Hallo Datrehlein,
es ist nicht meine Absicht, dir die Illusionen nehmen, schon gar nicht vor dem Weihnachtsfest. Es bringt aber nichts wenn man sich den Tatsachen verschließt und es dann ein böses Erwachen ergibt.
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass ein Gesetz nicht gleich Gerechtigkeit ist.
Glaub mir, ich kann dir wirklich nachempfinden, schließlich war ich mit meiner totalen Inkontinenz mehrere Jahre als Selbständiger im Außendienst, manchmal über Wochen, tätig.
Der psychische Druck ist oft unbeschreiblich und man weiß sich nicht zu helfen. Es kommen dann schon böse Gedanken, wie sie Petsie schon beschrieb.
In solchen peinlichen Situationen würde man lieber Schmerzen erdulden, als mit nassen Hosen beim Kunden stehen. Man verzweifelt an seiner eigenen Unfähigkeit, dabei hat man
zunächst gar keine Chance aus dieser Situation herauszukommen.
Weil ich selbst schon eine misslungene Verhandlung vor dem Sozialgericht erlebte, will ich dir nach meiner persönlichen Auffassung die möglichen Gewinnaussichten aufzeigen.
Ich gehe davon aus, dass du alle Beiträge in diesem Thema, wo ja schon etliche Forenmitglieder wertvolle Infos gegeben haben, gelesen hast.
Erst ab ein Grad der Behinderung von 50% spricht man von einer Schwerbehinderung.
Einen möglichen Nachteilsausgleich findest du hier:
www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerb.../ausgleich_node.html
Daraus ergibt sich nicht, dass dein berechtigter Wunsch nach einem Gehaltsausgleich,
Gesunde Kollegen arbeiten für das gleiche Geld unter den selben Bedingungen nur haben sie es wesentlich leichter,
entstehen könnte.
Weiter schreibst du:
habe eine Harninkontinenz vierten Grades und Arthrose in den Knien ebenfalls vierten Grades
Nach meinen Kenntnissen existiert eine Harninkontinenz vierten Grades nicht, sonder
sinngemäß:
Tröpfelinkontinenz: unter 50 ml Urinverlust/Ausscheidung, gelegentlich sehr geringer Verlust
Grad 1: 50 bis 100 ml Urinverlust/Ausscheidung, geringer Verlust bei Anstrengungen
Grad 2: 100 bis 250 ml Urinverlust/Ausscheidung, höherer Verlust beim Laufen
Grad 3: über 250 ml Urinverlust/Ausscheidung, ständiger Verlust auch beim Sitzen u. Liegen
Wie schon beschrieben, erfolgt die Einstufung nach „Aktenlage“ und nicht nach dem eigentlichen Befinden und beruflichen Tätigkeit des Betreffenden.
Der Leidensdruck und die sich daraus ergebende physische Behinderung sind entscheidend.
Wenn der betreffende Mitarbeiter vom seinem persönlichen „Gusto“ urteilt und womöglich einen nicht existierenden vierten Grad ausgeht, kann es durchaus sein, dass er andere Maßstäbe ansetzt.
Weitere Leiden, die zur Behinderung führen, werden nicht addiert. Wie z.B. bei dir die Arthrose in den Knien. Es sei denn sie stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der anderen Erkrankung und verstärken dadurch die Behinderung.
Es dürfte also äußerst schwierig sein, dass du eine deutlich höhere Einstufung nach dem derzeitig geltenden Recht erhalten könntest, obwohl ich dir diese sehr gerne zugestehen würde.
Auch deine Rechtschutzversicherung wird zunächst prüfen, ob man in diesem Fall obsiegen würde.
Hinzu kommt noch, welche Vorteile (auch materielle) sich ergeben könnten und diese dürften sehr gering sein.
Trotzdem
wünsche ich dir von ganzen Herzen ein frohmachendes Weihnachtsfest mit deiner Familie!
Es grüßt Horsty