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Paul Hartmann AG - Hilfsmittelversorgung

05 Dez 2013 23:39 #11 von Horsty
Hallo,

passend zum Thema (es wird eine „unendliche Geschichte“ bleiben)habe ich unter
www.siewa-homecare.de folgenden Beitrag gefunden.
Hier ein Auszug aus:

Das SIEWA-Magazin für Kontinenzthemen
Nr. 28 Herbst 2013

…Immer mehr Krankenkassen, Leistungserbringer und andere Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen richten sich mittlerweile verstärkt nach betriebswirtschaftlichen Steuerungsmodellen, Bilanzen und Kennzahlen.

Auch klassische caritative bzw. soziale Einrichtungen müssen sich zunehmend im Wettbewerb behaupten, weshalb das Thema Management in betriebswirtschaftlicher Hinsicht an Bedeutung gewinnt…


Dennis Giesfeldt, Mitarbeiter Krankenkassenmanagement bei Coloplast.

Ein Beispiel für eine sehr zugespitzte Form der Pauschalisierung findet
sich z. B. im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz. Auslöser für die derzeit
an gespannte Situation ist nicht unbedingt die Vergütungsform der Pauschale, sondern
eher der Druck, der durch einen fokussierten Preiswettbewerb im Rahmen von Ausschreibungen entstanden ist.
Es muss deshalb dringend davor gewarnt werden, andere Bereiche, die eine heterogenere
Versorgungslandschaft vorweisen, wie z. B. die ableitende Inkontinenz, einer ähnlichen
einfachen Pauschalbetrachtung unterzuordnen sowie mit einen rein auf den Preis fokussierten Wettbewerb zu begleiten.

Kriterien einer Versorgung

Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder und den Anforderungen
in heterogenen Versorgungsbereichen, wie z. B. der ableitenden Inkontinenz, gilt es,
einige wichtige Grundsätze zu berücksichtigen. So muss die Wahlfreiheit des Patienten
erhalten bleiben und es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeiten sichergestellt werden können – im Hinblick auf Mengen, Produkteigenschaften
und Dienstleistungen.
Des Weiteren müssen die individuellen Ressourcen und Anforderungen der Patienten bei der
Versorgung berücksichtigt werden.
Das heißt, Krankenkassen und Leistungserbringer stehen partnerschaftlich in der
Pflicht, im Sinne der Patienten maßvoll und sinnvoll vertragliche Beziehungen zu
schließen. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Veränderung der Versorgung durch eine einseitige Fokussierung z. B. auf den Preis, dem Patienten am Ende
die Rechnung bringt.


Bei der Versorgung vom Stomapatienten sind Pauschalen bereits weit verbreitet.

[/i]
Soweit der Auszug aus den o.g. Magazin.

Für die nächsten Tage werde ich mich etwas zurückziehen, die Kopfschmerzen haben doch zugenommen. Mein extrem hoher Blutdruck ist nach wie vor rätselhaft. Eigentlich dürfte ich entsprechend meiner Lebensweise (Essen, Bewegung, nikotinfrei, alkoholarm usw.) einen normalen Druck haben. In der kommenden Woche werden wir schlauer sein.

Es grüßt Horsty

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05 Dez 2013 23:57 #12 von Pamwhy
Hallo Horsty,

nur ganz kurz am Rande, mein Vater hatte gerade am Wochenende einen sehr sehr hohen Blutdruck nach Einnahme von Schmerzmitteln. Der Arzt meinte dies wäre das Resultat einer plötzlich auftretenden allergischen Reaktion, es waren glaube ich Ibuprofen und Paracetamol (nicht in Kombi, sondern in zeitlichem Abstand)...., nicht dass du das auch hast, aber es kann ja etwas anderes, nicht Augenscheinliches sein, was du nicht verträgst und diesen hohen Blutdruck auslöst.....

Bis dann und sinkende Werte....
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06 Dez 2013 11:39 - 06 Dez 2013 11:44 #13 von matti
Lieber Hannes,

du triffst in deinem Statement genau den Punkt.

Hartmann fragt in seinen Veröffentlichung ja auch, ob die Versorgung eines inkontinenten Patienten für 17 Euro pro Monat möglich ist. Dazu wird auch ein Rechenbeispiel angegeben.

Meine Antwort lautet: Natürlich kann man einen Inkontinenten für 17 Euro (abzüglich der Versankosten, bleiben laut Hartmann nur noch 9 Euro) nicht versorgen, zumindest nicht wenn es sich um eine schwere Inkontinenz handelt.

Nun kann man sich ja fragen, warum Hartmann sich dennoch an Ausschreibungen beteiligt. Auch diese Antwort ist relativ einfach.

Sehen wir uns dies an meinem persönlichen Beispiel an:

Hartmann erhält pro Monat eine Versorgungspauschale von 23,03 Euro für meine Versorgung von meiner Krankenkasse. Zusätzlich leiste ich eine wirtschaftliche Aufzahlung von 66 Euro im Monat.

Dies sind 89,03 Euro für eine Stückzahl von 168 im Monat. Dies ist dann also eine Vergütung von 0,52 Euro pro Stück.
Genau dies scheint sich zu rechnen, schließlich hat kein Unternehmen etwas zu verschenken und die öffentlich zugänglichen Umsatzzahlen und Gewinne der Firma Hartmann im Inkontinenzbereich bestätigen dies auch. Kein Zwischenhandel und eine enorme Steigerung der Kundenanzahl, weil die Belieferung nur noch auf ganz wenige Unternehmen vergeben wird. Teilweise werden sogar ganze Regionen Deutschlands an nur ein einziges Unternehmen vergeben. Der Gesetzgeber spricht von Wettbewerbsstärkung, ich nenne dies Schaffung von Monopolen.

Hartmann stellt in seiner Beispielsrechnung dar, die Vergütung würde bei 0,09 Euro pro Stück liegen.

Im Prinzip verstoßen die gesetzlichen Regelungen allesamt gegen die Deutsche Verfassung. Dort steht zum einen, dass die Würde des Mennschen unantastbar ist und zum anderen das kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Alleine die unterschiedlichen Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen schaffen schon Ungleichheit, schaffen würdelose Versorgungen und benachteiligen dadurch Menschen mit Behinderung.

Es müsste halt mal jemand Klagen, aber wer kann das schon.

Matti
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06 Dez 2013 14:12 #14 von Struppi
Hallo Matti,

ich habe jetzt in der kommenden Woche einen Beratungstermin bei meinem Sozialrechtsanwalt (vermittelt und kostengestützt vom Sozialverband... ich kann diese Vereine wirklich nur empfehlen); diese von mir angestrebte Klage vor dem Sozialgericht werde ich konsequent durchziehen, ein Vergleich steht für mich nicht zur Debatte - auch auf die Gefahr hin, den Prozeß dann ggf. zu verlieren.

Leider habe ich die Feststellung machen müssen, dass es überhaupt kein mediales Interesse an den Geschäftsgebaren von Lieferanten und Krankenkassen gibt. Sehr schade, denn bei geschätzten 5 - 6 Mio. Betroffenen müßte es doch weitmehr Geschädigte geben? Die Scham der Menschen wird gnadenlos in die Kalkulation einbezogen...

Das Fass zum überlaufen brachte bei mir übrigens der Kommentar einer leitenden Sachbearbeiterin der Krankenkassen bei meinem Beschwerdeanruf nachdem ich mein Rezept zurückerhielt, die mich fragte, ob ich nur zu dumm sei zu verstehen, dass es bei "Wunschprodukten" (???) nunmal Aufzahlungen gäbe. Nun, über meine Intelligenz mag urteilen wer möchte, wenn es allerdings Ziel der Dame war, mich so richtig aus der Höhle zu holen, dann war sie sichtlich erfolgreich.

Mir ist schon klar, dass ich beiden gegnerischen Parteien ein Dorn im Fleisch bin da ich rigoros die Zuzahlungen (bis auf 10,00 €/Monat) verweigert habe (2 Jahre lang erfolgreich); ich hatte (und habe!) ein Rezept mit der genauen Produktbezeichnung und ein Attest, aus welchem die Notwendigkeit für diese und keine andere Versorgung klar hervorgeht. Somit war Abena gezwungen zu liefern; dies hat man bis Oktober auch zähneknirschend getan, jetzt aber die weitere Annahme des Rezeptes verweigert. Die Versorgung mit den angebotenen "aufzahlungefreien" Produkten habe ich verweigert, da diese lange nicht die Qualitätsansprüche erfüllen, die ich an eine menschenwürdige Versorgung stelle.

Über den Termin und auch den weiteren Verlauf der Klage (ich bin da sehr entschlossen) werde ich selbstverständlich weiter berichten; diese menschenverachtende Politik muss aufhören!

Gruß

Hannes
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06 Dez 2013 15:56 #15 von Ano
Klasse Hannes !

Auch wenn es sehr ärgerlich ist und Du sicher deshalb auch einen schwindelerregend hohen Blutdruck hattest -
ich finde es toll, dass Du Dich nicht unterkriegen lässt und so großen Kampfgeist hast.

Halte uns bitte auf dem Laufenden - ich drücke Dir alle Daumen !!!!

LG, Ano

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06 Dez 2013 16:22 #16 von matti
Hallo Hannes,

ich finde deinen Weg und deinen Mut bewundernswert. Tiefen Respekt!

...die mich fragte, ob ich nur zu dumm sei zu verstehen, dass es bei "Wunschprodukten" (???) nunmal Aufzahlungen gäbe.


Solche Aussagen müssen sich jeden Tag Tausende anhören. Ich werde ab sofort alle Telefonate mit Krankenkassen und Lieferanten aufzeichnen. Fallen solche Aussage, werde ich rechtliche Schritte prüfen.

Matti

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08 Dez 2013 09:59 #17 von Sebald
Hallo Matti,

wie sieht es denn nun praktisch bei dir aus? Würdest du bei Hartmann bleiben, wenn sich die Wogen eventuell glätten sollten? Oder ist es mit denen nun völlig aus? Ich meine: Versorgen musst du dich ja weiterhin. Fragt sich dann nur, mit was bzw. von wem? Ich selbst bin ja mit Attends doch irgendwie zufrieden. Schrieb ich schon mehrfach hier im Forum. Regulär, also ohne jegliche Zuzahlung, gibt es dort den Slip regular M/L 9. Darüber gäbe es dann noch die Saugstärke 10. Aber so wesentlich finde ich die Unterschiede nicht.

Was Struppis Klagevorhaben angeht: Alle Achtung und viel Erfolg! Ich könnte mir sogar vorstellen, dass dieser Weg zielführend ist. Allein, wahrscheinlich kommt da ein Urteil, eine Entscheidung raus, die individuell bleibt und aus der sich keine allgemeine Rechtspraxis ableiten lässt.

Man muss es wirklich sagen: Krankenkasse und Lieferanten sitzen einfach am längeren Hebel. Zumal sie die Argumentationskeule der 'Wirtschaftlichkeit' schwingen können. Gerade auch mit dem Hinweis, zu was für Missbräuchen es doch in jenen Zeiten gekommen sei, als diese Produkte noch frei und ohne alle Zuzahlung verschrieben wurden.

Beste Grüße,
Sebald

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09 Dez 2013 16:24 #18 von matti
Hallo Sebald,

eigentlich möchte ich der Firma Hartmann keinen Umsatz mehr durch meine Versorgung bereiten. Auf der anderen Seite ist das Produkt sehr gut.

Habe heute bei Attends angerufen. Den Regular 9 würden sie mir auch kostenfrei liefern. Für die 10 müsste ich pro 56 Stück 47,94 Euro zuzahlen. Bei meiner Versorgungsmenge wäre dies fast 150 Euro Zuzahlung im Monat. Scheidet deshalb schon mal aus. Attends schickt mir Muster der 9 + 10. Ich werde berichten.

Der Berater war sehr nett, aber sie sind alle auf diese theoretischen Werte von 2 Liter und mehr Aufnahmemenge fixiert bzw. geschult. Jeden Sachbearbeiter einmal 24 Stunden eine Windel verordnet und sie würden die Problematik verstehen.

Matti
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10 Dez 2013 10:41 - 10 Dez 2013 12:12 #19 von Pamwhy
Hallo ihr Lieben,

meiner Freundin hat mir gerade einen heißen Tipp gegeben ;)

Sie bezieht die Inkontinenzprodukte für beide Eltern von der Firma Medi-Center Mittelrhein GmbH aus Koblenz,Telefon: 0261 / 4 60 91-0

Sie sagt, über die Firma: Sehr freundlich, hilfsbereit, mitdenkend (haben von sich aus angeboten, nach Zyklus zu liefern, nachdem sie sich das eine Weile angeschaut haben, so dass sie nicht alle 6 Wochen anrufen und ordern muss, bei Änderungen (+/-) soll sie kurz Bescheid sagen und sehr umgänglich. Sie wollte jetzt Tena pants, da diese bei ihren Eltern am besten passten, ich habe aber auch gerade Produkte von Abena gesehen, eventuell haben sie eine ebenso breite Palette wie bei den ableitenden Hilfsmitteln.....

Von der Menge her, an schlechten Tagen braucht der Vater meiner Freundin mittlerweile ca. 5-7 Pants am Tag.

Als Ergänzung erzählte meine Freundin mir noch folgende Story, zu Beginn wurde sie gefragt, wie viel Pants sie denn für ihren Vater pro Tag benötigen würde, da lagen sie noch bei 2-3 Stück. Kommentar der Sachbearbeiterin, dann auf alle Fälle 3 Stück, denn normalerweise bräuchten andere Betroffene im Schnitt 5-6 Stück pro Tag, damit sie nicht zu wenig da hätten. So kann Betreuung auch aussehen, es geht also auch anders.... :cheer:

Vielleicht hilft euch dieser Tipp ja weiter, bis dann und ganz, ganz....
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10 Dez 2013 22:40 - 10 Dez 2013 22:40 #20 von matti
hmm,

klingt zunächst gut. Ich kenne allerdings keinen Lieferanten der TENA Pants zuzahlungsfrei abgibt und schon gar nicht in diesen Mengen. Frage doch mal deine Freundin was sie zuzahlen muss und ob sie GKV-Versicherte ist.

Ein anderes Problem besteht auch darin, dass die von dir genannte Firma kein Vertragspartner meiner Krankenkasse ist.

Matti

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