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Paul Hartmann AG - Hilfsmittelversorgung

11 Dez 2013 09:14 - 11 Dez 2013 09:16 #21 von Pamwhy
Hallo Matti,

sicher müssen sie etwas dazu bezahlen, glaube auch so um die ca. 60 €, hat sich, wenn ich mich recht erinnere etwa im gleichen Rahmen wie bei dir gehalten, aber glauben heißt nicht wissen..., aber ich weiß, dass sie bei der Barmer GEK versichert sind. B) (ich dachte, wenn du dir sowieso einen neuen Lieferanten suchst wäre das mit der KK zweitrangig, hab das wohl falsch verstanden)

Wegen der genauen Zuzahlung frage ich noch mal....

Bis bald und ganz, ganz....

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11 Dez 2013 11:40 #22 von Struppi
Hallo,

warum lassen wir Endverbraucher uns eigentlich immer wieder von den Lieferanten zu diesen Aufzahlungen erpressen?

Bei einem Rezept, auf dem mir mein Hilfsmittel genau verordnet wurde (nicht einfach nur "Windelhosen" o.ä.) muss der Lieferant mich auch mit der rezeptierten Art und Menge versorgen - und zwar für eine Zuzahlung von 10,00 € im Monat. (Ggf. kann noch ein Attest fällig werden, dies stellt aber bei den meisten von uns Betroffenen ja das geringste Problem dar).

Dazu hat der Lieferant sich bei Vertragsschluss bereiterklärt; wie dieser das nun finanzieren mag ist nicht länger mein Problem und mein schlechtes Gewissen habe ich da auch abgelegt. Der Hersteller/Lieferant hat zugesichert, er könne über Mischkalkulation die Versorgung zu den Pauschalen bewerkstelligen. Also bitte sehr!

Die Versorgung mit billig dahinproduziertem Schrott lehne ich ab - schon deshalb, weil ich nachhaltig als ätzend und störend in Erinnerung verbleiben möchte. Wenn sich auch nur ein Vierteil von uns wehrt und die Versorgung mit dem Mist ablehnt, den man uns anbietet, dann müsste doch etwas passieren?

Mit Aufruf zu mehr Protesthaltung bei uns!

Gruß

Hannes
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13 Dez 2013 11:13 #23 von Struppi
Hallo,

nun ein kleiner Zwischenstand nach meinen Beratungsgespräch am gestrigen Abend:

Die Rechtsauffassung, der Lieferant habe zu liefern wenn ein explizites Produkt (mit AutIdem) rezeptiert wurde, ist vollkommen richtig. Eine verlangte Zu-/Aufzahlung ist in diesem Falle nicht Rechtens! Die Indikation für oder wider eines Hilfsmittels stellt der Arzt, nicht Lieferant oder KK.

Wir versuchen jetzt proforma einen letzten außergerichtlichen Schriftwechsel und werden dann aller Voraussicht nach Anfang des kommenden Jahres in die Klage gehen.

Gruß

Hannes
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13 Dez 2013 11:28 #24 von Pamwhy
Hallo Hannes,

diese rechtliche Grundlage ist bestimmt für viele hier außerordentlich wichtig.

Ich bin gespannt, was dieses außergerichtliche Schreiben bewirkt. Die sind ja auch nicht dumm, könnte mir also vorstellen, dass sie dir im wörtlichen Sinne "klaglos" deine Hilfsmittel mit Standard-Aufzahlung (10 €) bewilligen und ausliefern...., nachher schaffen sie noch einen verwertbaren Präzedenzfall, "nicht auszudenken, was da an Gewinnen flöten gehen würde" ;)

Aber jetzt kann ja jeder zum Glück mit diesem Wissen mal bei seiner KK und seinem Lieferanten vorbeischauen.... :woohoo:

Bis dann, lieben Dank für deine wichtige Info und ganz, ganz....

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13 Dez 2013 11:38 - 13 Dez 2013 11:55 #25 von matti

Pamwhy schrieb: Aber jetzt kann ja jeder zum Glück mit diesem Wissen mal bei seiner KK und seinem Lieferanten vorbeischauen....


Nee Pam, dass können sie eben nicht. Es handelt sich um schwerstbehinderte, mitunter Alte, finanziell schlecht gestellte, tabusierende, isolierte, mobilitätseingeschränkte, hoffnungslose, resignierte, kraftlose, erschöpfte, obrigkeitshörige, schlecht- und fehlinformierte Menschen (um die Aufzählung nicht ins unendliche zu führen), die aus diesen ganzen Gründen den Wahnsinn der Hilfsmittelversorgung so hinnehmen.

Dies hat aber selten etwas mit "selbst dran schuld" zu tun, sondern mit den eigenen Möglichkeiten. Und diese sind gesamtgesellschaftlich betrachtet eher sehr beschränkt.

Teilweise muss aber wohl auch gelten, dass die..., wie war das noch mal mit den Kälbern und dem Metzger...

Matti
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13 Dez 2013 11:41 #26 von matti
Lieber Hannes,

ich stimme dir in deinen Ausagen zu. Auch wenn ich es schon zum "erbrechen" hier immer wieder vorgebracht habe, ich denke nach wie vor das der fehlende Organisationsgrad der Betroffenen diese ganzen Unglaublichkeiten erst ermöglicht. Es fehlt eine starke Lobby.

Wikipedia schreibt unter dem Begriff "Verein":

Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

Die Praxis sieht leider völlig anders aus. Sicher sind hier gut zwei Dutzend engagierte Betroffene, du gehörst dazu. Du bist aber auch einer von wenigen, der "begriffen" hat, dass es bei einem solchen Projekt wie diesem hier, eben nicht ausschließlich um den eigenen Nutzen, sondern vor allem um die Hilfestellung und den Austausch mit Ratsuchenden geht.

In unserem Verein gab es Mitglieder, die ihre 24 Euro Mitgliedsbeitrag mit dem monatlichen Kaffee- und Kuchenkonsum bei den Selbsthilfegruppentreffen gegengerechnet haben. Sobald ihre Aufrechnung ins negative rutschte, erhielten wir die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Ich begrüße solche! Kündigungen sehr, erklären muss ich die Gründe wohl nicht weiter.

Ja, in Anlehnung einer berühmten Rede muss ich leider heute sagen, ich hatte auch einen Traum und bin knallhart in der Realität mittlerweile angekommen.

Es gibt kaum eine Erkrankung oder Erkrankungsfolge die weiter verbreiteter als die Inkontinenz ist. Es gibt ca. 130000 Multiple Sklerose Betroffene in Deutschland. Diese haben ein flächendeckendes Selbsthilfeguppenetzt von fast 1000 Gruppen in Deutschland geschaffen. Von Inkontinenz sind schätzungsweise 6-8 Millionen Menschen un Deutschland betroffen und von diesen bis zu acht Millionen Menschen sind nicht mehr als 2-3 Tausend in ihren Interessenvertretungen organisiert, solidarisiert.

Genau aus diesen Gründen kann der Gesetzgeber, der Kosenträger und der Leistungsträger so mit uns umgehen, wie sie mit uns umgehen.

Wenn ich schon solche Formulierungen wie "das Notwendige nicht übersteigend.. lese, kommt mir der kalte Kaffee hoch. Für welchen Betroffenenkreis werden den Premiumprodukte hergestellt? Nach der Logik der im vorherigen Satz genannten müsste es sich stets beim Bezug bzw. Kauf dieser Produkte um eine Überversorgung handeln, weil es das Maß des Notwendigen ja überschreitet.
Man beschreibt mit diesen Aussagen eine offene Einteilung in Premiummenschen und dem normalen Pöbel, der sich mit dem Minimum (dem Nötigsten) gefälligst begnügen soll.

In einer Gesellschaft, indem die Deutsche Bahn noch immer in 1. und 2. Klasse unterscheidet, sich Menschen gegen eine mitunter hohe Geldzahlung (Fahrpreis) dazu bereit erklären sich mit 100 Anderen einen Stehplatz im Gang eines Zugwaggons zuteilen, während in der 1. Klasse unzählige Sitzplätze frei sind, kann man eigentlich nur noch verzweifeln. Ziviler Ungehorsam kommt im Deutschem so gut wie nicht vor und Solidarität bleibt ein Wunschtraum.

Viele Menschen sind bequem und nicht wenige einfach zu dämlich ihre Rechte wahrzunehmen. Stattdessen nörgelt der Deutsche nicht selten hinter verschlossenen Türen, häufig mit der sinnfreien Begründung der Einzelne könne eh nichts bewegen. In diesen Tagen ist Nelson Mandela gestorben. Ein Einzelner!

Aus jedem einzelnen Sandkorn entsteht erst der Strand, aus mehreren Bäumen ein Wald, aus einzelnen Regentropfen ein See. Jedes dieser Dinge ist einzeln gesehen recht schwach.

Nein ich bin nicht naiv und nein die Welt lässt sich nicht komplett verändern, vielelicht aber ein klein wenig verbessern.

Matti
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13 Dez 2013 12:51 - 13 Dez 2013 14:44 #27 von Pamwhy
Hallo Matti,

im großen und ganzen gebe ich dir recht B) klar kann man die Welt nur im "Kleinen" besser machen, bestenfalls wird eine Lawine draus.
Aber jeder der hier her kommt und nach "Hilfsmitteln Zuzahlung" sucht, findet bereits 7 Einträge zu diesem Thread und erhält damit hoffentlich den Wink mit dem Zaunpfahl, dass es auch anders geht, was rechtens ist und man sich rechtlich begründet eben wehren kann.

Diejenigen die hier im Internet suchen, sind auch meist diejenigen die etwas bewirken und verändern wollen, sei es für sich selbst oder für ihre Angehörigen, daher habe ich Hoffnung, dass sich irgendwann was bewegt.

Habe gestern folgendes Foto bei Facebook gefunden. Habe diesen Link vor 20 Stunden geteilt, zu diesem Zeitpunkt hatten bereit über 7000 Personen diesen Link geteilt. Jetzt gerade sind es schon fast 12000. Vielleicht kann man (wir???? - ich lehne mich wieder aus dem Fenster ;)) ja mal so eine Kampagne in FB starten...

Wäre vielleicht ein ähnliches Experiment wert..., du magst es vielleicht naiv nennen, ich denke es ist einfach positiv. Wer sagt, das wird doch eh nichts, wird auch nichts ändern....

Bis dann und ganz...
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13 Dez 2013 23:55 #28 von Horsty
Hallo liebe Mitstreiter,

Matti hat bereits auf die berechtigte Frage von Hannes: „Warum lassen wir Endverbraucher uns eigentlich immer wieder von den Lieferanten zu diesen Aufzahlungen erpressen?“ geantwortet.

Ergänzend will ich noch folgendes hinzufügen:
Den Leistungserbringern (tlw. auch einigen Mitarbeitern der Krankenkassen) ist die Notlage seiner Endverbraucher voll auf bewusst und sie nutzen sie in schamloser Weise aus. Die Rechtslage ist sicherlich den Lieferanten bewusst, dennoch verstoßen sie gegen geltendes Recht (ist nicht gleich Gerechtigkeit).
Den Endverbrauchern ist die Rechtslage nicht immer eindeutig klar und es fehlen die Mittel zur Durchsetzung. Die an sich überzeugenden Argumente werden fadenscheinig abgeschmettert oder gar nicht zur Kenntnis genommen. Oft wird der Endverbraucher als Querulant mit beleidigenden und zynischen Bemerkungen eingeschüchtert und die bestehenden Pfründen sind damit gesichert.
Nach meinem Rechtsverständnis liegt der Strafbestand einer Nötigung vor.

Laut de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_%28Deutschland%29 :
Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar.
Erschwerend ist dabei der Tatbestand, dass die Leistungserbringer –so meine persönliche Auffassung- unter Vorsatz handeln.
Die erforderliche Unterstützung von der Krankenkassen oder anderen Institutionen erhalten die Endverbraucher nicht bzw. sind nur nach sehr langen und zermürbenden Rechtstreit möglich.
Es ist doch sicherlich bekannt, dass die Inkontinenz bei vielen zu verstärkten Depressionen führt und nicht selten aus Verzweiflung zum Suizid kommt…

Hier noch einige Beispiele zur Argumentationshilfen, Musteranträge und Handlungsempfhlungen, um besser und möglichst schneller zum Erfolg zu kommen.
Aus Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen www.bvkm.de
„Meinen individuellen Leistungsanspruch auf Versorgung mit einem erforderlichen Hilfsmittel kann ich somit bei Ihrem Vertragspartner nicht verwirklichen.
Das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg(LSG) hat dementsprechend durch
Urteil vom 15. November 2012 (Az. L 1 KR 263/11) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte auf eine Windelversorgung durch den Vertragspartner ihrer Krankenkasse dann nicht beschränkt sind, wenn dessen Lieferungen unzureichend sind.
In dem besagten Fall stand der Klägerin deshalb nach Auffassung des LSG ein Anspruch auf Windeln einer anderen Marke zu.“

Meine Rechtsauffassung wird vom Bundesministerium für Gesundheit geteilt. In einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers- Merk vom 4. Mai 2009 an den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (siehe Anlage) heißt es
dazu auszugsweise sinngemäß:

Es wir darau verwiesen, dass Versicherte zunächst an die Krankenkasse wenden sollen...
Gegebenfalls sind auch die Aufsichtsbehörde gfordert die anstehenden Defizite abzustellen...
Das Bundesministerium für Gesunheit sieht derzeit kein Handlungsbedarf.

Für Hessen also: www.sozialministerium.hessen.de

Trotz der eindeutigen Vorgaben hinsichtlich der Quantität und Qualität wird es für den einzelnen Patienten eine langwidrige Tortur, die nur sehr wenige auf sich nehmen. Also praktisch keine akzeptable Alternative um rechtzeitig eine verbindliche Entscheidung von den Aufsichtsbehörden zu erhalten. Ganz zu schweigen von den aufwendigen und für den überwiegenden Teil der Patienten zu komplizierten Prozedere.
Ein weiteres Beispiel aus einem Vertrag zwischen Kassen und Leistungserbringer mit einigen Auszügen
Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V
zwischen
BAV Bayerischer Apothekerverband e.V. München
handelnd für die dem Vertrag
beitretenden Apotheken
und
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse München
BKK Landesverband Bayern München
handelnd für die dem Vertrag
beitretenden Betriebskrankenkassen
SIGNAL IDUNA IKK
Dortmund

über die Versorgung mit
aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich
AC/TK 11 02017
München, den 17.11.2009
Als Richtwerte für eine adäquate Versorgung sind folgende Mengen zu sehen:
Täglich 3 - 6 Windelhosen oder

täglich 3 - 6 Vorlagen und zusätzlich 15 Netzhosen monatlich oder waschbare Mehrwegfixierhosen in ausreichend verfügbarer Menge


Die tatsächliche Menge ist immer abhängig vom individuellen, medizinisch erforderlichen Bedarf.


Rechtliche Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung und Tipps für Betroffene

Richtwerte für die erforderliche Menge von Windeln
Oft erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse oder ihrem Leistungserbringer die Auskunft, dass
ihnen nur maximal 150 Windeln pro Monat zustehen. Diese Aussage ist nicht zutreffend.
Hinsichtlich der monatlichen Menge von Windeln orientieren sich die Krankenkassen an den
Empfehlungen des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK). Nach den Richtwerten
des MDK (Stand 7. September 2005) beträgt der Verbrauch für Windeln pro Monat zwischen 120
und 150 Stück. Dies ergibt eine Tagesration von 4 – 5 Windeln.
Zu beachten ist, dass es sich hierbei lediglich um „Empfehlungen“ handelt. Weicht der tatsächliche Tagesbedarf eines inkontinenten Menschen aufgrund seiner Behinderung von dieser Empfehlung ab, besteht nach § 33 Sozialgesetzbuch V ein Rechtsanspruch auf die tatsächlich benötigte Menge geeigneter und medizinisch erforderlicher Windeln.





Handlungsempfehlung
Was ist Betroffenen zu raten, die in der Praxis - zum Beispiel von ihrem Apotheker - damit
konfrontiert werden, dass sie „Qualitätszuschläge“ zahlen sollen?
Versicherte sollten auf ihrem Versorgungsanspruch bestehen. Der Apotheker ist aufgrund seines
Vertrages mit der Krankenkasse dazu verpflichtet, geeignete Windeln in der erforderlichen Menge zu leisten. Tut er dies nicht, verhält er sich vertragswidrig. Derartige „schwarze Schafe“ sollten der Krankenkasse gemeldet werden. Diese hat dafür zu sorgen, dass die Leistungserbringer ihre vertraglichen Pflichten einhalten. Gegebenenfalls muss die Kasse den Vertrag kündigen, wenn sich ein Leistungserbringer wiederholt vertragsbrüchig verhält .
Finden Versicherte keinen Leistungserbringer, der bereit ist, sie zu versorgen, sollten sie sich
ebenfalls an ihre Krankenkasse wenden. Diese ist gemäß § 33 Sozialgesetzbuch V dazu verpflichtet, Versicherten mit den im Einzelfall erforderlichen Windeln sicher zu stellen.

Als Richtwerte für eine adäquate Versorgung sind folgende Mengen zu sehen:
Täglich 3 - 6 Windelhosen oder
täglich 3 - 6 Vorlagen und zusätzlich 15 Netzhosen monatlich oder waschbare Mehrwegfixierhosen in ausreichend verfügbarer Menge
Die tatsächliche Menge ist immer abhängig vom individuellen, medizinisch erforderlichen Bedarf.


Derzeitig bin ich noch dabei einige Informationen zum GKV-Spitzenverband zu sammeln und zu kommentieren. Beim nächsten Posting werde ich das Ergebnis aufzeigen. Bisher bin ich hier auf einige Widersprüche gestoßen, obwohl ich zunächst die Hoffnung hatte, dass der Spitzenverband für derartige Fälle als „Sofortentscheider“ fungieren könnte.

Es grüßt Horsty


PS
Falls in meinem vorliegenden Text bereits bekannte oder verwirrende Passagen enthalten sind, bitte ich diese zu streichen. Binleider noch nicht ganz auf dem Posten.
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27 Dez 2013 22:51 - 27 Dez 2013 22:54 #29 von Horsty
Hallo allerseits,

wie der Zufall es will, hier von einem Namensvetter (Hartmann) eine aufschlussreiche Publikation aber auch unterhaltsam.
Gefunden beim Bundesverband Medizintechnologie e.V. .
Die Ausführungen beginnen mit einer denkwürdigen Aussage des Otto von Bismark:
„Wenn Sie Gesetze und Würste mögen,
dann sollten Sie niemals bei der Herstellung von
beiden zuschauen."

link

Horsty wünscht allen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr

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09 Jan 2014 23:00 #30 von Gerd
Ja aber Hallo,
in meiner Selbsthilfegruppe überschlagen sich im Moment auch die Ereignisse, ich höre durch Betroffene von den verschiedenen Versicherungen, die nur noch zwischen € 28 bis € 35 im Monat erstatten. Daher steigen die meisten Apotheken aus und auch andere Gesundheitsversorger können/wollen ihre Kunden nicht mehr beliefern.
Es werden dann von zentralen Lieferanten Hilfsmittel geliefert, die längst nicht mehr so gut sind und weniger aufsaugen. In einigen Wochen weiß ich mehr darüber, aber es ist im Moment im Umbruch mit direkten Lieferungen.
Mein Tipp: Horten! Auch wenn ich mal weniger benötige, weil ich mir mit "Trick 17" neuerdings behelfe(Penisklemme)
Die nicht benötigten Hilfsmittel lagere ich schön sortiert auf dem Dachboden hygienisch verpackt und gegen Mottenfraß gesichert mit Lavendelduft versehen; hat den Vorteil dass ich später auch angenehm dufte!
Spaß beiseite, im Moment ist es unglaublich, wie die Versicherungen die Zahlungen reduzieren!
Könnte den Schriftwechsel mit Versicherungen mal offenlegen - ich kämpfe für Andere, weil ich gut klarkomme mit einer Penisklemme - nicht abwinken, das handhabe ich schon ein paar Jahre! Grüße Gerd

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