Hallo, ich antworte hier als Gast,
und verfolge gelegentlich hier das Thema Hilfsmittelversorgung -Jetzt reichts.
Jetzt muss ich mal was los werden:
Ich bin schwer Harninkontinent und streite mich seit über einem Jahr mit meiner KK, um die Umsetzung der entspr. Verordnung (incl. Atteste, positives MD-Urteil, etc.). Der Hilfsmittelhersteller teilte mit vor 14 Monaten mit, mich im Folgemonat nicht mehr zu versorgen (was er bis dahin aber 18 Monate tat), es sei denn, ich würde einer 40% igen Mengenkürzung an Vorlagen zustimmen. Grund: Ab diesem Zeitpunkt wäre meine Jahresversorgung nicht mehr zuzahlungsfrei!
Die KK stimmte dem natürlich zu (ist es ja in ihrem Sinne bei ihrer mini-Pauschale), ich widersprach, und dann verhandelten KK und Hersteller wie auf dem Basar über meine "Gesundheitsversorgung". Zum Jahresende entschied dann endlich die KK, dass es zwar bei der Menge an Vorlagen bliebe, diese jedoch dann aber nur mit Inkontigrad 1 und nicht mehr Grad 3. Mein Widerspruch zwecklos, obwohl der MD meine Anforderung voll und ganz bejahte. Die KK fühlt sich darin aber nicht gebunden (wäre ja zu ihrem Nachteil), daher meine Klage nun bei Sozialgericht.
Die KK teilte mir daraufhin mit, dass ich ab Einreichung dener Klage beim SG im Widerspruchsverfahren gegen die KK nicht mehr vom Hilfsmittelhersteller versorgt werde, noch ausstehende Versorgungslieferung gemäß Jahresverschreibung werden storniert. Es sei denn, ich würde der vorgeschlgenen Saugstufenreduzierung zustimmen, da auch der Hilfsmittelhersteller "gewinnmaximiert" arbeiten muß. Und ich muß mich nun ab diesem Zeitpunkt selbst mit Vorlagen versorgen, dem mein RA widerspricht.
Es interessiert die KK überhaupt nicht, ob ich bei meiner extremen Harninkontinenz künftig nun mit einer Versorgung für leichte Inkontinenz zurechtkomme, ob dadurch meine Mobilität/Lebensqualität eingeschränkt wird, ob permanent dadurch Hautekzeme auftreten und spätesten stündlich die Vorlage zu wechseln habe, all dies kümmert die KK und ihren Herstellerpartner nicht. Hauptsache "gewinnmaximiert".
Es ist Methode der KK, die finale Entscheidungskompetenz über die ärztl. Hilfsmittelverschreibung ihrem Partner Hilfsmittelhersteller zu überlassen, obwohl genau das so NICHT im SG vorgesehen ist. Der Hersteller ist verpflichtet, so im SG, den Patienten aufzuklären und zu beraten, aber nicht über die ärztl. Verordnung hinweg zu entscheiden, womit der Patient zu versorgen sei.
Diese Kompetenz über meine Gesundungsmaßnahme zu entscheiden, trifft in 1.Linie der Patient zusammen mit seinem Arzt, aber keinesfalls der anonyme Hilfsmittelhersteller, gedeckt durch die KK. Zudem besteht keine gesetzl. Vertragsbasis von Patient und Hersteller, sondern von Patient und KK, so dass aus diesem Grunde schon der Hilfsmittelhersteller keine Entscheidungsverfügung hat. Die KK müßte also begründen und entscheiden , sieht sich aber nur als Moderator und Leistungsträger (d.h. sie verteilt unserer Beiträge und Steuergelder)
Ich bin daher nicht bereit, aufgrund meines Krankheitsbildes/Krankheitsverlaufes auch nur irgendwelche Zuzahlungen zu leisten, meine Verordnung muss lt. SG im begründeten Ausnahmefall voll von der KK übernommen werden.
Ich denke, ich bin mit meiner Situation nicht alleine, aber ich werde das alles durchstehen und durchkämpfen.
Bleibt gesund!
Rayner