Frage Lieferant will nur Vorlagen als Produkt ohne wirt. Aufzahlung liefern
- princess_242
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Nachdem ich jetzt nach meinem Versicherungswechsel den ersten Vertragspartner kontaktiert habe wurde mir auch rasch nach dem "Beratungsgespräch" (extra in klammern da ich diese Gespräche total lächerlich finde) die erste Produktprobe zugesendet.
Diese enthielt 3 verschiedene Vorlagen mit Netzhosen und 2 Slips mit Klettverschluss.
Jedoch ist das einzige Produkt ohne Wirtschaftliche Aufzahlung eine Vorlage.
Ich habe extra bei dem Gespräch deutlich gemacht das Vorlagen mit Fixierhosen bei mir überhaupt nicht funktionieren. Wurde schonmal getestet und ging überhaupt nicht gut (Ich bin 22, oft unterwegs und treibe oft Sport. Zudem bin ich eine sehr unruhige Schläferin). Aus diesem Grund hat mein Urologe auch Expliziet Inkontinenz Slips verordnet.
Jetzt habe ich hier einen Karton stehen voll mit Produkten die ich noch nicht mal anrühren werde weil sie einfach nicht funktionieren bei mir.
Und kann mir vlt mal irgendjemand sagen wieso auf fast allen Testpackungen ältere Personen so um die 70- 80 Jahre abgebildet sind ?
Ist das jetzt so ne neue Masche ? Damals waren die Testpackungen soweit ich weiß noch neutraler, aber das ist schon länger her.
Aber jetzt mal ganz im Ernst. Was soll das ? Das verstärkt ja nur mal wieder das Klischee das das ganze nur ein Problem der äteren Generation ist.
Was soll ich nun tun ?
Ich habe schon andere Lieferanten benachrichtigt aber habe angst das das dort genauso ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Jana
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Grundsätzlich tritt dieses Problem aber bei Versorgern wohl öfter auf und gehört zu deren Geschäftsmodel
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- Matthias1965
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dieses leidige Thema der Unterversorgung von Seiten der Sanitätshäuser bzw. der KK ist allbekannt und nichts Neues.
Jetzt, wo die ISO Norm nicht mehr angewandt werden darf, habe auch ich mich mit meinem Sanitätshaus, bezüglich der wirtschaftlichen Zuzahlung, in Verbindung gesetzt.
Es bleibt bei der Zuzahlung, da wohl in Zukunft die Herstellerangaben als Kriterium herangezogen werden.
Demnach hat die Tena Maxi Original ein Saugvolumen von 1200 ml.
Diese Menge wird bei allen guten Produkten angegeben.
Der ABL Wert, welcher mit 500 ml angegeben wird, wird in keinster Weise berücksichtigt!!
Dieser sagt aus, wann der Windelslip unter Belastung ausläuft bzw. eine starke Rücknässung verspürt wird.
Ich habe mir vor langer Zeit die Mühe gemacht und konsequent den Windelslip nach Gebrauch abgewogen und bin auch auf diese Menge gekommen.
Das von mir genannte Sanitätshaus bietet einen Windelslip ohne Zuzahlung an, dieser Slip ist aber so saugschwach, da kannst auch gleich Vorlagen nehmen.
Zum Thema Beratungsgespräch kann ich Dir folgendes sagen: die Mitarbeiter sind sehr freundlich, was aber nicht mit kompetent in Bezug auf den Kunden und sein Problem / Anliegen bedeutet, sondern lediglich der Verkaufsförderung des Unternehmens dient.
Wären die Mitarbeiter selber betroffen, dann kämen nicht solche Äußerungen: " Sie tragen auch das Luxusmodel"
Das mit älteren Menschen vorallem im Gesundheitssektor geworben wird, ist nichts Neues, schau sie Dir an, diese sind fit und vital und Dank dem Windelslip bzw. der Vorlage noch agiler und stehen ohne Beeinträchtigung im Leben. Die Werbebranche suggeriert uns die heile Welt und der Kunde will es auch.
Grüsse Matthias
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- mich
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- Matthias1965
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Genauso gehts mir auch, ich weiß am besten, wann ich für welche Situation ein gewisses Produkt brauche.
Zuhause reicht mir Vorlage, auswärts und Nachts Windelslip. Das brauchst aber nicht versuchen zu erklären. Auch ich bin es mir leid und zahle halt zu.
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Dieser Verein hat bei den letzten Verhandlungen zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses einen super Erfolg erzielt da steht jetzt nämlich drin, das Rothwell nicht mehr zur „Beratung“ heran gezogen werden darf.
Darüber hinaus gilt nach wie vor SGB V §12:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Zweckmäßig sind sie nur, wenn die Hose oder das Bett nicht nass wird.
Alles weitere kann man hier nachlesen:
Hilfsmittel und Rezepte - Das "Windelrezept"
S2k-Leitlinie Hilfsmittelberatung
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- mich
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- Ciajaeg
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direkt einen anderen Versorger wählen, da würde ich gar nicht weiter diskutieren.
Zumindest die Grundversorgung ohne Zuzahlung muss für den Alltag schon passen, wenn man für bestimmte Anlässe etwas anders braucht, ist das nicht unbedingt einfach zu kommunizieren, daher kaufe ich diese Produkte dann selber oder mit Zuzahlung, weil es einfacher ist.
Wenn deine Ärztin "Slips" aufgeschrieben hat, müssen die auch Slips liefern und keine Vorlagen, wenn das schon nicht klappt, wird es vermutlich in Zukunft immer Ärger geben. Also, neues Rezept holen oder das Rezept zurückfordern, neuen Versorger testen, meine habe ich dir schon genannt.
Viel Erfolg wünsche ich.
Ciajaeg
Diagnosen: Neurogene Dysfunktion (NLUTD) suprapontin, Terminale Detrusor-Überaktivität - Detrusor-Sphinkter-Dyskoordination - Polydipsie/Polyurie-Syndrom - Posturales-Orthostatisches-Tachykardie-Syndrom (POTS) -
Myalgische Enzephalomyelitis (ME-CFS) - Dysautonomie - Polyneuropathy (SFN)
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mich schrieb: Ich habe ml nachgerechnet. Wenn ich 2-3 Vorlagen pro Tag benötige und eine kostet ca. 25 Cent dann belastet das meinen Geldbeutel nicht so viel als wie wenn ich Raucher wär.
Mich - das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist das, dass System nach dem "Beraten" wird, so nicht funktioniert. Es kann nicht sein, das derjenige der die Leistung erbringt auch die Beratung durchführt. Dadurch entsteht zwangsläufig ein Interessenkonflikt der auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird. Dieses System gehört geändert.
Aus meiner Sicht dürften nur qualifizierte Leute die selber keine Hilfsmittel verkaufen - also z.B. Ärzte geschulte Physiotherapeuten u.s.w. so eine Beratung durchführen und den Bedarf ermitteln. Es ist ja so - das in der Leitlinie nicht einmal eine Qualifikation für den "Berater" verlangt wird - es wird eine Empfehlung gegeben aber kein Nachweis verlangt. Da kann also auch eine Frisörin oder ein Betonbauer sitzen.
Das führt am Ende dazu, das du einen besseren (weil im besten fall etwas emphatischeren) Callcenter Agent an der Strippe hast, der ein Liste abarbeitet bei der am Ende immer das für den Versorger wirtschaftlichste Produkt und nicht das für den Patienten am besten geeignete heraus kommt.
Das ändert sich nur wenn immer mehr Leute gegen dieses Vorgehen bei der Krankenkasse Einspruch erheben - und im Zweifelsfall klagen. Eine Klage vor dem Sozialgericht kostet dich übrigens nichts (sondern nur die KK). Wenn der Aufwand den die Kassen damit haben den Nutzen (verbindliche Einsparungen) übersteigt oder eine Gesetzesänderung droht, werden sie andere Verträge machen. Das SGB V gibt bereits heute eigentlich alles her was man braucht - und die Krankenkassen verlieren so einen Prozess fast immer. Das ist ja auch der Grund warum sie inzwischen eigentlich nur noch wenig Ärger machen und dann schnell ein Lieferant gefunden wird (mit dem sie vermutlich einen besseren Vertrag gemacht haben) der dann doch das verordnete liefern kann - jedenfalls "aud idem".
Für das was "aud-idem" sein könnte, ist das Verzeichnis der GKV Spitzenverbandes maßgebend:
Hilfsmittelverzeichnis - GKV-Spitzenverband
Wenn also z.B. ein Hilfsmittel aus der Produktgruppe 15.25.31 mit einem ABL Wert von 600ml verschrieben wurde - der Versorger aber nur eines aus der Produktgruppe 15.25.30 mit einem ABL Wert von 500ml liefern will, dann ist das eben nicht vergleichbar (ersten falsche Produktgruppe nämlich Vorlagen statt Windel - zweitens falsche Kapazität). Diese Diskussion braucht man aber eigentlich garnicht zu führen, weil der Agent vom Versorger mit Produktgruppe und ABL Wert im Zweifelsfall mangels Ausbildung sowieso nichts anfangen kann (oder will).
Deshalb immer wieder bei der Krankenkasse melden und das Problem erklären. Voraussetzung dafür ist natürlich ein korrektes Rezept. Normaler weise funktioniert das dann auch im zweiten Anlauf.
Das schlimme ist, dass es viele gibt die das nicht wissen oder sich aus falscher Scham nicht trauen. Man muss sich immer wieder klar machen: Wir reden hier über eine Versicherungsleistung - einer Leistungen für die du mehrer hundert Euro im Monat zahlst. Wenn dir einer in dein Auto fährt, wirst du ja auch nicht sagen: "Och ich zahl das mal eben selber weil, mir die Versicherung so leid tut und ich die Solidargemeinschaft nicht schädigen will" Das ist das Risiko der Versicherung und das ist im Beitrag eingepreist.
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- mich
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