Frage Pflege und Betreuung
- welute
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17 Jahre 2 Monate her #10917 von welute
Pflege und Betreuung wurde erstellt von welute
Hallo Ihr Lieben,
eine kleine Geschichte zur Pflege und Betreuung:
Mein Vater ist dement. Nach er mehrmals im KH war und von dort weggelaufen ist, überwies man Ihn ins LKH auf die geschlossene Abteilung. Es wurde ein Beschluss bei einem Richter erwirkt. Wir bekamen einen Brief mit der Nennung einer Verfahrenspflegerin. Nachdem ich mich bei der (sehr netten) Frau gemeldet habe, sagte ich ihr das mein Vater schon 2000 eine Betreuungsverfügung erstellt hat. Allerdings ohne Notar und auch nur aus dem Internet runtergeladen. Die Verfügung habe ich ihr gefaxt.
Sie fand diese aussagend und ausreichend. So bekam ich ein neues Schreiben vom Gericht: "Es wird keine Betreuung angelegt, da eine gültige Betreuungsverfügung vorliegt."
Durch diese Verfügung darf ich ohne Bürokratie alles für meinen Vater regeln. So auch den Einzig in ein Pflegeheim. Er hatte mir allerdings schon lange eine Bankvollmacht erteilt.
Das Resume: Auf Grund dieser Erfahrung kann ich nur jedem empfehlen eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Ihr selber für Euren Partner. Eure Kinder und Eure Eltern.
Man hat die ganze Bürokratie mit dem Aufheben von Quittungen, Nachweise erstellen und vieles mehr dann nicht.
Wenn Ihr fragen dazu habt, versuche ich sie gerne zu beantworten.
Die Verfügungen findet Ihr unter diesem Link:
www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Be ... ht_kh.html
Liebe Grüße
eine kleine Geschichte zur Pflege und Betreuung:
Mein Vater ist dement. Nach er mehrmals im KH war und von dort weggelaufen ist, überwies man Ihn ins LKH auf die geschlossene Abteilung. Es wurde ein Beschluss bei einem Richter erwirkt. Wir bekamen einen Brief mit der Nennung einer Verfahrenspflegerin. Nachdem ich mich bei der (sehr netten) Frau gemeldet habe, sagte ich ihr das mein Vater schon 2000 eine Betreuungsverfügung erstellt hat. Allerdings ohne Notar und auch nur aus dem Internet runtergeladen. Die Verfügung habe ich ihr gefaxt.
Sie fand diese aussagend und ausreichend. So bekam ich ein neues Schreiben vom Gericht: "Es wird keine Betreuung angelegt, da eine gültige Betreuungsverfügung vorliegt."
Durch diese Verfügung darf ich ohne Bürokratie alles für meinen Vater regeln. So auch den Einzig in ein Pflegeheim. Er hatte mir allerdings schon lange eine Bankvollmacht erteilt.
Das Resume: Auf Grund dieser Erfahrung kann ich nur jedem empfehlen eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Ihr selber für Euren Partner. Eure Kinder und Eure Eltern.
Man hat die ganze Bürokratie mit dem Aufheben von Quittungen, Nachweise erstellen und vieles mehr dann nicht.
Wenn Ihr fragen dazu habt, versuche ich sie gerne zu beantworten.
Die Verfügungen findet Ihr unter diesem Link:
www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Be ... ht_kh.html
Liebe Grüße
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