Frage Windelversorgung über Apotheke?
- ChrisBerlin
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Autor - Hi Bin Chris aus Berlin
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Ich bin windelträger nun schon recht lange seit 2011 ich werde von sanitätshaus versorgt bekomme monatlich meine riesen Pakete geliefert...
Leider oft zu einen Zeitpunkt unter der Woche was kein Problem währe An sich... aber da ich meist auf Arbeit bin und die packte landen bei irgend einen Nachbarn was mich echt nervt vor allen das, das Sani Haus es nicht auf der reihe bekommt mir das material in neutralen packten zuzusenden
Es ist mir denn immer sehr unangenehm und peinlich das meine Nachbarn die packe haben wo denn auch noch Windel drauf abgebildet ist
Meine frage ist kann ich meine Jahresverortnung auch bei einer Apotheke abgeben und mir dann nach bedarf mir die windeln und Bettauflagen abholen?
Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen und kann ein bissel berichten ob es schwierig ist vor oder Nachteil etc.
Ich danke...
Liebe grüße Chris
Ich hab einen GDB von 100% Mz.: AG, G, B, RF, T bin Inko und 24/7 Rollifahrer ich Rolle täglich zur arbeit die mir viel Sparß macht, mit immer neuen Herrausvoderungen.
Ich liebe mein leben auch wenn es viele Hürden gibt.
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- stephanw
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ich denke da hilft im ersten Schritt nur das (freundliche) Gespräch mit dem Versorger und der Krankenkasse. Dauerverordnungen sind schon möglich, ob für das ganze Jahr weiß ich nicht, kann ich mir aber vorstellen das das geht. Ob Du Deine Hilfsmittel über eine Apotheke beziehen kannst hängt letztlich von der Krankenkasse ab, da diese den Versorger grundsätzlich zu bestimmen hat (lt. Gesetz). Einzig wenn es Probleme gibt, z.B. die verschriebenen Produkte werden vom Versorger nicht geliefert, hat man da eine Chance eine Sonderregelung zu kriegen (wobei man da schnell in der "Luxuswindel" Diskussion ist, was immer das sein soll). Ob die Liefermodalitäten des Vertragspartners ausreichen, um eine Sonderlocke durchzusetzen, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. So ist zumindestens mein Wissensstand der rechtlichen Situation.
Grüße
Stephan
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- ChrisBerlin
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Autor - Hi Bin Chris aus Berlin
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stephanw schrieb: Hi Chris,
ich denke da hilft im ersten Schritt nur das (freundliche) Gespräch mit dem Versorger und der Krankenkasse. Dauerverordnungen sind schon möglich, ob für das ganze Jahr weiß ich nicht, kann ich mir aber vorstellen das das geht. Ob Du Deine Hilfsmittel über eine Apotheke beziehen kannst hängt letztlich von der Krankenkasse ab, da diese den Versorger grundsätzlich zu bestimmen hat (lt. Gesetz). Einzig wenn es Probleme gibt, z.B. die verschriebenen Produkte werden vom Versorger nicht geliefert, hat man da eine Chance eine Sonderregelung zu kriegen (wobei man da schnell in der "Luxuswindel" Diskussion ist, was immer das sein soll). Ob die Liefermodalitäten des Vertragspartners ausreichen, um eine Sonderlocke durchzusetzen, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. So ist zumindestens mein Wissensstand der rechtlichen Situation.
Grüße
Stephan
Guten Morgen Stephan
Na luxus Versorgung will ich ja garnicht. Ich bekomme immer Ende des Jahres eine Jahres verortnung einmal für die Versorgung für den Tag und eine für die Versorgung für die Nacht.
Eigentlich bin ich auch zufrieden nur eben das die packte bei meine Nachbarn oft ankommen und so meine Nachbarn wissen das ich eben Windel Träger bin was ich sehr unangenehm finde... Ich hab den Versorger schon mehrmals drum gebeten die Windeln in neutraler Umverpackung mir zu zu senden... Leider ohne Erfolg
Liebe Grüße Chris
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- Birgit1
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ich lasse meine Hilfsmittel immer an die Adresse einer Freundin schicken. Sie bringt mir das Paket dann abends vorbei.
Das aus dem Grund weil ich selten zuhause bin wenn der Paketdienst kommt.
Hast du evtl. auch jemanden im Freundes-oder Familienkreis zu dem deine Sachen geliefert werden könnten?
Die Änderung der Lieferadresse bei meinem Versorger funktionierte problemlos.
Viele Grüße,
Birgit
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stephanw schrieb: Ob Du Deine Hilfsmittel über eine Apotheke beziehen kannst hängt letztlich von der Krankenkasse ab, da diese den Versorger grundsätzlich zu bestimmen hat (lt. Gesetz).
Dies ist nicht mehr der Fall. Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) auch das Ende der Hilfsmittelausschreibungen besiegelt.
Laufende Ausschreibungsverträge wurden sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam. Stichtag war der 30.11.2019.
Nach §127 Abs.2SGBV besteht ein Recht auf neutrale Verpackung an die vom Versicherten angegebene Lieferadresse.
Kleiner Hinweis: Es ist nicht unbedingt nötig, dass du in deinen Antworten die kompletten Beiträge der Vorredner zitierst. Dies erschwert das Lesen deiner eigenen Antworten. Bei einer speziellen Aussage kann ein zitierter Ausschnitt sinnvoll sein, gerade wenn bereits weitere Antworten dazwischen liegen.
Persönliche Anmerkung: Die sexuelle Orientierung ist jedem selbst überlassen. Ich würde auch kein Geheimnis daraus machen, wenn ich Schwul wäre. Ob ich es mir allerdings auf meine Visitenkarte (in deinem Fall deine Signatur) drucken würde, weiß ich eher nicht. Dies kannst du aber grundsätzlich selbst entscheiden, es spricht nichts dagegen.
Gruß
Matti
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- ChrisBerlin
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Autor - Hi Bin Chris aus Berlin
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Birgit1 schrieb: Hallo Chris,
ich lasse meine Hilfsmittel immer an die Adresse einer Freundin schicken. Sie bringt mir das Paket dann abends vorbei.
Das aus dem Grund weil ich selten zuhause bin wenn der Paketdienst kommt.
Hast du evtl. auch jemanden im Freundes-oder Familienkreis zu dem deine Sachen geliefert werden könnten?
Die Änderung der Lieferadresse bei meinem Versorger funktionierte problemlos.
Viele Grüße,
Birgit
Huhu Birgit
Da ist leider das selbe Problem meine Freunde sind auch alle zeitlich sehr angespannt und oft nicht zuhause.
Außerdem haben sie nicht alle ein Auto wo man die großen packte einmal durch die Stadt Transportieren müsste...
Da ich pro Monat für den tag 160 windeln brauch sind die packte recht groß.
es währe doch super wenn ich ein mal die Woche zur Apotheke des vertrautens könnte und meine Wochen bedarf abholen könnt.
Liebe Grüße
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- ChrisBerlin
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matti schrieb:
Dies ist nicht mehr der Fall. Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) auch das Ende der Hilfsmittelausschreibungen besiegelt.
Laufende Ausschreibungsverträge wurden sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam. Stichtag war der 30.11.2019.
Nach §127 Abs.2SGBV besteht ein Recht auf neutrale Verpackung an die vom Versicherten angegebene Lieferadresse.
Hallo Matti
Dies bedeutet das ich mein Sani haus mal drauf aufmerksam machen sollte das die neutrale Verpackung nicht nur ein Wunsch von mir ist sondern das ich auch ein recht nach §127 Abs.2SGBV habe... das werde ich nun mal tun und schauen ob sich denn was ändert. DANKESCHÖN
Ausreden werde ich mal die KK fragen wie es ist wenn ich über eine Apotheke meine windeln beziehe und gegeben falls ab Anfang nächsten Jahr denn wechseln...
Liebe Grüße
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- ChrisBerlin
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matti schrieb:
Dies ist nicht mehr der Fall. Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) auch das Ende der Hilfsmittelausschreibungen besiegelt.
Laufende Ausschreibungsverträge wurden sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam. Stichtag war der 30.11.2019.
Nach §127 Abs.2SGBV besteht ein Recht auf neutrale Verpackung an die vom Versicherten angegebene Lieferadresse.
Hallo Matti
Dies bedeutet das ich mein Sani haus mal drauf aufmerksam machen sollte das die neutrale Verpackung nicht nur ein Wunsch von mir ist sondern das ich auch ein recht nach §127 Abs.2SGBV habe... das werde ich nun mal tun und schauen ob sich denn was ändert. DANKESCHÖN
Ausreden werde ich mal die KK fragen wie es ist wenn ich über eine Apotheke meine windeln beziehe und gegeben falls ab Anfang nächsten Jahr denn wechseln...
Liebe Grüße
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ich möchte meine Antwort noch präzesieren. Grundlage bietet der §127 Abs.2 SGB V.
Relevant für die neutral Verpackte Lieferung ist das Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument...nkontinenzhilfen.pdf
Hier Seite: 22 Abs. VII.4. Lieferung des Produktes
Lieferung in sachgerechter und auf Wunsch des Versicherten in neutraler Verpackung (dies ist vor der ersten Lieferung mit dem Versicherten zu klären).
Gruß
Matti
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- Cvetoslava
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mir wurden bis Ende 2019 Windeln (5 super Seni quatro) über die örtliche Apotheke geliefert. Ab 2020 war das plötzlich nicht mehr möglich. Eine "Inkontinenzberaterin" des Herstellers/Lieferanten verhörte mich, meinte ich dürfte tags nur Vorlagen bekommen und eine Windel in der Nacht. Ärztliche Rezepte wurden ignoriert.
Zurzeit beziehe ich Schrottwindeln eines anderen Lieferanten meiner Kasse (Seni basic L), 4 Stück aufzahlungsfrei, damit ich überhaupt was bekomme.
Wer entscheidet, was ich bekomme? Die Kombination, dass der Hersteller/Lieferant die Bedarfsprüfung vornimmt, führt dazu, dass deiser versucht, so wenig wie möglich für die Pauschale zu liefern, egal ob schwerste oder leichte Inkontinenz vorliegt.
LG Cveta
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