Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Schwerbehindertenausweis berechtigt zum Fahren in Umweltzone

29 Dez 2007 10:52 #1 von matti
Hallo,

zum Jahreswechsel führen verschiedene Städte sogenannte Umweltzonen ein. Danach sind ältere Fahrzeuge, die keine moderne Abgasreinigung besitzen, in so genannten "Umweltzonen" nicht zugelassen.

Fahrverbote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz können für Menschen mit Behinderung aufgehoben werden. Fahrzeuge können von umweltbezogenen Fahrverboten ausgenommen werden, in denen Menschen fahren oder befördert werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind. Als Nachweis gelten die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl".

Weitere Informationen:

http://www.tuev-nord.de/downloads/FAQ_U ... akette.pdf

Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben.


Natürlich heißt es nicht außergewöhnlich schwerbehindert, sondern außergewöhnlich gehbehindert. Und es sind auch keine "Markenzeichen", sondern Merkzeichen, aber sonst prima erklärt vom "tüt,tüt Nord" :wink:

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

29 Dez 2007 12:16 #2 von Jens Schriever ✝
Hallo Matti

Danke für den Link, er ist sehr informativ. Was ich nicht ganz verstanden habe ist, wie dass mit der Sondergenehmigung ist. Muss man so eine beantragen oder reicht der Behindertenausweis mit dem AG?

Gruß Jens

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

29 Dez 2007 12:48 #3 von matti
Hallo Jens,

also, wenn ich es richtig verstanden habe, dann brauchen Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, H, Bl überhaupt keine Plakette und dürfen trotzdem die Umweltzonen befahren. Der Nachweis wird durch den Schwerbehindertenausweis erbracht.

Ein Gesetz, welches in einigen Städten in wenigen Tagen in Kraft tritt und kein Mensch weiß bescheid. Super!

Siehe hier:

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_35/anhang_3_9.html

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

29 Dez 2007 13:30 #4 von Jens Schriever ✝
Hallo Matti

Ich habe es auch so verstanden, dass das Merkzeichen AG, H, BI reicht. Du hast vollkommen Recht, es ist traurig, das so wenige Informationen hierzu gibt.
War erst davon ausgegangen, dass das gehandhabt wird, wie mit der Parkerleichterung. Als Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen AG darfst du auch nicht den Behindertenparkplatz benutzen ohne die blaue Parkerleichterung. Die muss du ja auch erst beantragen. Werde mich da nächstes Jahr genauer erkundigen.

Gruß Jens

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

30 Dez 2007 13:17 #5 von eckhard11 ✝
Radio Berlin - Brandenburg mit folgendem Eintrag :

Sind Ausnahmen möglich?
Ja. Oldtimer mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen oder mit einem H-Kennzeichen – für historisches Fahrzeug – dürfen ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Auch für andere Autos kann eine Ausnahmeregelung beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Bei Firmen sind diese beispielsweise für Sonderfahrzeuge möglich - oder falls die Existenz der Firma durch das Fahrverbot gefährdet ist. Bei Privatleuten sind Ausnahmen für Pendler und Schwerbehinderte vorgesehen, aber nur, falls der Wagen nicht modernisiert werden kann und der Kauf eines neuen Autos nicht zumutbar ist. Die Ausnahmen sind auch nicht kostenlos.

Volkswagen.de wiederum gibt folgende Meldung heraus :
6) Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung : aG, H oder Bl haben.

In der Süddeutschen Zeitung ist zu lesen :
Wer keine Plakette am Auto führt, darf künftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind. Sie haben in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag «aG», «H» oder «Bl», erläutert der TÜV Nord in Hannover.

Die NET-Zeitung wiederum verrät folgenden, außergewöhnlichen Tipp :
Die Verkehrsclubs raten zudem vom Kauf der Aufkleber zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil die Liste der betroffenen Fahrzeuge möglicherweise noch nachgebessert werde. Dann könnte sich die Zahl der mit Fahrverboten belegten Autos deutlich verringern. Ausnahmen gelten laut ACE für Autos von Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind. Auch Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Kranken- und Arztwagen dürfen weiterhin ohne Plakette in Umweltzonen fahren.

In sehr vielen, sich ungeheuer wichtig nehmende Home-Pages der verschiedensten Institutionen werden Ausnahmegenehmigungen überhaupt nicht behandelt

Die wohl beste Auskunft kommt von der GTÜ, ( Gesellschaft für technische Überwachung )
http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plak ... such_art=7
Frage 5:
Gibt es Ausnahmen für Schwerbehinderte?
Ja. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, sind von Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen. Sie dürfen auch dann fahren, wenn sie keine für diese Umweltzone vorgesehen Plakette zur freien Durchfahrt vorweisen können.

Ob diese Auskünfte aber als verbindlich angesehen werden können, wage ich zu bezweifeln.

Es zeigt sich - wieder einmal - das Vermögen unserer Regierung, einen “Schnellschuss” abzufeuern, mit dem gleichzeitigen Nachweis des Unvermögens, bis zur Einführung der Verordnung einen allgemein gültigen Katalog aufzustellen.
Hauptsache, die Knete fließt aus der Tasche des Verbrauchers in die Taschen der unersättlichen Finanzbehörden......

Und wer glaubt, dass die Einnahmen aus dieser Verordnung für die Reduzierung des sog. "Feinstaubes" verwendet wird, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann und an den Osterhasen.....
Diese ganze Verordnung ist nicht anderes als Beutelschneiderei, denn durch diese "Abgabenverordnung" wird selbstverständlich weder ein Gramm Feinstaub vermieden noch reduziert.

Hier bei uns in Hagen wird z.B. bei entsprechender Belastung ein Stück Straße von ca. 200 m Länge für den Lkw-Verkehr gesperrt.
Es handelt sich um eine absolute Hauptstraße, über welche sehr viele Lkw fahren müssen, wollen sie nicht große Umwege fahren.
Bei einer Sperrung müssen sie diese Umwege fahren, es handelt sich locker um 5 bis 6 Kilometer.
Ich frage mich ernsthaft, was dies bringen soll, denn auf 5-6 Kilometer Umweg produziert ein Lkw sicherlich mehr "Feinstaub" als auf 200 m......
( Natürlich dürfen diejenigen mit - teuer bezahlter - Plakette auch bei Sperrung durchfahren. Fragt mich jetzt bitte nicht nach den Sinn dieser Maßnahme.
"Wenn das Geld im Stadtsäckel klingt, der Feinstaub aus dem Auspuff direkt in den Weltraum springt", hi, hi. )

Ich persönlich halte übrigens den Feinstaub für viel ungefährlicher, als uns dies jetzt gemeinhin "verkauft" wird.
Aber ich suche ja auch nicht verzweifelt nach zusätzlichen Einnahmequellen, und seien diese noch so obskur......

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

30 Dez 2007 14:48 #6 von matti
Hallo,

das Thema hat mir doch nun wirlich keine Ruhe gelassen. Deshalb bin ich auf die Homepage der Stadt gegangen, welche zu einer der ersten Städte gehören wird, die ab dem 1. Januar die Umweltzonen einführt (berlin.de)

Selbst dort muss man suchen, aber ich habe folgendes gefunden:

Was gilt für Schwerbehinderte?
Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. Das Fahrzeug, mit dem sie fahren oder gefahren werden, benötigt keine Plakette. Dies kann durch den Schwerbehindertenausweis oder den EU-Parkausweis nachgewiesen werden. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind.


Die bedeutet wohl, dass der Schwerbehindertenausweis alleinig als Nachweis ausreicht. Eine Zusätzliche Genehmigung ist nicht notwendig.

Ich stimme Eckhard in allen Punkten zu! Zudem muss man einmal festhalten, das es zwar mir, weil geübt in der Internetrecherche, gelungen zu sein scheint die Regelungen heraus zu finden, Millionen Schwerbehinderte haben aber, auch aufgrund des Alters, gar kein Internet.
Vielleicht sollte man mal einen neuen Slogan, in Anlehung des "Rettet die Erde" propagieren. "Rettet uns vor dem Irrsinn".

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

02 Jan 2008 13:05 #7 von matti
Hallo,

ich bin bei diesem Thema auf einen ganz interessanten Aspekt gestoßen.

Bei behinderten Menschen ist nicht das Fahrzeug sondern der Mensch umweltzoneneinfahrtsberechtigt. So sagt es ja das Gesetz aus. Dies bedeutet, dass mit jedem Fahrzeug ohne Plakette rein- bzw. rausgefahren werden darf, solange der Behinderte selbst fährt oder gefahren wird. Heißt nichts anderes als das es zwar gestattet ist, mit einem behinderten Menschen in die Umweltzone herein- oder herumzufahren ohne ihn aber nicht wieder heraus! Behinderte, welche in den Umweltzonen wohnen, müssen also über genügend Gästezimmer verfügen. :wink: Das behinderte Kind mit dem eigenen Auto mal eben zur Schule bringen und danach wieder nach Hause fahren, geht nicht mehr.

Eines darf bei dieser ganzen Diskussion nicht vergessen werden. Selbstverständlich sollen sich auch behinderte Menschen am Umweltschutz beteiligen. Allerdings kostet der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs unsummen, welche zum überwiegenden Teil selbst finanziert werden müssen. Kombiniert mit wenigen, aber der Mobiliät sichernden, Kilometern werden ältere Fahrzeuge, auch wegen des oftmals sehr geringen Einkommens, nicht selten von der genannten Gruppe gefahren.

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

02 Jan 2008 15:51 #8 von Jens Schriever ✝
Hallo

Ich habe Heute in Berlin und Hannover angerufen, und mich erkundigt wie das mit der Sondergenehmigung für Schwerbehinderte mit dem entsprechenden Merkzeichen AG,H ,BI, ist. Ich habe folgende Antwort bekommen: Eine Bundesweite Regelung gibt es nicht, in der Regel reicht der Behindertenausweis mit den Merkzeichen AG, H, BI. In Berlin und Hannover wird das von der Polizei bei einer Kontrolle geprüft, wie es in anderen Städten gehandhabt wird, muss man sich dort erkundigen. Diese Antwort erhielt ich nach unzähligen Weiterverbindungen von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Was für ein durcheinander.

Gruß Jens

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

02 Jan 2008 17:30 #9 von matti
Hallo Jens,

interessant wäre es natürlich jetzt zu wissen, wo du in Berlin bzw. Hannover angerufen hast!

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

02 Jan 2008 18:48 #10 von Jens Schriever ✝
Hallo Matti

Ich habe in Hannover hier angerufen: Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Umwelt & Stadtgrün
Bereich Umweltschutz
Prinzenstraße 4
30159 Hannover
Tel.: 0511 / 168-40047
Fax: 0511 / 168-43689

In Berlin habe ich das Berlin Telefon angerufen die mich weitergeleitet haben Tel. 030/900


Gruß Jens

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.240 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 81

Gestern 2036

Monat 59869

Insgesamt 9873197

Aktuell sind 86 Gäste und keine Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden