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Gdb Widerspruch

21 Aug 2011 18:45 #1 von heartattack
Hallo,

ich bin m, 34 Jahre alt und habe vor 2 Jahren Probleme mit dem Herz bekommen durch eine verschleppte Grippe. Herzmuskelentzündung, kompletter Linksschenkelblock, dilatative Kardiomyopathie, Vorhofflimmern, usw

Ich habe damals einen GdB von 30 bekommen, ebenfalls eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Im Schreiben des Versorgungsamtes wurden folgende Probleme vermerkt:

Dilatative Kardiomyopathie mit Linksschenkelblock, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Synkopen, Herzschrittmacher (Gesamt GdB 30) mit dem Merkzeichen "dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Das war im Herbst 2010

Dieses Jahr im April kam eine Herzinsuffizienz NYHA im Stadtium II hinzu. Des Weiteren chronische Lumbalgie, Skoliose und Flachrücken, Beckenverwringung und Blockierung sowie Knick-Senk-Spreizfüße.

Daraufhin habe ich einen Antrag auf höheren Grades der Behinderung gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Lediglich für die chronischen Rückenschmerzen bekam ich einen GdB 10, welcher jedoch NICHT zu den bereits vorhandenen 30 dazu gerechnet wurde. Bleibt also bei Gesamt GdB von 30. Weil ich dies nicht nachvollziehen kann und durch die Herzinsuffizienz NYHA II sogar Arbeitszeit von 100 auf 80 % reduzierte, sogar innerhalb des Unternehmens den Job wechselte, bei 100 Metern bereits Atemnot anfängt, usw usw habe ich WIDERSPRUCH gegen den Bescheid eingelegt. Jetzt endlich kam die Rückmeldung des Versorgungsamtes: ABGELEHNT !!!

Kann das nicht verstehen. Denn bei den oben genannten Herzbeschwerden mit GdB 30 bestand die Herzinsuffizienz ja noch gar nicht, welche mich JETZT aber sehr wohl mehr einschränkt. Ebenso kann ich es nicht nachvollziehen weshalb der GdB 10 von den Rückenschmerzen nicht zu den bereits bestehenden GdB 30 dazu gezählt wird. Ich habe nachts Schlafstörungen weil ich öfters aufgrund der Rückenschmerzen wach werde, lege ich mich seitlich links drückt der Herzschrittmacher . . .

In dem Ablehnungsbescheid steht ich kann vor dem zuständigen Sozialgericht Klage erheben wenn ich dies möchte. Was soll ich nun tun ? Hat jemand einen Rat und vor allem interessiert mich ob die HERZINSUFFIZIENZ NYHA II tatsächlich keinen höheren GdB ergibt als den bislangen 30 und warum der GdB 10 vom Rücken nicht dazu addiert wird.

Vielen DANK schon mal im voraus. Würde mich sehr freuen wenn ich eine Rückmeldung bekommen würde und mir evtl. jmd weiterhelfen kann der sich damit auskennt.

Grüße Steven

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21 Aug 2011 22:24 #2 von Sebald
Hallo Steven,

alles unangenehme Befunde, klar! So ganz richtig, bist Du damit in einem Inkontinenzforum zwar nicht....; aber: Bist Du eventuell Mitglied im VDK? Die haben Beratungstermine, wo Du diese Sachen durchgehen kannst. Und sie reichen Widersprüche in Deinem Namen ein. Kann sehr hilfreich sein...

Viel Glück & gute Besserung,
Sebald

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21 Aug 2011 22:43 #3 von Struppi
Hallo Steven,

die Prozente im GdB sind nicht kumulativ, d.h, sie werden nicht einfach addiert, sondern es wird die Gesamtbeeinträchtigung der einzelnen Behinderungen gesehen.

Der Rat von Sebald mit dem VDK war schon mal sehr gut, einen Beratungstermin bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt würde ich ebenfalls in Betracht ziehen. Die von Dir geschilderten Gesamtbeeinträchtigungen behindern Dich im Alltag ja nicht unwesentlich, so aus dem Bauch heraus würde sich sagen, könnte eine Klage vor dem Sozialgericht schon was bringen - aber schlussendlich kann das wirklich nur ein Anwalt klären.

Gruß

Hannes

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22 Aug 2011 10:00 #4 von Gresskamp
Hallo Steven,

ich würde keine Klage einreichen, das kann sich über Jahre hinziehen.

Ich würde nach spätestens einem Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen!

Viele Grüße

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22 Aug 2011 12:54 #5 von Sebald
Hallo nochmal,

der Rat von Gresskamp ist gut und wichtig. So wurde mir auch von einem 'Behindertenbeauftragten' geraten! Bei mir war es so, daß ich diesen erneuten Antrag nach 1,5 Jahren gestellt habe. Diesmal über den VDK. Ärzte hatte ich zeitnah darüber informiert. Es kam dann eine Erhöhung um 20 Grad auf 80 zustande. Das kann natürlich am VDK, an den Ärzten oder aber am Gutachter gelegen haben. Keine Ahnung....

Beste Grüße,
Sebald

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22 Aug 2011 17:42 #6 von heartattack
Hallo Ihr Lieben.

Erstmals vielen herzlichen Dank für die Infos. Vdk kannte ich bis heute noch gar nicht. Werde ich gleich mal nachschauen und mich schlau machen ! Glaube aber das die Idee mit erstmal so bestehen lassen und nach nem Jahr oder so einen Verschlimmerungsantrag stellen wohl das Beste ist... Es ist nämlich geplant dass ich einen Defi bekommen soll wegen den Synkopen und Stents sollen gesetzt werden. Genauen Termin habe ich aber noch nicht. Trotz allem: VIELEN DANK !!!

Lg, steven

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