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AOK Sachsen/Thüringen

27 Nov 2008 11:10 #21 von Chris08
Hallo Sebald, hallo Angie,

ich werde ja schon seit langem von Abena versorgt, da die TK mit denen einen Vereinbarung getroffen hat.

Seit 2004 gehe ich wie folgt vor - ich besorge mir ca. 6 Wochen vor Auslaufen meiner Verordnung eine Neue. Diese wird als Dauerverordnung mit Tagesbedarf vom Arzt ausgestellt und dann mit einem Freiumschlag, den man über die Hotline anfordern kann, an Abena eingeschickt, die erledigen alles weitere. Die Kasse schickt die genehmigte Verordnung zurück - meist 6 Monate, manchmal auch 12 und dann kann ich im Rahmen des Vertrages mit der Kasse meine Produkte abrufen - so 3-4 Wochenbedarf, somit hält sich die Lagerhaltung in Grenzen.

Zu den neuen Delta Produkten kann ich nichts sagen - ich zahle meine "Rezeptgebühr" von gut 10€ im Quartal (3,80€ im Monat) und gut ist, alle Windeln, Vorlagen und sogar Pants bekomme ich noch ohne Zuzahlung - mal sehen, was ab 01.01.09 ist. Für Pants musste ich bislang zuzahlen (ca.23€/ca.90 Stk.- Karton), habe aber vor ein paar Wochen die Mitteilung bekommen, dass diese Produkte nun vom Vertrag abgedeckt sind. Nur die sog Wings - also "Gürtelprodukte", die kosten noch.

Es kann aber durchaus sein, dass die Vereinbarungen mit der AOK andere Inhalte hat und daher eben "nur" Delta kostenlos ist - ist ja auch ein "maßgeschneidertes" Produkt. Da sollte aber Protest und der Hinweis darauf, dass andere Kassen eine bessere Versorgung bieten weiterhelfen.

Macht's gut

Chris

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27 Nov 2008 23:45 #22 von Angieberlin
Hallo Sebald, hallo Chris,

diesen ZDF Frontal-Bericht habe ich leider verpasst und las mit Bedauern erst auf der Bündnis- Website davon, dennoch habe ich eine recht brauchbare Vorstellung vom Inhalt der Sendung.
Gewiss musst du die Vertragsinhalte nicht zwingend lesen, dennoch könnte es nützlich sein um spätere, womöglich nicht haltbare Beschwerden hinsichtlich der Leistungserbringung zu vermeiden. Dabei denke ich insbesondere an die Aufzahlungen, (Zuzahlung ist ja die gesetzliche, prozentual geregelte und pro Hilfsmittelverordnung auf 10€ begrenzte, sofern keine Befreiung besteht) falls du mit der Standardversorgung, -wohl diese DELTA Serie von Abena-, NICHT zufrieden bist.
Im Barmer-Mohage Vertrag steht dazu beispielsweise, „Entstehende Aufzahlungen -außerhalb der Leistungspflicht der KK – werden von der Firma M. kalkuliert. Die KK hat darauf keinen Einfluss“. Und weiter: „die Auswahl des konkreten Produkts zur medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten obliegt grundsätzlich dem Vertragspartner in Abstimmung mit dem Versicherten.“
Vermeidbar sind diese Aufzahlungen nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attests/medizinischen Gutachtens, welches eindeutig die Notwendigkeit eines Premium Produkts(also hautfreundlich /atmungsaktiv, latexfrei etc) belegt.
Nun scheinen ja aber deine/eure Produkte der höheren Qualität bzw. Zubehör mit relativ geringen Extrakosten belegt zu sein, während M. ja PRO WINDEL AB 1€ AUFWÄRTS (1,10 für ABENA; 1,20€ für TENA, 1,30 für Hartmann etc) verlangte, womit sich eine Kartonlieferung von 90 Windeln auf den eineinhalbfachen Preis gegenüber dem freien Einkauf verteuert hätte!
Vor diesem Hintergrund ist schon zu überlegen, wann man welche Verordnung/Rezept vom Arzt einholt und weiterreicht.
Wie Chris schon andeutet, wird sicher auch die TK ab 1.1.09 nachziehen und ich wünsche Allen schon jetzt eine Sorgen- und Unkostenfreie Zukunft!
Wie mühselig und teilweise nutzlos „Proteste“ sein können, erlebe ich ja seit Monaten und über einen Hinweis auf andere Kassen hätte die BEK sicher nur abfällige Bemerkungen gehabt.
Selbst bei einem Kassenwechsel müsste man sich ja im Vorfeld genauestens über die jeweiligen Hilfsmittelverträge informieren, um nicht vom Regen in die Traufe oder gar umgekehrt zu gelangen.

Schöne Grüße

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29 Nov 2008 13:30 #23 von Sebald
Hallo Angie,

ich bin ja nun selbst betroffen, bin also - das möchte ich fairerweise doch sagen - grundsätzlich froh darüber, daß die AOK das Inkontinenzmaterial überhaupt trägt. Nebenher fallen bei mir ja noch Katheter an. Das alles ginge nämlich auch anders: siehe die Privaten, wo die Inkontinenzversorgung oft aus dem Leistungskatalog herausgelöst ist - was man logischerweise erst dann merkt, wenn's drauf ankommt.

Ich denke, ich füge ich mich nun erstmal den Umordnungen, und schaue wie's geht. Bzw. wie ich mit den neuen Modellen klarkomme (oder eben nicht).

Ich kann sehr gut verstehen, daß man als Pflegende verärgert ist, wenn die eingesparten Summen im Grunde durchgereicht werden und sich als private Ausgaben dann auch nicht mehr aufrechnen lassen. Sprich: Du einfach mehr Arbeit hast, einmal mehr Aufstehen nachts, mehr Wäsche usf.

Und dann ist Dir durch Mohage ja eben noch die Möglichkeit verbaut, auf eine bessere Versorgung halbwegs kostenvermittelt umzuschwenken. Hier frage ich mich schon, ob man gegen dieses 'Entweder-ganz-oder-garnicht' nicht doch vorgehen könnte. Eigentlich müßte Mohage die Geldwerte der Standardversorgung doch einrechnen? Die von dir genannten Preise lassen vermuten, daß dem nicht so ist...

Eine Denkwende bei den Kassen sehe ich mittelfristig ebenfalls nicht: Weil es gewiß billiger kommt Einzelfällen (und gewissermaßen unter der Hand) nachzugeben, als die Versorgung auf breiter Fläche anzuheben. Mag aber sein, daß Nachhaltigkeit irgendwann wieder eine Rolle spielt. Also sich die pflegeintensive Dekubitus-Fälle wegen des schlechten Materials häufen - zu wünschen ist es freilich keinem.

Wenn Mohage nun auch noch die Berliner AOK versorgt, dann klingt das zwar nach Drohung. Andererseits müssen die ja wohl oder übel zumindest personell aufstocken.

Schönste Grüße,
Sebald

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30 Nov 2008 21:33 #24 von Angieberlin
Hallo Sebald,

Dazu Folgendes:

Zum einen sind diese Wucher-Aufzahlungen ja wegen eines vorliegenden ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit eines Premium Systems bescheinigt, für mich nicht (mehr) relevant, - auch wenn dieses zuvor von Mohage erst nicht akzeptiert wurde. Das habe ich ja nun durchgesetzt. Der Preis der Standardversorgung ist mit ca. 16-17 Cent /Windel vereinbart worden, „Querschläger“, die etwas Besseres wollen, zahlen dann eben wie genannt drauf. („durch die Firma M. kalkuliert“.)
Soviel zu den „eingerechneten Geldwerten“.
Zum anderen gibt’s durchaus die „Ausweglösung“, indem man schlicht von der im §33 Abs.6 SGB V eingeräumten Regelung Gebrauch macht, „ausnahmsweise bei berechtigtem Interesse einen anderen Versorger zu wählen“ und „ggf. entstehende Mehrkosten selbst zu tragen“.
Hier ist das zusammengefasst recht gut erklärt:
http://www.bag-selbsthilfe.de/news/988/ ... m-gkv-wsg/

Es ist klar ausgedrückt, nur die MEHRkosten sind selbst zu zahlen, der von der Kasse als Übernahme der Hilfsmittelkosten bestätigte Betrag muss natürlich in jedem Fall erstattet werden.( Hier wären das diese 16 Cent pro Windel) Außerdem kämen ja nicht solche Horrorpreise als Mehrkosten hinzu, da man ja einen ANDEREN Versorger frei wählt, und da nimmt man natürlich den billigsten Anbieter seines Wunschprodukts. Hierbei käme dann praktisch die Übergangsfrist-Regelung zur Anwendung, vorausgesetzt der gewählte andere Versorger besitzt die Kassenzulassung.
Die beispielhaften Gründe für einen solchen Ausnahmefall kannst du ebenfalls dem link entnehmen, bei mir wäre es wohl zweifellos das „fehlende Vertrauen“ in den Vertragsversorger, falls ich erneut mein „berechtigtes Interesse“ der BEK melden müsste, was diese allerdings schon einmal im September „nicht erkennen konnte“.
Dieser Punkt kommt mir auch in allen Texten auf der Bündnis Website zu kurz, auch dort heißt es ja stets nur „Entweder er akzeptiert die Versorgung durch den exklusiven Vertragspartner der Kasse oder er muss gegebenenfalls seine Hilfsmittelversorgung komplett aus eigener Tasche bezahlen.“, was eben so nicht ganz stimmt.
Im nächsten Thema könnt ihr dann meine Erfolgsmeldung lesen in Sachen Mohage und BEK.
Viele Grüße
Und eine besinnliche Adventszeit

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01 Dez 2008 10:28 #25 von Chris08
Hallo Angie,

wenn ich mich nicht sehr täusche, können sich Gewinner der Ausschreibung, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes den Zuschlag erhalten haben, auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, der besagt in diesem Fall, dass sie ein "Patientenkontingent" exclusiv versorgen. Damit ist von Rechts wegen - ein Wechsel des Versorgers auch bei "berechtigtem Interesse" eigentlich nicht möglich, daher die sehr zurückhaltenden Äußerungen hier!!

Alle, die nach der neuen Rechtslage den Zuschlag erhalten, bekommen den nicht mehr exclusiv, da ein Beitritt anderer Leistungserbringer jederzeit zulässig ist.

Machs gut

Chris

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05 Dez 2008 17:10 #26 von Angieberlin
Hallo Chris,

du täuschst dich da nicht, im Prinzip ist das so richtig. Jedoch mussten auch die Kasse und insbesondere die zu versorgenden Patienten ungefragt „Treu und Glauben“ als Vorschussleistung aufbringen und erlitten in gehäuften Fällen böse Schiffbruch damit, wie man allerorts hört, liest und sieht

Aus mehreren Bundesländern gibt es unterdessen veröffentlichte Beschlüsse zu entsprechenden Verfahren vor den Sozialgerichten, denen kann man allerhand interessante Auslegungen zum Text des WSG in der Rechtsprechung entnehmen. Daher ist das Wort „eigentlich“ in deinem Beitrag bedeutsam.
Wenn diese Klausel eine reine Worthülse darstellte, hätten die Gesetzgeber sie weglassen können und keine Justiz würde sich damit befassen müssen.
Und leider wurden ja auch beim Nachbesserungsbeschluss die bereits bestehenden, meist auf 1-2 Jahre geschlossenen Ausschreibungsverträge nicht mit berücksichtigt, eben weil sie wie abgeschlossen rechtsgültig sind. Umso mehr müssen die KK in die Pflicht zur Vertragseinhaltung genommen werden.

Empfehlung: googeln nach den vorliegenden Gerichtsbeschlüssen (Hessen, B-W, Bezugnahmen auf Berlin/Brandenburger Urteile etc)

Ob und wieviel sich in 2009 nach dem OrgWG bessert, bleibt abzuwarten.

Macht’s alle gut

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