Hallo,
aufgrund einer aktuellen Diskussion in einem anderen Forum und einer E-Mail Anfrage vom heutigen Tag möchte ich gerne auch hier noch einmal die Bedingungen für den blauen bzw. grünen (gelben) Parkausweis für Schwerbehinderte veröffentlichen.
Dies sind die aktuellen Regelungen:
"Blauer Parkausweis"
- schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
"Grüner Parkausweis in manchen Bundesländern auch gelb"
- schwerbehinderte Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung (Merkzeichen G), bei denen wenigstens ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen
oder
- wenigstens ein GdB von 70 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge vorliegen
- an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankte Personen, bei denen alleine aufgrund dieser Erkrankungen ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)
- vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen.
Wie Beate und Dennis schon richtig geschrieben haben, berechtigt ausschließlich der blaue Parkausweis zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Ansonsten gelten die gleichen Ausnahmen wie für Behinderte mit den Merkzeichen aG bzw. Bl.
Bei Mensschen mit Chron bzw. Stoma ist die Parkzeit zudem auf 3 Stunden Überschreitung begrenzt.
Gruß
Matti