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Pflegestärkungsgesetz Veränderungen ab 01.01.2015
- Johannes1956
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9 Jahre 11 Monate her #26418
von Johannes1956
Johannes1956 antwortete auf Pflegestärkungsgesetz Veränderungen ab 01.01.2015
Hallo, Matti,
Danke, dass Du Flagge zeigst.
Sonst fehlen die Worte.
Johannes
Danke, dass Du Flagge zeigst.
Sonst fehlen die Worte.
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- actiovita
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9 Jahre 7 Monate her - 9 Jahre 7 Monate her #27920
von actiovita
actiovita antwortete auf Pflegestärkungsgesetz Veränderungen ab 01.01.2015
Hallo Matti,
ein wirklich sehr informativer und interessanter Beitrag zum zweiten Pflegestärkungsgesetz. Ich habe zu dem Thema auch einmal einen Artikel verfasst, den ich gerne mit euch teilen möchte:
Das neue Pflegestärkungsgesetzt, das zur Begutachtung der zu pflegenden Personen dient, trat am 01.01.2016 in Kraft und soll ab 01.01.2017 zur Umsetzung kommen.
Das neue Pflegestärkungsgesetz ist in sechs Fachbereiche unterteilt.
Im Fachbereich geht es um die Mobilität.
Im Fachbereich zwei geht es um die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Im Fachbereich drei geht es um die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen.
Im Fachbereich vier geht es um die Selbstversorgung.
Im Fachbereich fünf geht es um die Bewältigung und den selbstständigen Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen.
Im Fachbereich sechs geht es um die Gestaltung des Alltags und um die sozialen Kontakte.
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz werden nun auch die Menschen, die an Demenz erkrankt sind, viel besser bemessen und berücksichtigt. Die bisher festgelegten Zeitorientierungswerte verlieren mit dem neuen Pflegestärkungsgesetzt (Anm. d. Red. : Link entfernt) somit ihre Gültigkeit. Es wird vielmehr in Zukunft darauf geachtet, wie hoch die Fähigkeiten, den Alltag alleine zu bewältigen, selbstständig stattfinden können.
Durch das Pflegestärkungsgesetz werden die fünf Pflegegrade neu eingruppiert und es wird nicht mehr in Pflegeminuten sondern in der Höhe der Selbstständigkeit entschieden, in welchen Pflegegrad die betroffene Person eingestuft wird.
Die Patienten, die bereits in eine Pflegestufe eingestuft worden sind bekommen durch das Pflegestärkungsgesetz einen Besitzstandschutz. So brauchen sie keine Angst haben, dass Sie durch die Umstellung schlechter dastehen als vorher.
ein wirklich sehr informativer und interessanter Beitrag zum zweiten Pflegestärkungsgesetz. Ich habe zu dem Thema auch einmal einen Artikel verfasst, den ich gerne mit euch teilen möchte:
Das neue Pflegestärkungsgesetzt, das zur Begutachtung der zu pflegenden Personen dient, trat am 01.01.2016 in Kraft und soll ab 01.01.2017 zur Umsetzung kommen.
Das neue Pflegestärkungsgesetz ist in sechs Fachbereiche unterteilt.
Im Fachbereich geht es um die Mobilität.
Im Fachbereich zwei geht es um die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Im Fachbereich drei geht es um die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen.
Im Fachbereich vier geht es um die Selbstversorgung.
Im Fachbereich fünf geht es um die Bewältigung und den selbstständigen Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen.
Im Fachbereich sechs geht es um die Gestaltung des Alltags und um die sozialen Kontakte.
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz werden nun auch die Menschen, die an Demenz erkrankt sind, viel besser bemessen und berücksichtigt. Die bisher festgelegten Zeitorientierungswerte verlieren mit dem neuen Pflegestärkungsgesetzt (Anm. d. Red. : Link entfernt) somit ihre Gültigkeit. Es wird vielmehr in Zukunft darauf geachtet, wie hoch die Fähigkeiten, den Alltag alleine zu bewältigen, selbstständig stattfinden können.
Durch das Pflegestärkungsgesetz werden die fünf Pflegegrade neu eingruppiert und es wird nicht mehr in Pflegeminuten sondern in der Höhe der Selbstständigkeit entschieden, in welchen Pflegegrad die betroffene Person eingestuft wird.
Die Patienten, die bereits in eine Pflegestufe eingestuft worden sind bekommen durch das Pflegestärkungsgesetz einen Besitzstandschutz. So brauchen sie keine Angst haben, dass Sie durch die Umstellung schlechter dastehen als vorher.
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- Matti
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- Vereinsvorstand
9 Jahre 7 Monate her - 9 Jahre 7 Monate her #27921
von Matti
Matti antwortete auf Pflegestärkungsgesetz Veränderungen ab 01.01.2015
Danke für den Text. Google wird sich darüber freuen und unsere Seite noch besser finden. Den Werbelink auf die Seite deines Kunden, habe ich mir erlaubt zu entfernen.
Danke an die Marketing Agentur, die uns somit kostenfrei hilft unsere Homepage zu promoten. So wird ein Schuh draus!
Kleiner Ratschlag unter "Freunden". Es ist SEO Technisch nicht besonders klug, den Text der Startseite des Kunden durch versteckte Werbung 1:1 auf anderen Seiten zu verbreiten. Das mag Google gar nicht gerne.
Matti
Danke an die Marketing Agentur, die uns somit kostenfrei hilft unsere Homepage zu promoten. So wird ein Schuh draus!
Kleiner Ratschlag unter "Freunden". Es ist SEO Technisch nicht besonders klug, den Text der Startseite des Kunden durch versteckte Werbung 1:1 auf anderen Seiten zu verbreiten. Das mag Google gar nicht gerne.
Matti
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