeiten. Ihr Verdienst bleibt jedoch von der Rentenversicherung nicht unbeachtet. Sie dürfen nur in einem bestimmten Umfang hinzuverdienen.
Rentenunschädlich ist dabei ein Betrag von 450 Euro Monat.
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Matti schrieb: Ich dürfte als Erwerbsgeminderter auch nicht diese Webseite privat als Unternehmer betreiben. Selbstständigkeit führt umgehend zur Einstellung jeglicher Rentenzahlung. Unabhängig des Ertrages!
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Eine selbständige Tätigkeit steht der Annahme von Erwerbsunfähigkeit entgegen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während des Rentenbezuges führt
daher stets zum Wegfall der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, unabhängig von der
Höhe des aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkommens. Von Ihrem Ren-
tenversicherungsträger wird dann geprüft, ob unter Beachtung des Einkommens
aus der selbständigen Tätigkeit eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wer-
den kann. Weiterhin kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Betracht
kommen.
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Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.
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