Hallo,
dieses Therma lässt mir ja doch keine Ruhe. Ich denke bei staatlichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte und letztlich der Menschenwürde sollt man niemals alles stillschweigend akzeptieren. Zumindest setze ich mich kritisch mit diesem Thema auseinander.
Es gibt einige Punkte über die man mal nachdenken sollte:
Gesundheitliche Schäden können bei einer Teraherz-Bestrahlung laut existierender Studien nicht ausgeschlossen werden. Andere Studien schließen dies zwar aus, allerdings fehlen auch diesen Studien Langzeitwerte.
Umstritten ist der Einsatz am Menschen, da dieser durch das Gerät nackt sichtbar ist. Zudem würden auf den sehr scharfen Bildern private Details wie Prothesen, künstliche Darmausgänge oder Piercings sichtbar, wodurch die betroffenen Personen leicht zu Terrorverdächtigen würden und sich erklären müssten. Dies stellt nach Einschätzungen von Vertretern aus Politik, Kirche und Gewerkschaften eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre und Menschenwürde dar.
Aus der technischen Spezifikation der Transportation Security Administration (TSA) für Körperscanner geht hervor, dass die in den USA eingesetzten Geräte über Festplatten sowie USB- und Netzwerkanschlüsse verfügen, wodurch mit ihnen erstellte Bilder gespeichert und übertragen werden können. Zudem ist ein "Level Z"-Modus beschrieben, der es autorisierten Stellen erlaubt, die Privatsphäre-Filter zu deaktivieren und Bilddateien zu exportieren. Dies steht im Widerspruch zu Versicherungen der TSA, dass die Scanner Bilder nicht dauerhaft speichern könnten. Im April 2010 wurde bekannt, dass die US-Regierung auf Testgeräten etwa 2.000 Bilder, die von Körperscannern angefertigt wurden, gespeichert hat.
Im August 2010 gab der United States Marshals Service zu, wiederholt mehrere Zehntausend Scan-Bilder eines Sicherheitssystems in Florida dauerhaft gespeichert zu haben. Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) urteilte in diesem Zusammenhang, dass „diese Geräte so gebaut sind und auch eingesetzt werden, dass Bilder routinemäßig gespeichert und archiviert werden“.
Die an niederländischen Flughäfen genutzten Geräte zeigen den Kontrolleuren nur ein Körperschema. Außerdem war in Diskussion, dass die intimen Stellen grundsätzlich nicht angezeigt werden und im Verdachtsfall über einen Schalter angezeigt werden können. Eine andere Idee war, dass die Kontrolleure in einem getrennten Raum sitzen, sodass diese die Körperbilder nicht den Personen zuordnen können oder mit ihnen in Kommunikation treten können. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte im Januar 2010, er habe noch kein Gerät gesehen, bei dem die Persönlichkeitsrechte gewahrt würden; die Vermeidung von Nacktbildern alleine reiche hierfür nicht aus.
Der Körperscanner ermöglicht keine Analyse von Körperöffnungen oder des Körperinneren. So können dort versteckte Gegenstände nur durch andere Methoden aufgespürt werden, beispielsweise Metalldetektoren oder Leibesvisitation. Da Terahertzstrahlung und Röntgenstrahlung zwar nur schwach von Textilien, aber stärker von Wasser zurückgestreut wird, können Gegenstände unter feuchten Kleidungsschichten verborgen werden.
In Laborversuchen konnte die Bundespolizei mit Hilfe von Körperscannern Sprengstoff noch nicht ausreichend erkennen. Metall und Keramik werden zwar gut dargestellt, Plastikfolien, in denen auch Explosivstoffe transportiert werden können, sind jedoch sehr schwer zu entdecken. Der Sicherheitsgewinn durch den Einsatz der Geräte sei laut Sicherheitsexperten minimal, zudem im Falle des Anschlagsversuchs von Detroit nicht fehlende Kontrollen, sondern die unzureichende Kommunikation der Sicherheitsbehörden zu dem Sicherheitsrisiko geführt haben. Zudem zeigen sich an internationalen Flughäfen grundsätzliche Sicherheitslücken, die das Einbringen von Gefahrgut ohne Teilnahme an einem Scanvorgang ermöglichen: So konnte ein Reporter Anfang 2010 im internationalen Terminal des Flughafens Rom-Fiumicino nachts die Sicherheitszone ohne jegliche Kontrolle betreten, da diese nur tagsüber überwacht wird. Eingeschleuste Waffen oder Sprengstoffe könnten auf diese Weise am nächsten Tag ohne Probleme an Bord eines beliebigen Flugzeugs gebracht werden.
Britische Kinderschützer argumentieren, Körperscanner würden gegen das britische Kinderschutzgesetz von 1978 verstoßen. Dieses verbietet, unangemessene Bilder von Minderjährigen zu erstellen, was durch den Scanvorgang passieren würde. Dies dürfte wohl auch in Deutschland der fall sein!
Neue Scanner an deutschen Flughäfen würden durch das Bundesinnenministerium gekauft und somit vom Steuerzahler bezahlt. Es ist noch nicht bekannt, welche Beträge hierfür insgesamt zu investieren sind. Die Kontrollen selber würden weiterhin über das Flugticket bezahlt werden. Momentan kostet jede Kontrolle je nach Flughafen zwischen zwei und zehn Euro.
Übliche am Markt erhältliche Modelle kosten etwa 120.000 EUR pro Stück, was mehr als das Zehnfache der Kosten für die bislang an Flughäfen eingesetzten Metalldetektoren darstellt.[40] Für den Flughafen Berlin-Tegel sind Geräte vorgesehen, deren Preis bei 300.000 EUR pro Stück liegt.
Allein in Deutschland gibt es 39 Verkehrsflughäfen, die jeweils mit einigen Geräten ausgestattet werden müssten, um den geforderten Sicherheitsgewinn zu erzielen. Allein am Stuttgarter Flughafen wären 22 Körperscanner notwendig. Das würde schon bei diesem Anschaffungskosten in Höhe von rund 2,86 Millionen Euro bedeuten. Bei größeren Flughäfen mit mehr Reisenden bräuchte es noch mehr: Der Flughafen von Amsterdam will 75 Geräte einsetzen.
Die Körperscanner, die zunächst am Hamburger Flughafen getestet werden sollen, stammen von der amerikanischen Firma L-3 Communications, die auch international geächtete Streubomben herstellt.
Fassen wir also einmal zusammen:
- Eine gesundheitliche Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden!
- Bilder können gespeichert und unkontrolliert genutzt werden!
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte im Januar 2010, er habe noch kein Gerät gesehen, bei dem die Persönlichkeitsrechte gewahrt würden; die Vermeidung von Nacktbildern alleine reiche hierfür nicht aus!
- Der Sicherheitsgewinn durch den Einsatz der Geräte sei laut Sicherheitsexperten minimal!
- Kinderschutzrechte würde im Besonderen verletzt!
- Der Steuerzahler zahlt für die Anschaffung eines solchen Gerätes bis zu 300000 Euro pro Stück!
- Der Steuerzahler unterstützt zwangsweise eine Firma, die auch Streubomben herstellt!
99,9999999999.... Prozent der "Gescannten" haben wohl nichts Schlechtes im Sinne. Wer es wirklich darauf anlegt, wird Mittel und Lösungen finden!
Nach diesen ganzen Argumenten kann ich nicht mit Sätzen wie: "Ich habe ja nichts zu verbergen" oder "Das geht wohl in Ordnung" argumentieren.
Gruss
Matti