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Pflege für inkontinente Mutter beantragen?
- Julia Immenhof
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6 Jahre 1 Monat her #39438
von Julia Immenhof
Pflege für inkontinente Mutter beantragen? wurde erstellt von Julia Immenhof
Ich Pflege seit ein paar Monaten meine Mutter habe aber leider feststellen müssen das sie inkontinent geworden ist. Daher wollte ich mich bei euch erkundigen ob ich für Sie eine Pflege organisieren sollte und wenn ja an wen ich mich dafür wenden sollte?
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- Regina Reinhold
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6 Jahre 3 Wochen her - 6 Jahre 3 Wochen her #39477
von Regina Reinhold
Regina Reinhold antwortete auf Pflege für inkontinente Mutter beantragen?
Hallo Julia!
Das könnte schwierig werden für Inkontinenz eine Pflegestufe zu bekommen. Ich fürchte das einzige was dir bleibt ist die Pflegekraft selbst zu bezahlen, was bei inländischen Pflegekräften auf Dauer auch ziemlich teuer werden könnte. Link entfernt, weil kommerzieller Spam! Einziges Problem dabei könnte halt sein das die dann womöglich nur gebrochen deutsch reden bzw. verstehen.
Das könnte schwierig werden für Inkontinenz eine Pflegestufe zu bekommen. Ich fürchte das einzige was dir bleibt ist die Pflegekraft selbst zu bezahlen, was bei inländischen Pflegekräften auf Dauer auch ziemlich teuer werden könnte. Link entfernt, weil kommerzieller Spam! Einziges Problem dabei könnte halt sein das die dann womöglich nur gebrochen deutsch reden bzw. verstehen.
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- Elkide
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6 Jahre 3 Wochen her #39480
von Elkide
Elkide antwortete auf Pflege für inkontinente Mutter beantragen?
Hallo liebe Julia,
erstmal Willkommen im Forum der Inkontinenz-Selbsthilfe e.V.
Aus deinen Zeilen entnehme ich, dass deine Mutter seit ein paar Monaten pflegebedürftig ist und du die Pflege übernommen hast. Neu hinzugekommen ist jetzt anscheinend die Inkontinenz.
Was mir nicht klar ist:
- hat deine Mutter bereits eine Pflegestufe?
- war sie wegen der Inkontinenz beim Urologen?
- welche Untersuchungen wurden durchgeführt?
- nimmt sie evtl. Medikamente, die die Inkontinenz begünstigt?
Falls noch nicht geschehen solltest du als erstes mit ihrem behandelnden Arzt bzw. Facharzt sprechen. Es gibt sicherlich eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten. Außerdem kann der Arzt entsprechende Hilfs- und Heilmittel verordnen.
Um Dir gezielt einen Rat zu geben, wäre es gut, wenn du etwas ausführlicher die Situation deiner Mutter beschreiben könntest.
Liebe Grüße
Elke
erstmal Willkommen im Forum der Inkontinenz-Selbsthilfe e.V.
Aus deinen Zeilen entnehme ich, dass deine Mutter seit ein paar Monaten pflegebedürftig ist und du die Pflege übernommen hast. Neu hinzugekommen ist jetzt anscheinend die Inkontinenz.
Was mir nicht klar ist:
- hat deine Mutter bereits eine Pflegestufe?
- war sie wegen der Inkontinenz beim Urologen?
- welche Untersuchungen wurden durchgeführt?
- nimmt sie evtl. Medikamente, die die Inkontinenz begünstigt?
Falls noch nicht geschehen solltest du als erstes mit ihrem behandelnden Arzt bzw. Facharzt sprechen. Es gibt sicherlich eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten. Außerdem kann der Arzt entsprechende Hilfs- und Heilmittel verordnen.
Um Dir gezielt einen Rat zu geben, wäre es gut, wenn du etwas ausführlicher die Situation deiner Mutter beschreiben könntest.
Liebe Grüße
Elke
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- Matti
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- Vereinsvorstand
6 Jahre 3 Wochen her - 6 Jahre 3 Wochen her #39481
von Matti
Matti antwortete auf Pflege für inkontinente Mutter beantragen?
Hallo,
auf eine Amtwort der "beiden" Damen wird man lange warten müssen, weil der gesamte Thread nur einen Zweck diente: Nämlich einen Werbelink zu einem polnischen 24 Stunden Pflegedienst zu posten.
Es handelt sich um die selbe Person welche die Frage stellte und auch beantwortete (gleiche IP). Da das Thema ohne Fakeabsicht aber grundsätzlich interessant ist, habe ich es einmal stehen lassen.
Natürlich erheben wir hier keinen Ansprch darauf, dass jede Antwort immer korrekt ist, Wir sind schließlich ein Forum von Laien. Hier wurde aber die Antwort von "Regina Reinhold" bewußt falsch gegeben, um einen Link unterzubringen. Nun, selbst die Frage von "Julia Immenhof" diente einzig diesem Zweck.
Wir ist es den nun mit einem Pflegegrad aufgrund von Inkontinenz?
Weder nach dem alten System der Pflegestufen, noch nach dem neuen System der Pflegegrade ergab sich alleine durch den Umstand einer Inkontinenz ein Anspruch. Nach dem alten System wurde der zeitliche Aufwand berechnet, wie lange eine dritte Person für den Pflegeaufwand benötigt, wenn der/die Betroffene/r sich nicht selbst versorgen kann.
Im neuen System der Pflegegrade spielt der zeitliche Aufwand keine Rolle mehr. Hier geht es um unterschiedliche Module der Selbstständigkeit.
Diese unterteilen sich in:
Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mitkrankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Prüfung des MDK ergibt also ein Gesamtbild der Lebenssituation des Antragstellers. Grundsätzlich ist es deshalb nicht ausgeschlossen, aufgrund einer Inkontinenz (im Gesamtkontext, mit Hilfebedarf durch eine dritte Person) einem Pflegegrad zugeteilt zu werden. Ist Inkontinenz das alleinige Defizit und besteht nur hier ein Hilfebedarf dürfte es allerdings schwierig werden.
Gruß
Matti
auf eine Amtwort der "beiden" Damen wird man lange warten müssen, weil der gesamte Thread nur einen Zweck diente: Nämlich einen Werbelink zu einem polnischen 24 Stunden Pflegedienst zu posten.
Es handelt sich um die selbe Person welche die Frage stellte und auch beantwortete (gleiche IP). Da das Thema ohne Fakeabsicht aber grundsätzlich interessant ist, habe ich es einmal stehen lassen.
Natürlich erheben wir hier keinen Ansprch darauf, dass jede Antwort immer korrekt ist, Wir sind schließlich ein Forum von Laien. Hier wurde aber die Antwort von "Regina Reinhold" bewußt falsch gegeben, um einen Link unterzubringen. Nun, selbst die Frage von "Julia Immenhof" diente einzig diesem Zweck.
Wir ist es den nun mit einem Pflegegrad aufgrund von Inkontinenz?
Weder nach dem alten System der Pflegestufen, noch nach dem neuen System der Pflegegrade ergab sich alleine durch den Umstand einer Inkontinenz ein Anspruch. Nach dem alten System wurde der zeitliche Aufwand berechnet, wie lange eine dritte Person für den Pflegeaufwand benötigt, wenn der/die Betroffene/r sich nicht selbst versorgen kann.
Im neuen System der Pflegegrade spielt der zeitliche Aufwand keine Rolle mehr. Hier geht es um unterschiedliche Module der Selbstständigkeit.
Diese unterteilen sich in:
Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mitkrankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Prüfung des MDK ergibt also ein Gesamtbild der Lebenssituation des Antragstellers. Grundsätzlich ist es deshalb nicht ausgeschlossen, aufgrund einer Inkontinenz (im Gesamtkontext, mit Hilfebedarf durch eine dritte Person) einem Pflegegrad zugeteilt zu werden. Ist Inkontinenz das alleinige Defizit und besteht nur hier ein Hilfebedarf dürfte es allerdings schwierig werden.
Gruß
Matti
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