Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Maximale Behindertengrad bei 2. Grad. Inkontinent GBD Gleichstellung auf Schwer

10 Mär 2022 11:54 - 10 Mär 2022 11:55 #11 von FIGHTTHENEWDRUG
Ja. Leider der VDK auch abgewunken gegenüber dem Arbeitsamt wären sie nicht zuständig. Also werde ich die VDK- Mitgliedschaft kündigen. Die Rechtsanwaltpauschale aus der Rechtsversicherung möchte ich auch nicht zahlen. Schade, dass Behörden willkürlich machen, was in Ihren Interessen liegt, und man kaum etwas dagegen machen kann.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

10 Mär 2022 12:41 #12 von matti
Hallo,

ich bin mir nicht sicher wodurch eine Nichtbehandlung deines Anliegens beim VDK entsteht. Ich kann natürlich auch nicht für den VDK sprechen. So wie ich es in deinen kurzen Beiträgen verstanden habe, wäre deine Angelegenheit ein klassischer Fall für den VDK ( www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedsch...s_sozialverbands_vdk ).

Die Gründe bzw. Hintergründe dürften also anders liegen und mit "wollen" nichts zu tun haben.

Das Vereinsmitglieder auch uns die Kündigung senden, wenn ihre Erwartungshaltungen nicht erfüllt werden, kenne ich. Vielleicht sollte man sich dabei manchmal einmal fragen, was der Hintergrund und das Angebot des jeweiligen Vereins sind. Für uns kann ich sagen, dass die Vorstellung der Verein wäre ausschließlich Dienstleister zwar weit verbreitet, aber mit der Realität nicht viel gemein hat. Ein Verein wie die Inkontinenz Selbsthilfe setzt sich ehrenamtlich für die Interessen der Betroffenen als Gesamtheit ein (unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft), bietet Information und bietet darüber hinaus die Möglichkeit des gegenseitigen Erfahrungsaustauschs. Die Vorstellung man müsse mindestens "den Gegenwert des Mitgliedsbeitrags in erhaltenen Kuchenstücken" aufrechnen, ist mir persönlich fremd, allerdings weit verbreitet.

Gruß
Matti
Folgende Benutzer bedankten sich: MichaelDah

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

10 Mär 2022 15:47 - 10 Mär 2022 15:57 #13 von MichaelDah
Hallo FightTheNewDrug,

einen Artikel der die Problematik etwas verdeutlicht findest du hier:

www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behi...menschen?dscc=essenc

Es ist immer die Frage was du mit der Gleichstellung erreichen willst. Grundsätzlich ist es erstmal so das die Gleichstellung deine Position auf dem Arbeitsmarkt dahin gehend verbessern soll, dass du auch Stellen annehmen kannst die sonst für stärker Behinderte reserviert sind. Sie kann auch dazu dient einen gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten.

Eine Gleichstellung dient nicht dazu vom Arbeitsamt angebotene Tätigkeiten anzulehnen, sondern soll helfen sie die Erfolgsaussichten bei der Bewerbung auf potentielle Arbeitsplätze zu erhöhen.

Wenn du gegen die Ablehnung des Amtes Einspruch erheben willst, kannst du das alleine machen - dafür braucht es noch kein Sozialgericht sonder nur etwas Abstraktionsvermögen. Sollte es ein endgültiger Bescheid sein (das siehst du in der Rechtsmittelbelehrung) kannst du dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Dazu braucht es auch keinen Anwalt, sondern du kannst das auch kostenfrei mit der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichtes machen.

In wieweit das erfolgreich ist hängt von vielen Dingen ab. Grundsätzlich geht es nicht darum welchen Grad der Schwerbehinderung du hast sondern darum wie dich deine Behinderung tatsächlich daran hindert einen bestimmten Beruf auszuüben. Das wird bei einer Inkontinenz sicher nicht ganz einfach, denn die kann durch Hilfsmittel und/oder Medikamente gut kompensiert werden. Um es einfach zu sagen: Die Begründung wird einem Balletttänzer leichter fallen als seinen Bauarbeiter oder Verkäufer.

Wenn es dir darum geht eine vom Arbeitsamt angebotene Tätigkeit besser ablehnen zu können, hilft im Zweifelsfall ein ärztliches Attest mehr als die Gleichstellung. Aber auch hier geht es wieder darum nachzuweisen was tatsächlich aus medizinischen Gründen nicht geht. Ob eine Behinderung für die Einstellung hinderlich ist entscheidet am Ende der Arbeitgeber. Genau hier soll die Gleichstellung die Chancen verbessern.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: MichaelDah
Ladezeit der Seite: 0.264 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 67

Gestern 2206

Monat 41149

Insgesamt 9921048

Aktuell sind 90 Gäste und keine Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden