Frage Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
- reviloilover12
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3 Wochen 3 Tage her #53234 von reviloilover12
Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen? wurde erstellt von reviloilover12
Hallo Allen,
ich hab ein Rezept für aufsaugende Inkontinenzeinlagen, Diagnose N40 G, Versorgungszeitraum 3 Monate.
Ich hätte dafür gerne die Seni Man Super Level 5 mit der PZN: 18271053
Mein lokalen Apotheken die Vertragspartner mit der AOK sind für Inkontinenzprodukte reagieren leider nicht auf meine E-Mail Anfragen.
Meine Fragen deshalb hier im Forum
1.
Weiß jemand wieviele Einlagen man mit solch einem Rezept bekommt?
Kann ich einfach sagen ich benötige 8 Stück am Tag, also 240 Stück im Monat, entspricht 16 Packungen a 15 Stück,
oder wie läuft das ab?
Hab gehört die Krankenkasse bemisst das an der Saugfähigkeit, aber der Wert ist reine Theorie und zudem müsste man ja erstmal wissen wieviel genau bei mir am Tag daneben geht. Das kann ja eigentlich nur ich beurteilen.
2.
Da meine lokalen Aphotheken auf meine Frage 1. nicht antworten,
gibt es eine Online Aphotheke wo ich genau diese Einlagen per Rezept erhalte?
Danke Allen vorab.
PS:
In der Anlage der Wortlaut des Rezeptes, aus Datenschutz nur eben dieser Wortlaut und nicht das ganze Rezept.
ich hab ein Rezept für aufsaugende Inkontinenzeinlagen, Diagnose N40 G, Versorgungszeitraum 3 Monate.
Ich hätte dafür gerne die Seni Man Super Level 5 mit der PZN: 18271053
Mein lokalen Apotheken die Vertragspartner mit der AOK sind für Inkontinenzprodukte reagieren leider nicht auf meine E-Mail Anfragen.
Meine Fragen deshalb hier im Forum
1.
Weiß jemand wieviele Einlagen man mit solch einem Rezept bekommt?
Kann ich einfach sagen ich benötige 8 Stück am Tag, also 240 Stück im Monat, entspricht 16 Packungen a 15 Stück,
oder wie läuft das ab?
Hab gehört die Krankenkasse bemisst das an der Saugfähigkeit, aber der Wert ist reine Theorie und zudem müsste man ja erstmal wissen wieviel genau bei mir am Tag daneben geht. Das kann ja eigentlich nur ich beurteilen.
2.
Da meine lokalen Aphotheken auf meine Frage 1. nicht antworten,
gibt es eine Online Aphotheke wo ich genau diese Einlagen per Rezept erhalte?
Danke Allen vorab.
PS:
In der Anlage der Wortlaut des Rezeptes, aus Datenschutz nur eben dieser Wortlaut und nicht das ganze Rezept.
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- Georg Diederichs
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3 Wochen 3 Tage her #53236 von Georg Diederichs
Georg Diederichs antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Hallo,
die Seni Man Super Level 5 können z.B. über
TZMO Deutschland GmbH
Waldstraße 2
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/451329-800
E-Mail: homecare@tzmo.de
bezogen werden. Am besten kontaktieren und die Modalitäten für die Einreichung des Rezepts und die Lieferung(en) abklären.
Für die Seni Man Super Level 5 ist allerdings eine Zuzahlung fällig. Auch das bitte erfragen.
Gruß
Georg
die Seni Man Super Level 5 können z.B. über
TZMO Deutschland GmbH
Waldstraße 2
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/451329-800
E-Mail: homecare@tzmo.de
bezogen werden. Am besten kontaktieren und die Modalitäten für die Einreichung des Rezepts und die Lieferung(en) abklären.
Für die Seni Man Super Level 5 ist allerdings eine Zuzahlung fällig. Auch das bitte erfragen.
Gruß
Georg
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3 Wochen 3 Tage her #53237 von mich
mich antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Hallo Dieterich
Ich bin mit dem Rezept ins Sanitätshaus gegangen und habe lange Zeit so viel bekommen wie ich gebraucht habe. Zuzahlung war nur die Rezeptgebühr, 10 €. Erst nach einem Jahr hat die Krankenkasse mir den Lieferanten und die Menge vorgeschrieben. Musste mir dann ein paar selber bezahlen.
Mich
Ich bin mit dem Rezept ins Sanitätshaus gegangen und habe lange Zeit so viel bekommen wie ich gebraucht habe. Zuzahlung war nur die Rezeptgebühr, 10 €. Erst nach einem Jahr hat die Krankenkasse mir den Lieferanten und die Menge vorgeschrieben. Musste mir dann ein paar selber bezahlen.
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- reviloilover12
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3 Wochen 2 Tage her #53238 von reviloilover12
reviloilover12 antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
@ Georg
Danke,
ich hatte vor drei Tagen mal info@tzmo.de angeschrieben, allerdings noch keine Antwort erhalten und außerdem mit der Frage welche Aphotheken oder Sanitätshäuser deren Produkt beliefern.
Habs jetzt nochmal mit der anderen Mail Adresse probiert.
@ Mich
Das hört sich ja gut an, wieviele hast du bekommen?
Würde es auch so machen, aber ein großes Sanitätshaus in meiner Nähe hat Vertrag mit einem anderen Produkthersteller.
Ich hab soviele Einlagen probiert, diese Seni eignen sich bei mir am besten.
Danke,
ich hatte vor drei Tagen mal info@tzmo.de angeschrieben, allerdings noch keine Antwort erhalten und außerdem mit der Frage welche Aphotheken oder Sanitätshäuser deren Produkt beliefern.
Habs jetzt nochmal mit der anderen Mail Adresse probiert.
@ Mich
Das hört sich ja gut an, wieviele hast du bekommen?
Würde es auch so machen, aber ein großes Sanitätshaus in meiner Nähe hat Vertrag mit einem anderen Produkthersteller.
Ich hab soviele Einlagen probiert, diese Seni eignen sich bei mir am besten.
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- mich
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3 Wochen 2 Tage her #53239 von mich
mich antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Gleich nach der OP habe ich sehr viele gebraucht, ich glaube 15 Stck. am Tag. Ist ja schon 16 Jahre her. Es waren dann irgendwann "nur" noch 5-6 am Tag.
Mich
Mich
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3 Wochen 2 Tage her #53241 von Matti
Matti antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Hallo,
ich möchte auf unser Themenfeld Hilfsmittelversorgung, Beratung und Versorgung und Rechte bei der Hilfsmittelversorgung hinweisen. Hier haben wir in ei em ganzen Themenkomplex fast alle deine Fragen ausführlich beantwortet.
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ihre-rec...gung-bei-inkontinenz
Dort ist auch zu finden, was auf einem Rezept stehen muss. Das, was derzeit darauf steht, ist nicht ausreichend und ermöglicht dem Leistungserbringer, nach freiem Gusto zu agieren.
Es gibt laut Gesetz keine Mengenbegrenzung, aber auch kein Anrecht, mit einem speziellen Produkt eines bestimmten Herstellers versorgt zu werden.
Gruß
Matti
ich möchte auf unser Themenfeld Hilfsmittelversorgung, Beratung und Versorgung und Rechte bei der Hilfsmittelversorgung hinweisen. Hier haben wir in ei em ganzen Themenkomplex fast alle deine Fragen ausführlich beantwortet.
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ihre-rec...gung-bei-inkontinenz
Dort ist auch zu finden, was auf einem Rezept stehen muss. Das, was derzeit darauf steht, ist nicht ausreichend und ermöglicht dem Leistungserbringer, nach freiem Gusto zu agieren.
Es gibt laut Gesetz keine Mengenbegrenzung, aber auch kein Anrecht, mit einem speziellen Produkt eines bestimmten Herstellers versorgt zu werden.
Gruß
Matti
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- reviloilover12
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3 Wochen 2 Tage her #53242 von reviloilover12
reviloilover12 antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Danke, das ist sehr hilfreich, die Hürden scheinen in der Tat hoch.
Ich werde wohl zum kompletten Selbstzahler.
Gestern rief mich endlich meine lokale Apotheke an. Sie können meine gewünschten Einlagen auf Rezept besorgen.
Das sind aber max. 4 Pack a 15 Stück im Monat, den Rest müsse ich selbst bezahlen. Der Preis für den Rest liegt aber mit 200 € beim Doppelten was ich seither für eine Onlinebestellung ohne Rezept bezahlte. Da kann ich gleich komplett ohne Rezept Online Bestellen.
Meine folgenden Hürden haben bestimmt viele andere auch.
Das Rezept war laut einer anderen Apotheke bereits falsch ausgestellt, deshalb bin ich nochmal zum Urologen und hab das korrigieren lassen, so wie es jetzt ist.
Zusätzlich hab ich noch ein Rezept für Urinal Kondome. Auch das ist garantiert falsch und müsste korrigiert werden.
Mit den zwei Rezepten bekam ich auch eine Verordnung für Beckenbodentraining, da musste ich auch nochmal zum Urologen zurück, weil die spezialisierte Therapeutin sagte es müsse Doppelbehandlung stehen. Das macht der Arzt aber nicht. Ich diskutierte 10 Minuten mit der med. Fachangestellten, die freundlich war und auch beim Arzt nachfragte, aber trotzdem ist das unangenehm wenn sich hinter dir eine Schlange bildet und bin dann gegangen. Also zahle ich jetzt die zweite Therapieeinheit selber.
Ich bin auch Abhängig vom Urologen und darf deshalb kein Stress machen. Wie viele andere lehnt er bereits neue Patienten ab und auf einen Kassenpatienten wie mich, der ständig Sonderwünsche hat kann er sicher verzichten.
Auch mit der Krankenkasse hatte ich bereits Kontakt. Die sagten mir, dass ich niemals 240 Einlagen im Monat bekommen werde. Mir ist klar, dass sich das viel anhört, deshalb kam ich auf Urinal Kondome, die kosten aber auch.
Ich muss mich weiter durchwurschteln, aber so wie es läuft werde ich Selbstzahler.
Grüße Oliver
Ich werde wohl zum kompletten Selbstzahler.
Gestern rief mich endlich meine lokale Apotheke an. Sie können meine gewünschten Einlagen auf Rezept besorgen.
Das sind aber max. 4 Pack a 15 Stück im Monat, den Rest müsse ich selbst bezahlen. Der Preis für den Rest liegt aber mit 200 € beim Doppelten was ich seither für eine Onlinebestellung ohne Rezept bezahlte. Da kann ich gleich komplett ohne Rezept Online Bestellen.
Meine folgenden Hürden haben bestimmt viele andere auch.
Das Rezept war laut einer anderen Apotheke bereits falsch ausgestellt, deshalb bin ich nochmal zum Urologen und hab das korrigieren lassen, so wie es jetzt ist.
Zusätzlich hab ich noch ein Rezept für Urinal Kondome. Auch das ist garantiert falsch und müsste korrigiert werden.
Mit den zwei Rezepten bekam ich auch eine Verordnung für Beckenbodentraining, da musste ich auch nochmal zum Urologen zurück, weil die spezialisierte Therapeutin sagte es müsse Doppelbehandlung stehen. Das macht der Arzt aber nicht. Ich diskutierte 10 Minuten mit der med. Fachangestellten, die freundlich war und auch beim Arzt nachfragte, aber trotzdem ist das unangenehm wenn sich hinter dir eine Schlange bildet und bin dann gegangen. Also zahle ich jetzt die zweite Therapieeinheit selber.
Ich bin auch Abhängig vom Urologen und darf deshalb kein Stress machen. Wie viele andere lehnt er bereits neue Patienten ab und auf einen Kassenpatienten wie mich, der ständig Sonderwünsche hat kann er sicher verzichten.
Auch mit der Krankenkasse hatte ich bereits Kontakt. Die sagten mir, dass ich niemals 240 Einlagen im Monat bekommen werde. Mir ist klar, dass sich das viel anhört, deshalb kam ich auf Urinal Kondome, die kosten aber auch.
Ich muss mich weiter durchwurschteln, aber so wie es läuft werde ich Selbstzahler.
Grüße Oliver
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- MichaelDah
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3 Wochen 1 Tag her - 3 Wochen 1 Tag her #53243 von MichaelDah
MichaelDah antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Hallo Oliver,
ich kann deinen Frust gut verstehen - und ja - die Hürden sind durchaus hoch - allerdings auch nicht unüberwindbar.
Wenn du mit Kondomurinalen gut klar kommst, ist das bestimmt eine bessere Option als die Vorlagen. Hier ist die Versorgungslage auch etwas besser, da ableitende Hilfsmittel anders abgerechnet werden als aufsaugende. Von daher würde ich dir empfehlen das mal etwas länger auszuprobieren.
Darüber hinaus noch ein paar Tipps zum Thema Krankenkasse und aufsaugende Hilfsmittel:
Kommunikation mit der Krankenkasse:
Das funktioniert am besten über die App der Krankenkassen oder das Webportal (Anmelden). Wenn du eine einfache E-Mail zur allgemeinen Adresse der Krankenkasse schickst kommt sie zum einen selten in der richtigen Abteilung an, es können keine geschützten Daten ausgetauscht werden und am Ende landet man meist doch wieder bei der normalen Briefpost - was langwierig ist…
Hersteller:
Ich würde dir empfehlen auch Produkte anderer Hersteller auszuprobieren. Bitte nicht falsch verstehen - das Seni Produkt ist nicht schlecht - allerdings dürfte es nicht ganz einfach werden hier eine gute Begründung für genau dieses Produkt hinzubekommen wenn es von der Krankenkasse übernommen werden soll.
Das Produkt selbst:
Normaler weise geht der MDK bei einer vollständigen Inkontinenz von einer Tragedauer von 4 Stunden aus. Damit liegt der Verbrauch bei 5-6 Vorlagen pro Tag . Es kann Ausnahmen geben, die einen höheren Verbrauch gerechtfertigen - die müssen sich aber auch entsprechend medizinisch begründen lassen. Möglicherweise kommst du ja auch einem etwas saugstärkeren Produkt das dann die 4 Stunden durchhält klar. Anderenfalls kann es durchaus passieren, das Krankenkasse respektive der MDK die Menge kritisch hinterfragt.
Händler:
Meine Erfahrung mit Apotheken sind im Bereich der Hilfsmittel Versorgung leider auch nicht die besten. Oft macht es mehr Sinn sich an einen überregionalen Vertragspartner der Krankenkassen zu wenden der sich auf die Versorgung spezialisiert hat. Alternativ kann man sich zum Teil auch an den Hersteller wenden - allerdings haben meines Wissens nach - sowohl Seni (TZMO) als auch Tena (Essity) ihren rezeptbasierten Vertrieb an den Fachhandel ausgelagert. Möglicherweise bestehen gesonderte Verträge mit der Krankenkasse - das muss man dann aber bei der Kasse erfragen.
Viele Grüße
Michael
ich kann deinen Frust gut verstehen - und ja - die Hürden sind durchaus hoch - allerdings auch nicht unüberwindbar.
Wenn du mit Kondomurinalen gut klar kommst, ist das bestimmt eine bessere Option als die Vorlagen. Hier ist die Versorgungslage auch etwas besser, da ableitende Hilfsmittel anders abgerechnet werden als aufsaugende. Von daher würde ich dir empfehlen das mal etwas länger auszuprobieren.
Darüber hinaus noch ein paar Tipps zum Thema Krankenkasse und aufsaugende Hilfsmittel:
Kommunikation mit der Krankenkasse:
Das funktioniert am besten über die App der Krankenkassen oder das Webportal (Anmelden). Wenn du eine einfache E-Mail zur allgemeinen Adresse der Krankenkasse schickst kommt sie zum einen selten in der richtigen Abteilung an, es können keine geschützten Daten ausgetauscht werden und am Ende landet man meist doch wieder bei der normalen Briefpost - was langwierig ist…
Hersteller:
Ich würde dir empfehlen auch Produkte anderer Hersteller auszuprobieren. Bitte nicht falsch verstehen - das Seni Produkt ist nicht schlecht - allerdings dürfte es nicht ganz einfach werden hier eine gute Begründung für genau dieses Produkt hinzubekommen wenn es von der Krankenkasse übernommen werden soll.
Das Produkt selbst:
Normaler weise geht der MDK bei einer vollständigen Inkontinenz von einer Tragedauer von 4 Stunden aus. Damit liegt der Verbrauch bei 5-6 Vorlagen pro Tag . Es kann Ausnahmen geben, die einen höheren Verbrauch gerechtfertigen - die müssen sich aber auch entsprechend medizinisch begründen lassen. Möglicherweise kommst du ja auch einem etwas saugstärkeren Produkt das dann die 4 Stunden durchhält klar. Anderenfalls kann es durchaus passieren, das Krankenkasse respektive der MDK die Menge kritisch hinterfragt.
Händler:
Meine Erfahrung mit Apotheken sind im Bereich der Hilfsmittel Versorgung leider auch nicht die besten. Oft macht es mehr Sinn sich an einen überregionalen Vertragspartner der Krankenkassen zu wenden der sich auf die Versorgung spezialisiert hat. Alternativ kann man sich zum Teil auch an den Hersteller wenden - allerdings haben meines Wissens nach - sowohl Seni (TZMO) als auch Tena (Essity) ihren rezeptbasierten Vertrieb an den Fachhandel ausgelagert. Möglicherweise bestehen gesonderte Verträge mit der Krankenkasse - das muss man dann aber bei der Kasse erfragen.
Viele Grüße
Michael
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3 Wochen 21 Stunden her - 3 Wochen 21 Stunden her #53248 von Matti
Matti antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Hallo Oliver,
die Aussage:
„Ich bin auch abhängig vom Urologen und darf deshalb kein Stress machen. Wie viele andere lehnt er bereits neue Patienten ab und auf einen Kassenpatienten wie mich, der ständig Sonderwünsche hat, kann er sicher verzichten“
spiegelt eine Entwicklung wider, die absolut falsch und aus Patientensicht sogar verheerend ist.
Warum ist das problematisch?
Niemand sollte sich in einer Situation wiederfinden, in der er aus Angst vor Ablehnung oder wegen vermeintlicher „Sonderwünsche“ auf notwendige medizinische Versorgung verzichtet. Gerade bei chronischen Erkrankungen wie Inkontinenz ist es essenziell, dass Betroffene ihre Bedürfnisse offen ansprechen und die Versorgung erhalten, die ihnen zusteht. Wenn Patienten aus Angst vor Zurückweisung auf notwendige Hilfsmittel oder ärztliche Hilfe verzichten, verschlechtert sich nicht nur ihre Lebensqualität, sondern es können auch gesundheitliche Risiken entstehen.
Aktuell arbeiten wir intensiv daran, diese Problematik in das Bewusstsein der politisch Verantwortlichen zu bringen:
So haben wir in dieser Woche ein mehrstündiges Gespräch per Videokonferenz mit der Deutschen Kontinenz Gesellschaft geführt. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung einer politischen Forderungsagenda, die den Zugang zu Beratung, Diagnostik, Behandlung und letztlich auch zur Versorgung aufzeigen und letztlich verbessern soll. Wir werden die bestehenden Probleme und Versorgungsdefizite deutlich aufzeigen – hierfür ist bereits eine umfassende Broschüre entstanden. Diese Broschüre wird von tausenden Ärzten an regionale und überregionale Kommunal-, Landtags- und Bundestagsabgeordnete versendet, um auf die Versorgungsproblematik aufmerksam zu machen und sie zunächst ins Bewusstsein der politisch Handelnden zu rücken. Im besten Fall erhalten wir so die Gelegenheit, mit politischen Entscheidern direkt ins Gespräch zu kommen. Unser Ziel ist eine nationale Kontinenzstrategie – ähnlich wie es sie bereits für Herzerkrankungen oder Diabetes gibt.
Wie sollte man stattdessen vorgehen?
Anspruch auf Hilfsmittelverordnung:
Für die Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln ist kein Facharzt nötig! Jeder niedergelassene Arzt, also auch der Hausarzt, kann ein entsprechendes Rezept ausstellen. Das ist gesetzlich so vorgesehen – du bist also keineswegs auf einen Urologen (für die Hilfsmittelversorgung) angewiesen.
Keine Budgetrelevanz:
Hilfsmittelverordnungen (wie Inkontinenzmaterial) sind nicht budgetrelevant für die Arztpraxis. Das heißt: Ärzte müssen keine Angst haben, dass ihr Budget überschritten wird, wenn sie dir die notwendigen Produkte verschreiben. Es gibt also keinen Grund, dir die Verordnung zu verweigern oder dich als „anstrengenden Patienten“ zu sehen.
Die Probleme mit der Rezeptausstellung liegen nicht in deiner Verantwortung. Hier delegiert ein Facharzt an seine Angestellten, die aber offenbar keine ausreichende Ahnung davon haben, was auf ein Rezept gehört und wie dieses ausgefüllt werden muss, damit der Patient eine adäquate Versorgung erhält. Es ist dein Recht, dies zu bemängeln und einzufordern.
Auf deinem Rezept steht: „Aufsaugende Inkontinenzeinlagen“. Hier besteht bereits der erste Fehler: Diese Angabe ist viel zu pauschal und lässt dem Leistungserbringer zu viel Spielraum. Handelt es sich um eine spezielle Versorgung für Männer, sollte dies auch eindeutig in der Bezeichnung der benötigten Versorgung auf dem Rezept stehen. Ebenso müssen nicht nur der Verordnungszeitraum, sondern auch die benötigte Stückzahl für den Monats- oder Quartalsbedarf klar vermerkt werden.
Ich bin ein großer Befürworter der örtlichen und regionalen Apotheken. Bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln sind sie jedoch meist nicht die ideale Wahl, da ihr Spielraum, ein mögliches Verlustgeschäft einzugehen, sehr gering ist und die finanziellen Ausgleiche häufig fehlen. Allerdings platzt mir der Kragen, wenn dies dazu führt, dass Betroffene nicht adäquat versorgt werden, den auch die Apotheken oder ihre Verbände haben rechtlich bindende Verräge mit den Kassen abgeschlossen.
Diese ständigen Rückmeldungen von Resignation, Selbstbeschaffung oder der Hinweis, dass man eventuell mit viel Bettelei und Unterwürfigkeit jemanden findet, der bereit ist zu liefern und zu versorgen – das darf einfach nicht sein!
Es gibt einen Rechtsanspruch, und dieser ist so eindeutig, dass es nichts zu erbetteln gibt. Der Gesetzgeber sagt eben nicht: „Nur wer für seine Rechte kämpft und untertänigst um etwas bittet, erhält eine Versorgung“, sondern jeder erhält diese, weil es ein gesetzlich definiertes Recht ist! Das dies in der Praxis oft so ist, ignoriere ich nicht, aber ich finde mich damit auch nicht ab.
Der von Michael dargestellte Kommunikationsweg mit der Krankenkasse ist sicher vorteilhaft. Dennoch sollte man stets im Blick behalten, wer tatsächlich von Inkontinenz betroffen ist und wie häufig Angehörige die Versorgung übernehmen müssen. Es darf keinesfalls eine zwingende Voraussetzung für einen Rechtsanspruch sein, dass man sich mit technischen Möglichkeiten auskennt und diese bedienen kann. Wer diese Fähigkeiten besitzt, wird sicherlich schneller den passenden Kommunikationsweg finden, darin stimme ich zu. Allerdings könnte beispielsweise eine 85-jährige Frau, deren Ehemann nach einem Schlaganfall auf Unterstützung angewiesen ist, daran scheitern. Deshalb müssen alternative Kommunikationsmöglichkeiten bereitstehen, die mindestens genauso wirkungsvoll sein sollten!
Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., ihre Mitglieder sowie alle, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, sollten niemals eine Lage einfach hinnehmen, die gegen geltendes Recht oder Versorgungsverträge verstößt, und dabei resignieren. Ohne aktives Handeln wird sich nichts verändern. Betrachtet man aktuell die verschiedenen Äußerungen diverser Akteure (die Bundesregierung vorneweg), die am liebsten viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung streichen würden, war es wohl selten wichtiger als heute, für die eigenen Rechte und Bedürfnisse einzustehen und diese auch deutlich einzufordern.
Dass du, gerade wenn du dich erst neu mit der Situation auseinandersetzen musst, dich gestresst und überfordert fühlst, kann ich gut nachvollziehen. Dennoch sollten langjährige Mitglieder des Forums oder des Vereins inzwischen verstanden haben, dass es hier nicht nur um einen "netten Plausch" geht. Wir sind eine Gemeinschaft, die als Interessenvertretung auftritt, Missstände benennt und daraus Forderungen ableitet – anstatt einfach zu resignieren.
Selbstbewusst auftreten:
Du hast ein Recht auf die bestmögliche Versorgung. Es ist kein „Sonderwunsch“, wenn du um ausreichend Hilfsmittel oder um Beratung bittest – sondern ein ganz normaler und berechtigter Anspruch. Sprich offen mit deinem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) über deine Bedürfnisse.
Wechsel des Arztes bei Problemen:
Ein Arzt-Patient-Verhältnis muss auf Vertrauen aufgebaut sein, sonst ist es ein Abhängigkeitsverhältnis, und dieses darf es nicht geben. Man glaubt immer, die Zeiten der „Halbgötter in Weiß“ seien lange vorbei, bei den Patienten scheint diese Vorstellung aber nach wie vor stark zu existieren. Begegne deinem Arzt auf Augenhöhe und nicht devot. Du musst deinem Arzt keinen Gefallen tun. Bestehe auf deine Rechte!
Es ist eine fatale Entwicklung, wenn sich Patienten klein machen und aus Angst auf notwendige Hilfe verzichten. Das darf nicht sein! Jeder Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, respektvolle und ausreichende medizinische Versorgung – gerade auch bei Inkontinenz. Nutze deine Möglichkeiten, informiere dich über deine Rechte und sprich offen mit deinem Arzt. Du bist kein Bittsteller, sondern hast Anspruch auf Unterstützung!
Es gibt keine explizite gesetzliche Begrenzung der Menge an Inkontinenzhilfsmitteln pro Tag im Sozialgesetzbuch (SGB V). Das SGB V (§ 33 Abs. 1 SGB V) regelt, dass Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel haben, „soweit sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“. Die genaue Menge richtet sich nach dem individuellen medizinischen Bedarf.
Gruß
Matti
die Aussage:
„Ich bin auch abhängig vom Urologen und darf deshalb kein Stress machen. Wie viele andere lehnt er bereits neue Patienten ab und auf einen Kassenpatienten wie mich, der ständig Sonderwünsche hat, kann er sicher verzichten“
spiegelt eine Entwicklung wider, die absolut falsch und aus Patientensicht sogar verheerend ist.
Warum ist das problematisch?
Niemand sollte sich in einer Situation wiederfinden, in der er aus Angst vor Ablehnung oder wegen vermeintlicher „Sonderwünsche“ auf notwendige medizinische Versorgung verzichtet. Gerade bei chronischen Erkrankungen wie Inkontinenz ist es essenziell, dass Betroffene ihre Bedürfnisse offen ansprechen und die Versorgung erhalten, die ihnen zusteht. Wenn Patienten aus Angst vor Zurückweisung auf notwendige Hilfsmittel oder ärztliche Hilfe verzichten, verschlechtert sich nicht nur ihre Lebensqualität, sondern es können auch gesundheitliche Risiken entstehen.
Aktuell arbeiten wir intensiv daran, diese Problematik in das Bewusstsein der politisch Verantwortlichen zu bringen:
So haben wir in dieser Woche ein mehrstündiges Gespräch per Videokonferenz mit der Deutschen Kontinenz Gesellschaft geführt. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung einer politischen Forderungsagenda, die den Zugang zu Beratung, Diagnostik, Behandlung und letztlich auch zur Versorgung aufzeigen und letztlich verbessern soll. Wir werden die bestehenden Probleme und Versorgungsdefizite deutlich aufzeigen – hierfür ist bereits eine umfassende Broschüre entstanden. Diese Broschüre wird von tausenden Ärzten an regionale und überregionale Kommunal-, Landtags- und Bundestagsabgeordnete versendet, um auf die Versorgungsproblematik aufmerksam zu machen und sie zunächst ins Bewusstsein der politisch Handelnden zu rücken. Im besten Fall erhalten wir so die Gelegenheit, mit politischen Entscheidern direkt ins Gespräch zu kommen. Unser Ziel ist eine nationale Kontinenzstrategie – ähnlich wie es sie bereits für Herzerkrankungen oder Diabetes gibt.
Wie sollte man stattdessen vorgehen?
Anspruch auf Hilfsmittelverordnung:
Für die Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln ist kein Facharzt nötig! Jeder niedergelassene Arzt, also auch der Hausarzt, kann ein entsprechendes Rezept ausstellen. Das ist gesetzlich so vorgesehen – du bist also keineswegs auf einen Urologen (für die Hilfsmittelversorgung) angewiesen.
Keine Budgetrelevanz:
Hilfsmittelverordnungen (wie Inkontinenzmaterial) sind nicht budgetrelevant für die Arztpraxis. Das heißt: Ärzte müssen keine Angst haben, dass ihr Budget überschritten wird, wenn sie dir die notwendigen Produkte verschreiben. Es gibt also keinen Grund, dir die Verordnung zu verweigern oder dich als „anstrengenden Patienten“ zu sehen.
Die Probleme mit der Rezeptausstellung liegen nicht in deiner Verantwortung. Hier delegiert ein Facharzt an seine Angestellten, die aber offenbar keine ausreichende Ahnung davon haben, was auf ein Rezept gehört und wie dieses ausgefüllt werden muss, damit der Patient eine adäquate Versorgung erhält. Es ist dein Recht, dies zu bemängeln und einzufordern.
Auf deinem Rezept steht: „Aufsaugende Inkontinenzeinlagen“. Hier besteht bereits der erste Fehler: Diese Angabe ist viel zu pauschal und lässt dem Leistungserbringer zu viel Spielraum. Handelt es sich um eine spezielle Versorgung für Männer, sollte dies auch eindeutig in der Bezeichnung der benötigten Versorgung auf dem Rezept stehen. Ebenso müssen nicht nur der Verordnungszeitraum, sondern auch die benötigte Stückzahl für den Monats- oder Quartalsbedarf klar vermerkt werden.
Ich bin ein großer Befürworter der örtlichen und regionalen Apotheken. Bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln sind sie jedoch meist nicht die ideale Wahl, da ihr Spielraum, ein mögliches Verlustgeschäft einzugehen, sehr gering ist und die finanziellen Ausgleiche häufig fehlen. Allerdings platzt mir der Kragen, wenn dies dazu führt, dass Betroffene nicht adäquat versorgt werden, den auch die Apotheken oder ihre Verbände haben rechtlich bindende Verräge mit den Kassen abgeschlossen.
Diese ständigen Rückmeldungen von Resignation, Selbstbeschaffung oder der Hinweis, dass man eventuell mit viel Bettelei und Unterwürfigkeit jemanden findet, der bereit ist zu liefern und zu versorgen – das darf einfach nicht sein!
Es gibt einen Rechtsanspruch, und dieser ist so eindeutig, dass es nichts zu erbetteln gibt. Der Gesetzgeber sagt eben nicht: „Nur wer für seine Rechte kämpft und untertänigst um etwas bittet, erhält eine Versorgung“, sondern jeder erhält diese, weil es ein gesetzlich definiertes Recht ist! Das dies in der Praxis oft so ist, ignoriere ich nicht, aber ich finde mich damit auch nicht ab.
Der von Michael dargestellte Kommunikationsweg mit der Krankenkasse ist sicher vorteilhaft. Dennoch sollte man stets im Blick behalten, wer tatsächlich von Inkontinenz betroffen ist und wie häufig Angehörige die Versorgung übernehmen müssen. Es darf keinesfalls eine zwingende Voraussetzung für einen Rechtsanspruch sein, dass man sich mit technischen Möglichkeiten auskennt und diese bedienen kann. Wer diese Fähigkeiten besitzt, wird sicherlich schneller den passenden Kommunikationsweg finden, darin stimme ich zu. Allerdings könnte beispielsweise eine 85-jährige Frau, deren Ehemann nach einem Schlaganfall auf Unterstützung angewiesen ist, daran scheitern. Deshalb müssen alternative Kommunikationsmöglichkeiten bereitstehen, die mindestens genauso wirkungsvoll sein sollten!
Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., ihre Mitglieder sowie alle, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, sollten niemals eine Lage einfach hinnehmen, die gegen geltendes Recht oder Versorgungsverträge verstößt, und dabei resignieren. Ohne aktives Handeln wird sich nichts verändern. Betrachtet man aktuell die verschiedenen Äußerungen diverser Akteure (die Bundesregierung vorneweg), die am liebsten viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung streichen würden, war es wohl selten wichtiger als heute, für die eigenen Rechte und Bedürfnisse einzustehen und diese auch deutlich einzufordern.
Dass du, gerade wenn du dich erst neu mit der Situation auseinandersetzen musst, dich gestresst und überfordert fühlst, kann ich gut nachvollziehen. Dennoch sollten langjährige Mitglieder des Forums oder des Vereins inzwischen verstanden haben, dass es hier nicht nur um einen "netten Plausch" geht. Wir sind eine Gemeinschaft, die als Interessenvertretung auftritt, Missstände benennt und daraus Forderungen ableitet – anstatt einfach zu resignieren.
Selbstbewusst auftreten:
Du hast ein Recht auf die bestmögliche Versorgung. Es ist kein „Sonderwunsch“, wenn du um ausreichend Hilfsmittel oder um Beratung bittest – sondern ein ganz normaler und berechtigter Anspruch. Sprich offen mit deinem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) über deine Bedürfnisse.
Wechsel des Arztes bei Problemen:
Ein Arzt-Patient-Verhältnis muss auf Vertrauen aufgebaut sein, sonst ist es ein Abhängigkeitsverhältnis, und dieses darf es nicht geben. Man glaubt immer, die Zeiten der „Halbgötter in Weiß“ seien lange vorbei, bei den Patienten scheint diese Vorstellung aber nach wie vor stark zu existieren. Begegne deinem Arzt auf Augenhöhe und nicht devot. Du musst deinem Arzt keinen Gefallen tun. Bestehe auf deine Rechte!
Es ist eine fatale Entwicklung, wenn sich Patienten klein machen und aus Angst auf notwendige Hilfe verzichten. Das darf nicht sein! Jeder Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, respektvolle und ausreichende medizinische Versorgung – gerade auch bei Inkontinenz. Nutze deine Möglichkeiten, informiere dich über deine Rechte und sprich offen mit deinem Arzt. Du bist kein Bittsteller, sondern hast Anspruch auf Unterstützung!
Es gibt keine explizite gesetzliche Begrenzung der Menge an Inkontinenzhilfsmitteln pro Tag im Sozialgesetzbuch (SGB V). Das SGB V (§ 33 Abs. 1 SGB V) regelt, dass Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel haben, „soweit sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“. Die genaue Menge richtet sich nach dem individuellen medizinischen Bedarf.
Gruß
Matti
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Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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2 Wochen 6 Tage her #53254 von reviloilover12
reviloilover12 antwortete auf Wieviele Inkontinenzeinlagen gibt es auf Rezept und wo kann ich die Beziehen?
Danke Michael für die ausführliche Antwort
Ich hab von TZMO heute eine Absage bekommen, kann also nicht direkt dort bestellen.
Meine Apotheke, eine kleine Kette hier im Umkreis, hat auch per E-Mail zwei Angebote für diese Einlagen gemacht. Der Zuständige hat am Freitag mit mir bereits lange telefoniert und alles erklärt. Er hat sich bestimmt sehr Mühe gegeben und musste auch selbst erst recherchieren hat er gesagt.
Aber der Preis ist so hoch und die Anzahl der Einlagen so niedrig, dass ich besser bei meinem bisherigen Onlinehändler ohne Rezept bestellen kann.
Ich muss mal sehen wie es mit Alternativen ist. Ein Sanitärhaus in der Nähe hatte mich angeschrieben, die sind vertraglich aber an die Hartmann AG gebunden. Diese Einlagen hatte ich noch nicht probiert.
5-6 Vorlagen pro Tag ist Interessant. Ich benötige die ganze 8 Stunden Nachts nur eine einzige. Die anderen 7 verteilen sich über die restlichen 16 Stunden und die benötige ich wirklich. Die Seni Super Level 5 Einlagen sollen über 800 ml saugen können. Wie schon hier beschreiben sind das wohl reine Laborbedingungen. Bei 300 ml sind die aber sowas von voll.
Ich hatte auch schon größere Einlagen mit 2400 ml Anfangs immer genutzt. Da war dann mein Mülleimer nur mit Einlagen übervoll, außerdem total unbequem.
Kommunikation mit der Krankenkasse mache ich tatsächlich bereits über deren Portale und du hast Recht. Die haben mich 2 Stunden später sogar angerufen und mir freundlich erklärt wie ich vorgehen kann. Vertragspartnersuche usw.
Eigentlich hat keiner schlecht oder unfreundlich reagiert, ich bin auch nicht sauer auf irgendeine Institution.
Auch nicht auf den Urologen und schon gar nicht auf die MFA dort. Ich kann und will ja auch nicht bei einem vollen Wartezimmer rein kommen und sagen ich möchte sofort den Arzt sprechen und 4 Stunden warten bis ich rein geschoben werde, will ich eigentlich auch nicht.
Dass die Beckentherapeutin Doppelbehandlung für sinnvoll hält kann ich auch nachvollziehen.
Es ist halt wirklich mit Hürden verbunden und mir geht es wirklich auch an die Zeit die ich jetzt damit schon verbringe,
insofern bin ich tatsächlich frustriert.
Ich hab von TZMO heute eine Absage bekommen, kann also nicht direkt dort bestellen.
Meine Apotheke, eine kleine Kette hier im Umkreis, hat auch per E-Mail zwei Angebote für diese Einlagen gemacht. Der Zuständige hat am Freitag mit mir bereits lange telefoniert und alles erklärt. Er hat sich bestimmt sehr Mühe gegeben und musste auch selbst erst recherchieren hat er gesagt.
Aber der Preis ist so hoch und die Anzahl der Einlagen so niedrig, dass ich besser bei meinem bisherigen Onlinehändler ohne Rezept bestellen kann.
Ich muss mal sehen wie es mit Alternativen ist. Ein Sanitärhaus in der Nähe hatte mich angeschrieben, die sind vertraglich aber an die Hartmann AG gebunden. Diese Einlagen hatte ich noch nicht probiert.
5-6 Vorlagen pro Tag ist Interessant. Ich benötige die ganze 8 Stunden Nachts nur eine einzige. Die anderen 7 verteilen sich über die restlichen 16 Stunden und die benötige ich wirklich. Die Seni Super Level 5 Einlagen sollen über 800 ml saugen können. Wie schon hier beschreiben sind das wohl reine Laborbedingungen. Bei 300 ml sind die aber sowas von voll.
Ich hatte auch schon größere Einlagen mit 2400 ml Anfangs immer genutzt. Da war dann mein Mülleimer nur mit Einlagen übervoll, außerdem total unbequem.
Kommunikation mit der Krankenkasse mache ich tatsächlich bereits über deren Portale und du hast Recht. Die haben mich 2 Stunden später sogar angerufen und mir freundlich erklärt wie ich vorgehen kann. Vertragspartnersuche usw.
Eigentlich hat keiner schlecht oder unfreundlich reagiert, ich bin auch nicht sauer auf irgendeine Institution.
Auch nicht auf den Urologen und schon gar nicht auf die MFA dort. Ich kann und will ja auch nicht bei einem vollen Wartezimmer rein kommen und sagen ich möchte sofort den Arzt sprechen und 4 Stunden warten bis ich rein geschoben werde, will ich eigentlich auch nicht.
Dass die Beckentherapeutin Doppelbehandlung für sinnvoll hält kann ich auch nachvollziehen.
Es ist halt wirklich mit Hürden verbunden und mir geht es wirklich auch an die Zeit die ich jetzt damit schon verbringe,
insofern bin ich tatsächlich frustriert.
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