Frage Übernahme durch KK
- beda283
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8 Jahre 3 Wochen her #36141 von beda283
Übernahme durch KK wurde erstellt von beda283
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich mit verordneten Inkontinenzmitteln noch keinerlei Erfahrung habe und auch das Internet da sehr unübersichtlich ist.
Da ich mich endlich getraut habe zum Arzt zu gehen, habe ich nun auch eine Verordnung für Saugende Inkontinenzmittel bekommen.
Ist es tatsächlich so, dass die KK nur einen Anteil von um die 20€ bezahlt? Wird mehr übernommen, in dem ich das Produkt auf dem Rezept aufführen lasse?
Ich weiß mittlerweile so viel, dass ich gegen Kostenvoranschlag kaufen kann wo ich will. Jedoch dann nur zu der Übernahme von um die 20€ pro Monat.
Da ich schon Lange mit Harninkontinenz kämpfe, weiß ich ziemlich genau, welche Produkte mir liegen und bei welchen ich mich auch tatsächlich sicher fühle. Und vorlagen gehören da leider nicht dazu. Der Vertragslieferant der Versicherung versorgt aber ohne Pflegegrad nur mit Vorlagen, was für mich ein KO Kriterium ist und ich auch nicht nachvollziehen kann.
Würde mich über Tips und Erfahrungen zu dem Thema freuen.
Viele Grüße
Benjamin
ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich mit verordneten Inkontinenzmitteln noch keinerlei Erfahrung habe und auch das Internet da sehr unübersichtlich ist.
Da ich mich endlich getraut habe zum Arzt zu gehen, habe ich nun auch eine Verordnung für Saugende Inkontinenzmittel bekommen.
Ist es tatsächlich so, dass die KK nur einen Anteil von um die 20€ bezahlt? Wird mehr übernommen, in dem ich das Produkt auf dem Rezept aufführen lasse?
Ich weiß mittlerweile so viel, dass ich gegen Kostenvoranschlag kaufen kann wo ich will. Jedoch dann nur zu der Übernahme von um die 20€ pro Monat.
Da ich schon Lange mit Harninkontinenz kämpfe, weiß ich ziemlich genau, welche Produkte mir liegen und bei welchen ich mich auch tatsächlich sicher fühle. Und vorlagen gehören da leider nicht dazu. Der Vertragslieferant der Versicherung versorgt aber ohne Pflegegrad nur mit Vorlagen, was für mich ein KO Kriterium ist und ich auch nicht nachvollziehen kann.
Würde mich über Tips und Erfahrungen zu dem Thema freuen.
Viele Grüße
Benjamin
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- Sydney
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8 Jahre 3 Wochen her - 8 Jahre 3 Wochen her #36142 von Sydney
Sydney antwortete auf Übernahme durch KK
Hallo
Du kannst es auch mit Kondomurinalen probieren. Bei reiner Harninkontinenz ist diesbezüglich die meistens bessere Lösung als Pants und Vorlagen.
Du hast nichts über die Diagnose geschrieben.
LG
Du kannst es auch mit Kondomurinalen probieren. Bei reiner Harninkontinenz ist diesbezüglich die meistens bessere Lösung als Pants und Vorlagen.
Du hast nichts über die Diagnose geschrieben.
LG
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- beda283
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8 Jahre 3 Wochen her #36144 von beda283
beda283 antwortete auf Übernahme durch KK
Hallo,
Die Diagnose ist bisher unklar. Urinverlust in größeren Mengen. Es stehen noch ein paar Untersuchungen an.
Auf der Verordnung steht als Diagnose: Blasenentleerungsstörung.
viele Grüße
Benjamin
Die Diagnose ist bisher unklar. Urinverlust in größeren Mengen. Es stehen noch ein paar Untersuchungen an.
Auf der Verordnung steht als Diagnose: Blasenentleerungsstörung.
viele Grüße
Benjamin
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8 Jahre 3 Wochen her - 8 Jahre 3 Wochen her #36152 von Matti
Matti antwortete auf Übernahme durch KK
Hallo Benjamin,
Es ist zwar richtig, dass fast alle gesetzlichen Krankenakssen entweder Verträge oder Ausschreibungen für aufsaugende Hilfsmittel durchgeführt haben. Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Versorger aus der Verantwortung stehlen kann.
Versicherte sollten in jedem Fall auf ihrem Versorgungsanspruch bestehen.
Die Leistungserbringer sind gegenüber der Krankenkasse vertraglich dazu verpflichtet, geeignete Windeln in der erforderlichen Menge zu leisten. Tun sie dies nicht, verhalten sie sich vertragswidrig.
Eine sehr gute Übersicht zur Situation, deiner Rechte und der Vorgehensweise bei unzureichender Hilfsmittelversorgung, gibt der bvkm.
Schau dir einmal diesen Link an und klick dich dort durch: bvkm.de/publikationen/inkontinenzhilfen/
Gruß
Matti
Es ist zwar richtig, dass fast alle gesetzlichen Krankenakssen entweder Verträge oder Ausschreibungen für aufsaugende Hilfsmittel durchgeführt haben. Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Versorger aus der Verantwortung stehlen kann.
Versicherte sollten in jedem Fall auf ihrem Versorgungsanspruch bestehen.
Die Leistungserbringer sind gegenüber der Krankenkasse vertraglich dazu verpflichtet, geeignete Windeln in der erforderlichen Menge zu leisten. Tun sie dies nicht, verhalten sie sich vertragswidrig.
Eine sehr gute Übersicht zur Situation, deiner Rechte und der Vorgehensweise bei unzureichender Hilfsmittelversorgung, gibt der bvkm.
Schau dir einmal diesen Link an und klick dich dort durch: bvkm.de/publikationen/inkontinenzhilfen/
Gruß
Matti
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