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Pflegegeld im Ausland
- Matti
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- Vereinsvorstand
18 Jahre 5 Monate her #5943
von Matti
Pflegegeld im Ausland wurde erstellt von Matti
Wer in Deutschland pflegeversichert ist, aber im Ausland wohnt, kann dennoch Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschholländischen Ehepaares entschieden, das in Frankreich wohnt, aber in Deutschland pflegeversichert ist. Die deutsche Versicherung hatte dem Ehepaar mitgeteilt, daß es nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung habe, solange es in Frankreich lebe. Daraufhin wollte das Ehepaar den Beitrag zur Pflegeversicherung nicht mehr zahlen und klagte beim Karlsruher Sozialgericht. Das Gericht verwies den Fall an den EuGH, um feststellen zu lassen, ob das deutsche Recht mit den Bestimmungen der Verordnung über die soziale Absicherung von Wanderarbeitern zu vereinbaren ist.
Der Europäische Gerichtshof entschied, daß das Ehepaar im Sinne der Verordnung sowohl Anspruch auf Sachleistungen als auch Pflegegeld unabhängig von seinem Wohnsitz habe. Damit verstößt die deutsche Vorschrift - soweit sie die Zahlung von Pflegegeld verbietet - gegen die EWG-Verordnung. Allerdings: Daraus folgt nicht, daß das Ehepaar keine Beiträge zur Pflegeversicherung mehr zahlen muß. (Az.: EuGH-Rechtssache C 160/96) rco
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschholländischen Ehepaares entschieden, das in Frankreich wohnt, aber in Deutschland pflegeversichert ist. Die deutsche Versicherung hatte dem Ehepaar mitgeteilt, daß es nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung habe, solange es in Frankreich lebe. Daraufhin wollte das Ehepaar den Beitrag zur Pflegeversicherung nicht mehr zahlen und klagte beim Karlsruher Sozialgericht. Das Gericht verwies den Fall an den EuGH, um feststellen zu lassen, ob das deutsche Recht mit den Bestimmungen der Verordnung über die soziale Absicherung von Wanderarbeitern zu vereinbaren ist.
Der Europäische Gerichtshof entschied, daß das Ehepaar im Sinne der Verordnung sowohl Anspruch auf Sachleistungen als auch Pflegegeld unabhängig von seinem Wohnsitz habe. Damit verstößt die deutsche Vorschrift - soweit sie die Zahlung von Pflegegeld verbietet - gegen die EWG-Verordnung. Allerdings: Daraus folgt nicht, daß das Ehepaar keine Beiträge zur Pflegeversicherung mehr zahlen muß. (Az.: EuGH-Rechtssache C 160/96) rco
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