Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Inkontinenzhilfsmittel: Was zahlt die Kasse?

25 Nov 2009 13:24 #1 von matti
Inkontinenzhilfsmittel: Was zahlt die Kasse?

Produkte für Blasenschwäche müssen häufig nicht aus eigener Tasche bezahlt werden

Nur neun Prozent der Menschen mit einer sensiblen Blase stehen zu ihrer Erkrankung und entscheiden sich für den Einsatz von Einlagen und Windelhosen speziell für Blasenschwäche. Dabei werden die Kosten von Inkontinenzhilfsmitteln in vielen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Verwendung von handelsüblichen Slipeinlagen, mit denen sich zahlreiche Betroffene aushelfen, ist deshalb oftmals deutlich teurer als der Einsatz von speziellen Inkontinenzprodukten.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine schriftliche Verordnung von einem Arzt. Um eine unkomplizierte Kostenübernahme zu erleichtern, sollten auf dem Rezept die Produktbezeichnung, die genaue Größe des benötigten Inkontinenzhilfsmittels sowie die Stückzahl angegeben werden.

Aus der Verordnung muss hervorgehen, dass das Inkontinenzhilfsmittel zur Behandlung einer Erkrankung, zur Vorbeugung oder zum Ausgleich einer Behinderung oder zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben benötigt wird. Die Krankenkassen betrachten Blasenschwäche an sich nicht als Erkrankung. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt und wird der Grund der Verordnung zumindest in Stichworten auf dem Rezept angegeben, müssen die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherte in häuslicher Umgebung aufhält oder in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht ist.

Alle volljährigen Versicherten müssen auch bei Inkontinenzprodukten, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, bei jeder Packung zehn Prozent zuzahlen. Die Zuzahlungen dürfen maximal zehn Euro pro Kalendermonat betragen. Der Leistungserbringer, beispielsweise der Lieferant oder der Apotheker, muss die Zuzahlung vom Versicherten einziehen. Die Krankenkassen kürzen den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers anschließend um den Zuzahlungsbetrag.

Um finanzielle Härten für die Versicherten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Überforderungsklausel mit einer Belastungsobergrenze eingeführt: Die Summe aller Zuzahlungen - also auch die für andere Hilfsmittel, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte - darf auf das Kalenderjahr gerechnet zwei Prozent der Bruttoeinnahmen des Versicherten nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken greift die so genannte Chronikerregelung: Sie haben grundsätzlich nur eine
Zuzahlung in Höhe von einem Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu tragen. Nach dem Erreichen der Belastungsgrenze können sich Versicherte von weiteren Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse für das laufende Kalenderjahr befreien lassen. Es ist deshalb wichtig, alle Belege zu sammeln. Da die Zuzahlungsquittungen personenbezogen sein müssen, sollten Versicherte darauf achten, dass die Quittungen immer mit ihrem Namen versehen sind.

Bei der Überforderungsklausel werden so genannte Aufzahlungen nicht berücksichtigt. Sie werden dann fällig, wenn der Versicherte ein hochwertigeres Inkontinenzhilfsmittel wünscht, als die Krankenkassen bereit sind zu zahlen. Die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag, den die Krankenkasse an den Lieferanten bezahlt, und dem tatsächlichen Preis, den der Lieferant für die gewünschten Inkontinenzhilfsmittel errechnet, trägt der Versicherte grundsätzlich selbst. Diese Aufzahlung leisten Versicherte zusätzlich zu ihrer Zuzahlung und auch dann, wenn sie von der Zuzahlung für das laufende Kalenderjahr befreit sind.

Lesen Sie mehr zum Thema Hilfsmittelausschreibungen :

http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ ... ibung.hmtl


Quelle: Pressemitteilung SCA Tena

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

31 Mai 2010 19:28 #2 von skalarwolf
Hallo Matti ich habe einen Fehlkauf gemacht und wüsste gern ob ich die Windeln hier verschenken kann es sind einige.
es handelt sich um 6x 10 Stck Super Seni trio in der Größe xl .
Könntest du da etwas vermitteln oder so ich möchte sie nicht wegwerfen.
mfg
Thomas

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

31 Mai 2010 21:48 #3 von matti
Hallo,

setze doch einen entsprechenden Artikel hier ins Forum, am besten unter der Rubrik Hilfsmittel (abzugeben).

Gruss
Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

07 Okt 2011 22:38 - 07 Okt 2011 22:59 #4 von Meredith
Was kann man tun, wenn man kaum Geld hat, man aber auf die hochwertigeren Inkontinenzhilfsmittel angewiesen ist, weil die einfach mehr Saugstärke haben? Ich benutze Tena maxi comfort. Aber nicht wegen des Markennamens, sondern wegen der Saugstärke. Ohne die Tena maxi comfort könnte ich gar nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Ich habe billigere Produkte ausprobiert - das ging regelmäßig in die Hose (sozusagen wortwörtlich, und am Bein herunter - in der Öffentlichkeit eine Katastrophe). Die Internetapotheke, die die Tena liefern, nennt die "Aufzahlungen" "Mehrkosten" und die betragen monatlich um die 40 Euro. Das kann ich mir aber eigentlich gar nicht leisten. Jetzt möchte ich einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten beim Sozialamt stellen. Kann mir jemand sagen, wie man das am besten formuliert, damit der Antrag genehmigt wird und die Kosten übernommen werden? (Eine entsprechende Absage der AOK habe ich schon. Die haben halt ihre Vorschriften von wegen Festbetrag und so.)

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

07 Okt 2011 23:09 #5 von matti
Hallo,

der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) hat eine "Argumentationshilfe im Falle von unzureichender Versorgung mit Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Mit enthalten sind ein Musterantrag und ein Musterwiderspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Das Dokument findest du hier: www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentations...kontinenzartikel.pdf

Gruss

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.268 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 34

Gestern 2036

Monat 59822

Insgesamt 9873150

Aktuell sind 62 Gäste und keine Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden