Frage Katheter und Vorlagen steuerlich absetzbar?
- zwergimaus
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9 Jahre 7 Monate her #30010 von zwergimaus
Katheter und Vorlagen steuerlich absetzbar? wurde erstellt von zwergimaus
Ich wollte von Euch mal wissen ob man als Behinderter die eventuell anfallenden Mehrkosten von Einmalkathetern und Vorlagen bei der Steuererklärung absetzen kann.
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- Waldemar69
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9 Jahre 7 Monate her - 9 Jahre 7 Monate her #30011 von Waldemar69
Waldemar69 antwortete auf Katheter und Vorlagen steuerlich absetzbar?
Hilfsmittel können von der Einkommensteuererklärung als Sonderaufwendungen für außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Eine wichtige Rolle spielen hier die Verhältnismäßigkeit und die Grenze, ab der Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
Was bedeutet, dass die Krankheitskosten nur abgezogen werden können, wenn sie (ggf. zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen) die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Kinder und ggf. auch nach der Art des Steuertarifs. Generell gilt, dass Krankheitskosten bis zum jeweiligen Grenzwert zumutbar sind. Das bedeutet, dass du diesen individuellen Grenzwert von den tatsächlichen Krankheitskosten abziehen musst, um den steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbaren Betrag zu erhalten. Einen groben Überblick über den Grenzwert gibt diese Tabelle:
Außerdem gibt es für Behinderung noch steuerliche Freibeträge (Nachteilausgleich), die findest du hier:
„Wählen Sie bitte Ihren Grad der Behinderung (GdB) aus. Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche“.
GdB :: Steuerliche Freibeträge
Was bedeutet, dass die Krankheitskosten nur abgezogen werden können, wenn sie (ggf. zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen) die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Kinder und ggf. auch nach der Art des Steuertarifs. Generell gilt, dass Krankheitskosten bis zum jeweiligen Grenzwert zumutbar sind. Das bedeutet, dass du diesen individuellen Grenzwert von den tatsächlichen Krankheitskosten abziehen musst, um den steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbaren Betrag zu erhalten. Einen groben Überblick über den Grenzwert gibt diese Tabelle:
Außerdem gibt es für Behinderung noch steuerliche Freibeträge (Nachteilausgleich), die findest du hier:
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GdB :: Steuerliche Freibeträge
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