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Merkzeichen

07 Aug 2014 18:06 #1 von Giraffe
Hallo,
Ich habe mal eine Frage damit ihr wisst was ich meine schilder ich euch mal meine Situatio.
Ich habe als Grunderkrankeung eine Ataxi. Im lauf der Jahre kam eine Blasenentleerungsstörung mit iIntimminiertem Selbskatheterrismus dazu uund auch eine Hochkratige an Taubheitgrenzende Schwerhörigkeit,und Oriendierungsstörungen und eine Gehbehinderrung.Als erstes hatte ich 50 GdB dann wurde es auf 60GdB erhöt dann auf 80 Gdb mit Merkzeichen H dieses wurde mir mit 18 gestrichen mit der Begründung ich were nun 18 und könnte es auch alleine,wo ich mir dachte eine Behinderrung wird ja nicht nur weil ich 18 bin besser. Ich kann ohne meine Eltern das Haus nicht verlassen da ich auf Grund meiner Motorikeinschränkung weder alleine Schuhe anziehen noch alleine Auto oder öffendliche Verkehrsmittel benutzen. Alleine in Strasenverkehr orrientieren geht auch nicht da ich auf Grund der an Taubheit Grenzenden schwerhörigkeit nicht beurteilen und hören kann wo die Autos herkommen. Das Versorgungsamt hat nun 100 GdB gegeben aber die Meerkzeichen B und G mit der Begründu ng es bestände keine Gehbehinderrung und keine Gefahr wenn ich alleine unterwegs were wo ich mir denke wenn ich das Auto nicht höre und dann überfahren werde ist das laut denen Keine Gefahr oder? Atteste das eine Hörbehinderrung und eine Gehbehinderrung habe haben sie bereits aber sie lehnen es mit dieser Begründung ab. Nun meine Frage ist das Gerechtfertigt ? Ich habe bereits mit dem VDK zusammen Wiederspruch eingelekt dann kam vom Versorgungsamt zurüch sie breuchten noch 3 Aktuelle Höteste obwohl sie die schon legst hatten. Das Versorgungsamt will immer mehr Unterlagen hab ich den eindruck um es herrauszu zögern aber tut nichts.
Was habt ihr für erfahruzngen mit dem Versorgungsamt?
Gruß

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07 Aug 2014 20:42 #2 von Karlchen
Hallo Giraffe,

das hört sich alles recht hart an, aber GdB 100 ist doch schon mal was. Bringt schon mal bei der Steuer etwas, sofern man denn Steuern bezahlen muss.

Was Du noch möchtest ist also Zusatz B und G. Bzgl. B habe ich keine Erfahrungen, abzgl. G schon. Da scheint mir, dass die entweder sehen wollen, dass wirklich direkt eine Gehbehinderung vorliegt. Das geht recht einfach, wenn man dort vorbei fährt und vorführt, dass man eine hat. Sprich: Rollstuhl oder Krücke vorführen, den Rest entnehmen die dann aus der Diagnose.

Wenn das so nicht funktioniert, aus welchem Grund auch immer, dann MUSS ein Arzt, also Dein Arzt, ein entsprechendes Schreiben veranlassen. Das ist der beste Weg.

Wenn das Versorgungsamt "3 aktuelle Hörteste" anfordert, dann kommt man allerdings nicht darum herum, diese auch zu liefern. Wenn Du nachweisen kannst, dass sie die schon haben, dann kannst Du anrufen/schreiben und sie darauf hinweisen. Allerdings: DU bist dann in der Beweispflicht. Das heisst ganz einfach, es wäre einfacher, wenn Du die Hörteste nochmals nachlieferst und dort per Einschreiben hinsendest oder direkt dort abgibst (gegen Quittung).

Das hört sich immer alles sehr kompliziert und aufwändig an, aber: Gegen Bürokratie kommt man nicht an, also muss man sich anpassen und denen liefern was sie haben wollen. Irgendwann ist es durch und dann hast Du auf ewig Deine Ruhe mit denen. Bei mir hat es auch Jahre gedauert bis ich das alles begriffen hatte, aber ich hab meine GdB 100 inkl. aG jetzt unbefristet.

Was ich gelernt habe:
1. Ordner anlegen und SÄMTLICHE Befunde usw. abheften denen man habhaft werden kann. Man weiss nie wozu man das noch braucht.
2. Wenn man etwas nicht versteht, dann möglichst sofort dort anrufen und sich das erklären lassen. Wenn man es immer noch nicht versteht, dann schriftlich zusenden lassen.
3. Wenn ein "Amt" etwas anfordert, dann sollte man zusehen, dass man denen das auch liefern kann. Siehe Punkt 1.
4. Immer freundlich bleiben zu den Mitarbeitern. Die können am wenigsten für das Problem, aber sie entscheiden darüber wie schnell entscheiden wird.
5. Immer Geduld bewahren. Das ist der schwierigste Part...

Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.

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08 Aug 2014 02:08 #3 von hippo80
Hallo Giraffe.
Ich wollte dazu auch kurz etwas einwerfen. Ich sitze seit fast einem Jahr im Rollstuhl (das ist mit anderen hier nicht zu vergleichen und sicher noch nicht so lange), hab die Harn- und Stuhlinko. Bin seit Jahren psychisch schwer erkrankt. Seit einigen Tagen ist auch der rechte Arm von Taubheit und Lähmung betroffen. Ich habe schweres, kaum einstellbares Rheuma. Warum ich dies schreibe. Man hat mir jetzt gnädigerweise 80% und das Merkzeichen 'G' bewilligt. Von daher ist es halt ersichtlich das es sehr schwierig ist überhaupt was zu bekommen. Ich weiß jetzt nicht inwieweit du eine Gehbehinderung hast. Das hast du nicht geschrieben. Aber es muss halt sehr ausgeprägt sein um ein 'G' zu bekommen. Mir sind die Merkzeichen 'B','H' und 'RF' abgelehnt obwohl alle Befunde klar darlegen das ich ständig auf Hilfe und Begleitung angewiesen bin und nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann (Psychische Störung+enge Katheterisierungszeitfenster). Es interessiert keinen.
Ich kann dir nur raten die erforderlichen Atteste beizubringen und dann Geduld zu haben. Bei Widerspruchsablehnung keine Klage (zumindest dauert es hier ca 3 Jahre mit Sozialklagen) , sondern nach 4 Wochen Neufeststellungsantrag mit Bitte um persönliche Begutachtung.
Ich wünsche dir viel Kraft für den Kampf.

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08 Aug 2014 18:53 #4 von Struppi
Hallo Giraffe,

ist jetzt zwar ein wenig off-topic... aber ich kenne z.B. einen jungen Mann, der neben seiner spastischen Lähmung vollkommen taubstumm ist. Trotz dieser in Kombination doch massiven Einschränkungen bewegt er sich völlig selbständig in seiner Umgebung, ist mit Freunden unterwegs und macht auch sonst so ziemlich alles, was die meisten Leute in seinem Alter tun.

Du sprichst von deinen Eltern und dass die dich ständig begleiten. Wie sieht es denn mit sonstigen sozialen Kontakten außerhalb der engeren Familie aus?

Die Alltagskompetenz ließe sich ggf. auch trainieren u. könnte dir somit wieder mehr Teilhabe ermöglichen.

Gruß

Hannes

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08 Aug 2014 21:50 #5 von Matti
Hallo Giraffe,

von deinen Erfahrungen mit dem Versorgungsamt berichten viele Behinderte. Auch mir hatte man zunächt nur einen GdB von 80 anerkannt, ohne jegliches Merkzeichen. Nach Widerspruch wurde dies dann auf 100 erhöht und mir die Merkzeichen G, aG, H und B zugesprochen.

Hätte ich keinen Widerspruch eingelegt, würde ich wahrscheinlich noch heute bei einem GdB von 80 "rumdümpeln". Das Versorgungsamt hätte sich ganz sicher nicht gemeldet und gefragt, ob es den etwas mehr sein darf.

Was mir weder bei dir noch bei Hippo klar ist, ob ihr eine Pflegestufe habt und wenn ja welche?

Bei Pflegestufe III in der Pflegeversicherung steht das Merkzeichen H regelmäßig zu, nicht automatisch bei Pflegestufe II. Allerdings steigen auch bei Pflegestufe 2 die Chancen auf Anerkennung. Hier kann auch das MDK Gutachten der Beurteilung des Pflegebedarfs bei der Entscheidung des Versorgungsamtes hilfreich sein.

Die Aberkennung ab dem 18. Lebensjahr ist der Gesetzgebung geschuldet. Unterschiedliche Erkrankungen bei Kindern führen gar zu noch früheren Aberkennung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Kind eine besondere Förderung in der Anleitung, Beaufsichtigung und der Einschätzung hat. Einem Erwachsenen wird dies zunächst unterstellt. Natürlich kann dies im Einzelfall völlig anders sein und die Berechtigung für das Merkzeichen H durchaus weiter bestehen.

Bezüglich der Einschätzung von Struppi über die Teilnahme im Strassenverkehr hatte ich einen ähnlichen Gedanken. Vielleicht schreibst du noch einmal etwas mehr dazu, warum der Ausfall dieses Sinnes (Hören) dir die selbständige Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr nicht möglich macht. Verkehrsteilnehmer nicht hören zu können, könnte ja der (geschärfte) Sehsinn ausgleichen, oder warum ist dies bei dir anders. Ist dies zu Laienhaft gedacht?

Matti
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09 Aug 2014 04:18 #6 von hippo80
Hallo matti.
Ich möchte dir kurz antworten. Ich habe seit Ojtober Pflegestufe II und bereits seit 2011 die Anerkennung der zusätzlichen Betreuungsleistungen. Im Januar hat das Landesverwaltungsamt mit der Begründung abgekehnt das ich bis zu 200m laufen könne ohne ein Hilfsmittel zu benötigen. Das stand im Rehabericht vom Juli 2013, war aber zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr gegeben, da ich da bereits vollständig auf den Rollstuhl angewiesen war. Das Pflegegutachten vom November lag vor. Da auch der Widerspruch abgelehnt wurde habe ich im März einen neuen Antrag gestellt. Jetzt wurde mir ein GDB von 80 zugestanden und das Merkzeichen G. Auch dagegen haben wir jetzt Widerspruch eingelegt. Ich denke das mir zumindest aG, B und RF zustehen. Mal schauen was sie dieses Mal sagen. Eine persönliche Begutachtung fand nie statt. Im vorliegenden Pflegegutachten vom Juni 14 steht eindeutig drin das ich bei nahezu allen Verrichtungen des täglichen Lebens a6f Hilfe und Begleitung angewiesen bin. Aufgrund einer erneuten Verschlechterung (der rechte Arm spielt auch nicht mehr mit) wäre eigentlich ein Neufestsetzungsantrag wieder möglich. Ich warte aber jetzt die Entscheidung meines Widerspruches ab. Ich hab aber eine Frage: Welche 'Vorteile' bringt mir das Merkzeichen H? Da bin ich nich nicht dahinter gestiegen. Vllt kann mir das jemand erklären.

Allen einen schönen Samstag. Liebe Grüße. Hippo

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09 Aug 2014 10:41 - 09 Aug 2014 11:00 #7 von Matti
Hallo Hippo,

weder die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, noch irgendein Merkzeichen bringen "Vorteile". Wenn dies so wäre, würde man gesetzeswidrig handeln.

Vielmehr handelt es sich um einen Nachteilsausgleich.

Beispiel: Die Freifahrt einer Begleitperson ist kein Vorteil, sondern der Ausgleich eines Nachteils der dir entstehen würden, weil du auf eine Begleitperson angewiesen bist und ohne diesen Nachteilsausgleich mehr belastet würdest, wie ein Mensch der darauf nicht angewiesen ist. Verständlich?

Ich schreibe dies deshalb, weil das Begehren (nicht die Forderung) nach einem Merkzeichen und die darauf folgende Beurteilung durch das Versorgungsamt, durchaus auch im Zusammenhang mit dem Eindruck steht, den ein Entscheider durch die Formulierung des Antrages gewinnt.

Also nicht: Lieschen Müller hat doch auch, deshalb will ich auch, sondern "durch meine Erkrankung/Einschränkung habe ich diesen und jenen Nachteil".

Die Anerkennung des Merkzeichens RF (Rundfunkbefreiung) kommt einem (vorhandenen) Öffentlichkeitsausschluß gleich. Siehst du deine Situation den dauerhaft so?

Auf dieser Homepage, habe ich in stundenlanger, ehrenamtlicher Tätigkeit alle diese Informationen zusammengetragen. Ich bin immer wieder überrascht, dass ganz offensichtlich die Homepage bei vielen Forenmitgliedern überhaupt keine Rolle im Informationsgewinn spielt (dies ist nicht auf dich allene bezogen, liebe Hippo).

Merkzeichen

Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

(auf unserer Homepage!)

Gruß

Matti

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09 Aug 2014 10:54 #8 von hippo80
Hallo matti.
Ich bin mir durchaus bewusst das es im Amtsdeutsch 'Nachteilsausgleich' heißt. Aber für mich stellt sich dies einem Vorteil gleich, den ich zum Ausgleich meiner Behinderung erhalte. Aber ich werde m7ch in Zukunft an die Fachtermini halten.
Im Übrigen hatte ich nur den Link zu den GDBs gefunden, der zu den Merkzeichen muss mir untergegangen sein. Das hat nichts damit zu tun, das ich deine Arbeit nicht wertschätze.
Aufgrund meiner schwerwiegenden psychischen Erkrankung sehe ich mich vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Das hat weniger, aber natürlich auch, mit der körperlichen Beeinträchtigung zu tun. Dazu kommt das ich alle 4 h katheterisiert werde. Dies ist mit öffentlichen Veranstaltungen schwer vereinbar. Ich muss ja auch angezogen werden, hinfahren, zurückkomnen etc. Aber ich werde den Bescheid des Landesverwaltungsamtes abwarten.

Dein Beispiel mit 'der oder der hat, deshalb ...' bezuehe ich nicht auf mich, weil ich nicht weiß wie und wodurch bei dir dieser Eindruck entstanden ist. Ich schieb es einfach mal in die Schublade 'allgemeiner Hinweis'.

Trotzdem Dankeschön für deine Hinweise. Den Link bzgl der Merkzeichen hab ich mir gleich mal runter gezogen.

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09 Aug 2014 11:13 - 09 Aug 2014 11:46 #9 von Matti
Hallo Hippo,

ich hatte meinen Beitrag noch einmal, wärend su schriebst, um ein Beispiel ergänzt:

Beispiel: Die Freifahrt einer Begleitperson ist kein Vorteil, sondern der Ausgleich eines Nachteils der dir entstehen würden, weil du auf eine Begleitperson angewiesen bist und ohne diesen Nachteilsausgleich mehr belastet würdest, wie ein Mensch der darauf nicht angewiesen ist. Verständlich?


Was ich denke spielt für dich gar keine Rolle. Ich entscheide ja nicht deinen Fall. Ich wollte dir einen Hinweis geben, wie ein kleiner Unterschied in der Formulierung bei den Entscheidern! zum einen oder eben auch anderen führen kann. Wie du nun formuliert hast weiß ich nicht.

Ich schreibe meine Antworten aber auch nicht ausschließlich an die Person mit der Fragestellung, sondern auch an die Allgemeinheit der Forenbesucher. Nicht immer so persönlich sehen.

Also, ich werde alle 4 bis 5 Stunden gewindelt. Dies geht nur im liegen. Niemals würde mich dies von einer öffentlichen Veranstaltung fernhalten. Ich strebe immer nach möglichst viel "Normalität", besser gesagt LEBENSQUALITÄT. Deshalb bin ich nie auf die Idee gekommen das Merkzeichen für einen Öffentlichkeitsauschluß zu beantragen. Dies ist aber meine ganz persönliche Einstellung und mein ganz persönliches Handeln (als Schwerbehinderter Mensch) und kann natürlich nicht auf eine andere Person übertragen werden, weil ja ganz andere Gründe und vor allem Kombinationen durchaus dafür sprechen können.

Ich hatte im letzten Jahr Zeiten, wo es mir sehr dreckig ging. Die meisten hier haben davon nichts mitbekommen.

Selbst der Verein lief weiter und weiter...





Ach ja, doch es ist Einigen aufgefallen. Bei der Jahreshauptversammlung im letzten Jahr erhielt ich den Hinweis das ich doch ganz schön Fett geworden sei. Das viele Kortison und die wochenlange Beschränktheit in meiner Bewegung konnten sie ja nicht in ihrem Urteil einfließen lassen. Sie wussten nichts von den stundenlangen und häufig sehr schmerzhaften Anstrengungen bei der Physiotherapie. Sie wussten nicht von dem empfundenen Glück es wieder aus diesem wirklich "fesselnden" Rollstuhl geschafft zu haben. Für sie hatte ich augenscheinlich gewaltig zugenommen. So ist dies manchmal, wenn man nicht in den Schuhen des anderen steckt.

Matti
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09 Aug 2014 16:10 #10 von Account auf eigenen Wunsch gelöscht
Hallo Giraffe,
verfolge sei Tagen die Meinungen aller. Das Versorgungsamt ist sehr streng bei der Beurteilung der Merkzeichen. Ich habe mehreren Bekannten geholfen Ihre Merkzeichen aG, B, und H durchzusetzen. Gebe nicht auf, es geht vielen kranken Menschen ebenso. Viel Geduld und viel Zeit muss man aufbringen.

Ich kann dich verstehen, stehe es durch.

Übrigends jeder empfindet eine Behinderung anders, alles Gute für Dich

liebe Grüße Dezember

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