file Frage Gutachter für Urologie und Proktologie in Berlin, BG.

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3 Wochen 4 Tage her #54065 von Pudendus
Hallo an die Runde!

Kann mir jemand einen unparteischen Gutachter für Urologie und Proktologie in Berlin empfehlen.

BG wird mir welche vorschlagen, aber ich möchte vorbereitet sein. Gibt es ggf. antiempfehlungen?


Grüße



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3 Wochen 4 Tage her - 3 Wochen 4 Tage her #54069 von MichaelDah
Hallo Pudendus,

einen Gutachter kann ich dir leider nicht nennen - aber vielleicht ein paar Bemerkungen dazu. Ich selbst habe nur Erfahrungen mit dem MD der Krankenkasse und deren Gutachtern. Ich konnte da keine "Parteilichkeit" feststellen, sondern es wurde sehr sachlich und professionell gearbeitet. Grundsätzlich sind die meisten Gutachter auch öffentlich vereidigte Sachverständige. 

Wichtig ist dabei zu wissen, dass es sich um ein sozialmedizinisches Gutachten handelt - ähnlich wie beim GdB.  Das bedeutet: Es geht nicht nur um die medizinische Diagnose, sondern vor allem auch darum, inwieweit dich die Erkrankung tatsächlich beim Arbeiten einschränkt. Hier liegt auch der Unterschied zur Berufsunfähigkeit: Wenn du Sänger bist und die Stimme verlierst, dann bist du zwar Berufs-, aber nicht Erwerbsunfähig. Das Maß der Erwerbsminderung wird mit Blick auf den gesamten Arbeitsmarkt gestellt. 

Grundsätzlich trägst du die Beweislast im Verfahren. Von daher kann ich den Wunsch nach einem "guten" Gutachter nachvollziehen. Allerdings möchte ich dir da auch etwas die Sorge nehmen, denn alle öffentlich vereidigten Sachverständige wissen, wie ein gerichtsfestes Gutachten erstellt werden muss. Sie müssen ihre Qualifikation nachweisen und strenge Kriterien erfüllen. Jetzt "irgend" einen Arzt zu beauftragen, ein Gutachten zu erstellen, ist selten eine gute Idee, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es in einem Prozess aufgrund mangelnder Güte nicht anerkannt wird. Häufigster Grund dafür ist, dass ein medizinisches und kein sozialmedizinisches Gutachten erstellt wurde und daher die Auswirkung auf das Maß der Erwerbsminderung nicht beurteilt werden kann. Grundlage der Beurteilung die GdB/MdE Tabelle, in der die Einschränkungen beschrieben werden.

Eine bessere Idee ist es, sich ggf. bereits jetzt eine rechtliche Beratung zu holen, da ja oft auch die Beantragung einer EU-Rente im Raum steht. Wenn man sich nicht auskennt, macht es sehr viel Sinn, sich auch in einem möglichen Widerspruchsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. 

Ein weiterer Tipp: Ich denke, mit einem urologischen oder proktologischen Gutachten kommst du möglich nicht wirklich weiter. Die Pudendus-Neuralgie ist ja in erster Linie ein neurologisches Problem, da es sich um eine Nervenreizung/Endzündung handelt. Natürlich kann daraus auch ein Entleerungs- oder Speicherproblem entstehen - das dann entsprechend der GdB/MdE Tabelle zu beurteilen ist. 

Viele Grüße
Michael

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3 Wochen 4 Tage her #54071 von Pudendus
Danke für die wertvollen Informationen. 

Durch eine negative Erfahrung mit einem Gutachter mache ich mir bereits Gedanken. Es wurde ein Gutachten in einem anderen Bereich erstellt. Der Gutachter hatte Akten vertauscht und per Copy-and-paste aus einem anderen Schreiben Sachen eingefügt, die mit mir nichts zu tun hatten, etc. Hätte ich das Gutachten nicht kommentiert und wäre ich nicht dagegen vorgegangen, hätte ich einen erheblichen Nachteil erlitten.

Ein pauschales Vertrauensverhältnis besteht seitdem nicht mehr, daher meine Frage nach Erfahrungen.
Es geht um die gesetzliche Unfallversicherung und eine Verletztenrente, später auch GdS und GdB

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3 Wochen 3 Tage her - 3 Wochen 3 Tage her #54075 von MichaelDah
Hallo Pudendus,

ich kann da nur spekulieren - aber wenn du das berliner LaGeSo meist - dann finde ich es zuweilen erstaunlich, wie die Zuordnung der Gutachter da passiert. Ich weiß nicht, wie das LaGeSo organisiert ist - aber mein Eindruck ist, dass entweder nicht genügend spezialisierte Gutachter verfügbar sind oder es einen recht allgemeinen Schlüssel für die Verteilung der Fälle gibt, der dazu führt, dass nicht jede spezielle Erkrankung bei einem Spezialisten dafür landet - von der teilweise erheblichen Arbeitslast der Fachabteilung dort mal ganz abgesehen (Antrag besser im späten Frühjahr oder Anfang Sommer stellen)... 

Das hat für den Antragsteller erstmal den Nachteil, dass er häufig das Widerspruchsverfahren in Anspruch nehmen muss. Allerdings hat es auch den Vorteil, dass dem Widerspruch öfter stattgegeben wird und wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wenigstens das LaGeSo die Fälle öfter genau aus diesem Grund mehr oder weniger krachend verliert. Jeder Fehler der denen im Vorfeld passiert wird später ein Argument für dich, das den Rechtsstreit dann oft zu deinen Gunsten wendet. 

Das Gericht bestellt - wenn es Unklarheiten gibt, seine eigenen Gutachter und das sind dann eben die öffentlich vereidigten Sachverständigen, die möglicherweise der Beklagten gefehlt haben... ;-) Deshalb ist es erstrebenswert - wenn auch nicht immer möglich - schon _vor_ einem möglichen Verfahren gerichtsfeste Unterlagen zu haben. Das beschleunigt im Nachgang den Prozess und vermeidet oft eine zweite Begutachtung durch das Gericht. 

Von daher machst du vermutlich alles richtig, wenn du dich jetzt schon drum kümmerst :-) - aber wie gesagt: Wenn du nicht sicher bist nimm dir besser einen spezialisierten Anwalt.

Vielen Grüße
Michael

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