Hallo Novalis und alle anderen hier
,
statt vieler Worte hier mein Schreiben an die BEK
BARMER Hauptverwaltung
Abteilung Allgemeine Leistungen/Hilfsmittel
42271 Wuppertal
18. November 2008
Ihre Versicherte XXX, Vers.-Nr. XXX;
Versorgung mit Inkontinenzmaterial
Ihr Schreiben vom 13. November 2008, meine E-Mail vom 16. November 2008
Sehr geehrte Frau Lorenz, sehr geehrte Frau Schulz,
sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Ankündigung in meiner E-Mail vom 16.11.2008 berichte ich Ihnen über den ersten Hausbesuch von Mitarbeitern der Firma MOHAGE (Frau Badarjah und Herr Treu), der am gestrigen 17.11.2008 von ca.12.30 bis ca.13.40 Uhr tatsäch-lich erfolgte. Dabei waren – neben mir selbst – auch mein Bruder, XXX, und zeitweilig eine Pflegekraft des ambulanten Pflegedienstes Wolfgang Doll sowie mein Ehemann,XXX anwesend.
Entgegen den vollmundigen Darstellungen in Ihrem Schreiben vom 16.10.2008 über wesentliche Vertragsinhalte waren die MOHAGE-Mitarbeiter über den gesamten Ver-sorgungsvorgang nicht informiert, insbesondere war ihnen das ärztliche Attest der Praxis Dr. Hoffmann vom 17.08.2008, von dem sie hier eine Kopie erbaten und er-hielten, bisher unbekannt. Zur Erklärung führten sie den fehlenden Informationsaus-tausch zwischen Innen- und Außendienst an. Sie führten keine Produktmuster mit und stellten die Überlassung solcher Muster („Es gibt keine...“) auch nicht in Aus-sicht. Auch konnten sie nur ein einziges Produkt der benötigten Qualität benennen und keine Informationen über weitere bei MOHAGE geführte Produkte geben, da diese „ständig wechselten“ (hierzu wurde das Beispiel des LIDL-Einkaufs zitiert). Ü-ber ihre Pflicht zur schriftlichen Dokumentation des Beratungsgesprächs zeigten sie sich verwundert, jedenfalls hatten sie den von Ihnen erwähnten Dokumentationsbo-gen nicht.
Einige wesentliche Gesprächsergebnisse wurden aber in einem von uns (!) vorberei-teten Protokollblatt festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Darin sind unter anderem das Produkt von ABENA, auf das wir uns probeweise und unter dem Vorbehalt des Nachweises der Produktionsfehlerfreiheit dieser Charge – den zu erbringen Frau Badarjah zusicherte – geeinigt haben, ferner Angaben zum jeweiligen Lie-ferumfang sowie der Wegfall von Aufzahlungen enthalten. Die Möglichkeit einer Wa-renbestellung per E-Mail („auch elektronische Erreichbarkeit“, Ihr Schreiben vom 16.10.2008) besteht ausdrücklich nicht, stattdessen sollen diese jeweils eine Woche im Voraus telefonisch durch mich erfolgen.
Übrigens ist Frau Badarjah nach eigenem Bekunden keine Krankenschwester, son-dern „kaufmännische Außendienstmitarbeiterin“; sie bestätigte mir auch, nur am 28.10.2008 mit mir telefoniert und erbetene Rückrufe zu den von mir vorgegebenen Zeiten („Da bin ich immer in Heimen unterwegs...“) gar nicht erst versucht zu haben – soviel zu dem, was Ihnen die Firma MOHAGE laut Ihrem Schreiben vom 13.11.2008 „versicherte“...
Ich erwarte nun eine erste Belieferung mit dem uns schon bekannten Produkt von ABENA, mit dem ich mich entgegenkommenderweise – nachgewiesene Produktions-fehlerfreiheit vorausgesetzt – einverstanden erklärt habe, obwohl es hinsichtlich Passform und Saugkissen eben nicht dem bewährten und attestierten Produkt ent-spricht. Ich betrachte diese Lieferung – wie ich noch einmal betone – als Probeliefe-rung und behalte mir vor, das Produkt kurzfristig abzusetzen, wenn es sich im stän-digen Gebrauch wiederum nicht bewährt; schließlich bin ich ja diejenige, die dann durch die Notwendigkeit noch häufigeren Wäschewaschens sowie Probleme beim ständigen Sondenzugang in meinem täglich gut 17-stündigen Pflegealltag zusätzlich belastet würde.
Sollte die jetzt vereinbarte Versorgung nicht bedarfsgerecht verlaufen, werde ich je-denfalls erneut das (von Ihrer Berliner Geschäftsstelle schon einmal abgelehnte be-ziehungsweise „nicht erkannte“) „berechtigte Interesse“ geltend machen und notfalls auf dem Klagewege durchsetzen, einen anderen Versorger wählen zu dürfen.
Nach alledem appelliere ich hier dringend an die BARMER, ihre gesetzliche Pflicht zur Qualitätsüberprüfung der/des Vertragspartner/s ernst zu nehmen, um sowohl den leidtragenden Versicherten derartige Versorgungsprobleme wie auch sich selbst Kla-gen vor den Sozialgerichten zu ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
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Am 20.11., dem Ablaufdatum der mit Mahnung gesetzten Frist der BEK zur Rückerstattung bisheriger Auslagen für IKM wurde ich übrigens auch von der BEK angerufen und die Überweisung wurde in Aussicht gestellt.
Den Rechtsweg kann ich also vorerst zumindest aufschieben, -schauen wir mal...
Novalis wird unterdessen evtl auch meine weiteren Beiträge gelesen haben und weiss nun, dass ich mich schon im Sommer an das Bündnis gewandt hatte.
Die Wohnung meiner Mutter liegt übrigens in Dahlem( Steglitz-Zehlendorf)
Gruß