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Pflege-/ Berufsunfähigkeitsversicherung noch vor Arzttermin abschließen
- Kuna
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4 Jahre 11 Monate her - 4 Jahre 8 Monate her #41014
von Kuna
Pflege-/ Berufsunfähigkeitsversicherung noch vor Arzttermin abschließen wurde erstellt von Kuna
Hallo zusammen,
ich habe mich bereits gestern vorgestellt.
Meine Frage ist ggf. etwas unethisch und könnte dem ein oder anderen sauer aufstoßen.
Ich habe zur Abklärung einer Stuhlinkontinenz kommende Woche einen Arzttermin. Ist es ratsam - für den eintretenden Fall der Diagnosestellung, im Vorfeld eine Berufsunfähigkeits/- Rentenversicherung abzuschließen um somit die Ausschlussklausel zu umgehen?
Herzlichen Dank,
Kuna
ich habe mich bereits gestern vorgestellt.
Meine Frage ist ggf. etwas unethisch und könnte dem ein oder anderen sauer aufstoßen.
Ich habe zur Abklärung einer Stuhlinkontinenz kommende Woche einen Arzttermin. Ist es ratsam - für den eintretenden Fall der Diagnosestellung, im Vorfeld eine Berufsunfähigkeits/- Rentenversicherung abzuschließen um somit die Ausschlussklausel zu umgehen?
Herzlichen Dank,
Kuna
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- stephanw
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4 Jahre 11 Monate her - 4 Jahre 8 Monate her #41018
von stephanw
stephanw antwortete auf Pflege-/ Berufsunfähigkeitsversicherung noch vor Arzttermin abschließen
Hallo Kuna,
wenn zwischen Antragstellung und Diagnosestellung so wenig Tage stehen, wäre ich eher vorsichtig (gilt auch für Verschweigen wenn Antragstellung nach Diagnose). Die Versicherungen haben dann Anfechtungsrechte wegen arglistiger Täuschung. Die Verjährungsfristen für arglistige Täuschung sind nach Antragstellung m.W. (seit der BGB Reform) 10 Jahre. Achtung: bitte gegenchecken, bin mir nicht 100% sicher. D.h. wenn Du NICHT in ersten 10 Versicherungsjahren Leistungen in Anspruch nimmst (z.B. BU Rente), hättest Du gute Karten, dass auch bei arglistiger Täuschung kein Vertragsrücktritt der Versicherungsgesellschaft mehr erfolgen kann. Da solltest Du dich aber vor der Antragstellung drüber ausführlich informieren, wie die Verjährungsfristen sind.
Ethisch ist es natürlich verwerflich, weil Du damit der Versichertengemeinschaft schadest (für die steigen durch solche Mitversicherten wie Dich natürlich die Beiträge).
Grüße
Stephan
wenn zwischen Antragstellung und Diagnosestellung so wenig Tage stehen, wäre ich eher vorsichtig (gilt auch für Verschweigen wenn Antragstellung nach Diagnose). Die Versicherungen haben dann Anfechtungsrechte wegen arglistiger Täuschung. Die Verjährungsfristen für arglistige Täuschung sind nach Antragstellung m.W. (seit der BGB Reform) 10 Jahre. Achtung: bitte gegenchecken, bin mir nicht 100% sicher. D.h. wenn Du NICHT in ersten 10 Versicherungsjahren Leistungen in Anspruch nimmst (z.B. BU Rente), hättest Du gute Karten, dass auch bei arglistiger Täuschung kein Vertragsrücktritt der Versicherungsgesellschaft mehr erfolgen kann. Da solltest Du dich aber vor der Antragstellung drüber ausführlich informieren, wie die Verjährungsfristen sind.
Ethisch ist es natürlich verwerflich, weil Du damit der Versichertengemeinschaft schadest (für die steigen durch solche Mitversicherten wie Dich natürlich die Beiträge).
Grüße
Stephan
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