Hallo FightTheNewDrug,
einen Artikel der die Problematik etwas verdeutlicht findest du hier:
www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behi...menschen?dscc=essenc
Es ist immer die Frage was du mit der Gleichstellung erreichen willst. Grundsätzlich ist es erstmal so das die Gleichstellung deine Position auf dem Arbeitsmarkt dahin gehend verbessern soll, dass du auch Stellen annehmen kannst die sonst für stärker Behinderte reserviert sind. Sie kann auch dazu dient einen gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten.
Eine Gleichstellung dient nicht dazu vom Arbeitsamt angebotene Tätigkeiten anzulehnen, sondern soll helfen sie die Erfolgsaussichten bei der Bewerbung auf potentielle Arbeitsplätze zu erhöhen.
Wenn du gegen die Ablehnung des Amtes Einspruch erheben willst, kannst du das alleine machen - dafür braucht es noch kein Sozialgericht sonder nur etwas Abstraktionsvermögen. Sollte es ein endgültiger Bescheid sein (das siehst du in der Rechtsmittelbelehrung) kannst du dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Dazu braucht es auch keinen Anwalt, sondern du kannst das auch kostenfrei mit der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichtes machen.
In wieweit das erfolgreich ist hängt von vielen Dingen ab. Grundsätzlich geht es nicht darum welchen Grad der Schwerbehinderung du hast sondern darum wie dich deine Behinderung tatsächlich daran hindert einen bestimmten Beruf auszuüben. Das wird bei einer Inkontinenz sicher nicht ganz einfach, denn die kann durch Hilfsmittel und/oder Medikamente gut kompensiert werden. Um es einfach zu sagen: Die Begründung wird einem Balletttänzer leichter fallen als seinen Bauarbeiter oder Verkäufer.
Wenn es dir darum geht eine vom Arbeitsamt angebotene Tätigkeit besser ablehnen zu können, hilft im Zweifelsfall ein ärztliches Attest mehr als die Gleichstellung. Aber auch hier geht es wieder darum nachzuweisen was tatsächlich aus medizinischen Gründen nicht geht. Ob eine Behinderung für die Einstellung hinderlich ist entscheidet am Ende der Arbeitgeber. Genau hier soll die Gleichstellung die Chancen verbessern.