Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Gesetzliche Zuzahlung / 1% Regelung

20 Nov 2007 12:28 #1 von matti
Hallo,

ich habe heute eine Frage gestellt bekommen, die ich nicht beantworten kann.

Wenn in einer Ehe ein Partner chronisch Krank ist, wird dann beim Gesamteinkommen die 1% oder 2% Regelung bei den gesetzlichen Zuzahlungen beim Partner angerechnet?

Im Verlauf unseres Gesprächs entstand eine weitere Diskussion. Mein Gesprächspartner "bemängelte" das durch die Schwerbehinderung und Erwerbsminderung doch eigentlich der Status des chronisch Kranken nachgewiesen sei.

Dies ist ein falsche Denkweise. Ein behinderter Mensch muss ja nicht zwangsläufig Krank sein. Ein beispielsweise Beinamputierter kann ja sowohl schwerbehindert, als auch erwerbsunfähig sein. Dennoch ist dieser Mensch ja nicht chronisch Krank, sondern behindert.

Hier habe ich schon selbst oft die Erfahrung machen müssen, dass Eltern ihren Kindern beispielsweise im Supermarkt, auf die Frage: "Warum kann der Mann nicht laufen" antworteten "Der Mann ist Krank".

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

20 Nov 2007 16:04 #2 von Struppi
Hallo Matti,

die sog. 1 % bzw. 2 % - Regelung der KK's richtet sich ausschließlich nach der Zuerkennung der Klassifizierung "Chronisch Krank". Diese erfolgt über ein ärztliches Attest und bei den meisten chron. Erkrankungen wie z.B. Diabetes oder Asthma braucht diese Bescheinigung auch nur 1 x beigebracht werden, da davon ausgegangen werden kann, dass eine Zustandsänderung nicht erfolgt oder zu erwarten ist (Für diese Bescheinigung haben die meisten KK's ein Formblatt).

An dieser Stelle ein Hinweis an die chron. Schmerzpatienten unter uns! Laßt Euch hier nicht abwimmeln (wird gerne von den Sachbearbeitern versucht...), auch chronische Schmerzen gelten als eine chronische Erkrankung und führen zur 1 % - Regel!

Grüße

Struppi

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

20 Nov 2007 18:07 #3 von Jens Schriever ✝
Hallo Struppi,

Ich glaube, Du hast die Frage von Matti falsch verstanden.
Z.B. ich bin verheiratet und bin durch meine MS chronisch Krank. Für mich zählt die 1% Regelung. Meine Frau ist nicht chronisch Krank. Für Sie würde die 2% Regelung zählen. Da ich aber verheiratet bin und die Zuzahlungsgrenze nach unserem gemeinsamen Einkommen berechnet wird, war die Frage, wie wird die wohl berechnet? Von meinem Bruttoeinkommen 1% und von meiner Frau 2% von Ihren Bruttoeinkommen? Oder 1 % von unserem gemeinsamen Bruttoeinkommen?


Zur Chronikregelung ist deine Aussagen nicht ganz richtig. Als chronisch Krank gilt man wenn man länger als ein Jahr und mindestens einmal im Vierteljahr mit ein und derselben Krankheit in Behandlung ist. Die Chronikregelung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Krankenkassen schicken dazu ein Formular, was vom Arzt auszufüllen ist. Dieses Formular bescheinigt einem die chronische Erkrankung und gilt zwei Jahre.

Gruß Jens

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: MichaelDah
Ladezeit der Seite: 0.393 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 1166

Gestern 2614

Monat 57545

Insgesamt 9937444

Aktuell sind 128 Gäste und 3 Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden