Frage Ab wann werden Windeln verschrieben?
- 5008Fahrer
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15 Jahre 1 Monat her #13751 von 5008Fahrer
Ab wann werden Windeln verschrieben? wurde erstellt von 5008Fahrer
Hallo,
unsere Tochter hat das Down Syndrom und ist noch nicht trocken. Im April ist sie 3 Jahre alt geworden und wie viele andere Eltern von Down Syndrom Kindern haben wir einen Antrag auf Windeln bei der Krankenkasse gestellt. Bei uns wurde der Antrag abgelehnt mit dem Hinweis, dass es auch bei Regelkindern normal sei, dass sie erst im 4. Lebensjahr trocken werden. Wir wissen aber, dass andere Krankenkassen durchaus schon ab dem 3. Geburtstag die Kosten für Windeln übernehmen.
Wir kennen uns, was das angeht, gar nicht mit der rechtlichen Seite aus. Könnt ihr uns hier ein paar Tipps geben? Sind die Krankenkassen hier frei zu entscheiden, ab wann sie die Windelkosten übernehmen oder gibt es eine Regelung, an die sie sich halten müssen?
unsere Tochter hat das Down Syndrom und ist noch nicht trocken. Im April ist sie 3 Jahre alt geworden und wie viele andere Eltern von Down Syndrom Kindern haben wir einen Antrag auf Windeln bei der Krankenkasse gestellt. Bei uns wurde der Antrag abgelehnt mit dem Hinweis, dass es auch bei Regelkindern normal sei, dass sie erst im 4. Lebensjahr trocken werden. Wir wissen aber, dass andere Krankenkassen durchaus schon ab dem 3. Geburtstag die Kosten für Windeln übernehmen.
Wir kennen uns, was das angeht, gar nicht mit der rechtlichen Seite aus. Könnt ihr uns hier ein paar Tipps geben? Sind die Krankenkassen hier frei zu entscheiden, ab wann sie die Windelkosten übernehmen oder gibt es eine Regelung, an die sie sich halten müssen?
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15 Jahre 1 Monat her #13756 von Matti
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Matti antwortete auf Ab wann werden Windeln verschrieben?
Hallo,
in der Regel sind die Kassen ab dem 4. Lebensjahr des Kindes dazu bereit, in Einzelfällen auch schon früher, die Kosten für Windeln zu übernehmen. Man sollte sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um sich über die Kostenübernahme zu informieren und sich einen Vertragspartner in ihrer Nähe nennen zu lassen. Kinder sind im Übrigen von der gesetzlichen Zuzahlung bis zum 18. Lebensjahr befreit (nicht zu verwechseln mit einer evtl. wirtschaftlichen Aufzahlung).
Die meisten Kreisverbände der Lebenshilfe bieten zudem umfangreiche Beratungsangebote.
Gruss
Matti
in der Regel sind die Kassen ab dem 4. Lebensjahr des Kindes dazu bereit, in Einzelfällen auch schon früher, die Kosten für Windeln zu übernehmen. Man sollte sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um sich über die Kostenübernahme zu informieren und sich einen Vertragspartner in ihrer Nähe nennen zu lassen. Kinder sind im Übrigen von der gesetzlichen Zuzahlung bis zum 18. Lebensjahr befreit (nicht zu verwechseln mit einer evtl. wirtschaftlichen Aufzahlung).
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