Frage Aufzahlung Obgemsa
- Chris80
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1 Tag 12 Stunden her #54028 von Chris80
Aufzahlung Obgemsa wurde erstellt von Chris80
Hallo Zusammen,
habe heute einen kleinen Schreck in der Apotheke bekommen. Für Obgemsa muss neuerdings eine Aufzahlung geleistet werden. Für 90 Tabletten waren es fast 40 Euro. Die Kassen zahlen seit Mai diesen Jahres nur noch einen Festbetrag.
Liebe Grüße
Christian
habe heute einen kleinen Schreck in der Apotheke bekommen. Für Obgemsa muss neuerdings eine Aufzahlung geleistet werden. Für 90 Tabletten waren es fast 40 Euro. Die Kassen zahlen seit Mai diesen Jahres nur noch einen Festbetrag.
Liebe Grüße
Christian
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1 Tag 5 Stunden her #54029 von Matti
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Matti antwortete auf Aufzahlung Obgemsa
Hallo Chris,
ich habe die Befürchtung, dass noch zahlreiche weitere „Grausamkeiten“ zutage treten werden, die jedoch erst allmählich erkannt werden.
Gruß
Matti
ich habe die Befürchtung, dass noch zahlreiche weitere „Grausamkeiten“ zutage treten werden, die jedoch erst allmählich erkannt werden.
- Arzneimittel: Die Eigenbeteiligung steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Medikament. Das Prinzip der Festbeträge ist nicht neu, aber die Reform kann zu einer Ausweitung oder Anpassung führen, die die wirtschaftlchen Eigenkosten erhöht.
- Die monatliche Zuzahlungsobergrenze (gesetzliche Zuzahlung) für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel steigt von 10 auf 15 Euro.
- Therapien: Pauschale Zuzahlungen für Physiotherapie und häusliche Krankenpflege erhöhen sich auf 15 Euro je Verordnung.
- Zahnersatz: Die Festzuschüsse der Krankenkassen sinken um 10 Prozentpunkte, das heißt, der Regelsatz wird von 60 % auf 50 % gekürzt. Versicherte müssen somit mehr selbst zahlen.
- Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen und psychotherapeutische Behandlungen: Die Zuzahlungen steigen auf 15 Euro pro Tag, was bei einem 28-tägigen Aufenthalt 420 Euro Eigenanteil bedeutet.
- Homöopathie: Die Kostenübernahme wird komplett gestrichen. Versicherte müssen diese Leistungen vollständig selbst bezahlen.
- Hautkrebscreening wird zunehmend zur IGEL-Leistung, das heißt, Versicherte müssen die Kosten selbst tragen, wenn sie diese Untersuchung wünschen.
Gruß
Matti
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