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Behindertentoilette und Sitzplatz in Verkehrsmitte

30 Mai 2012 19:58 #1 von Margot
Hallo,

vor 3 Jahren habe ich durch eine mißglückte Beckenbodenbehandlung TVT eine Harn - Dauerinkontinenz bekommen, die mich immer häufiger daran hindert einfach aus dem Haus zu gehen weil alles so schwierig geworden ist. Ich trage bereits Sicherheitshosen mit zusätzlicher Einlage, muß aber hin und wieder so schnell und ausgiebig Wasser lassen, daß ich nicht warten kann, bis die Schlange vor der Toilette sich aufgelöst hat. Wenn ich dann ins Behindertenklo gehe, bekomme ich Schelte, was mich sehr belastet.
Im Sitzen geht es mir besser, deshalb brauche ich in die Tram z.B. gar nicht einsteigen, wenn sie zu voll ist.

Letzthin ist mir die Idee gekommen, daß ich mit einem Behindertenausweis vielleicht besser dran wäre. Ich bin 73 Jahre alt, also schon Seniorin.

Wie bekomme aich so einen Ausweis


Schöne Grüße
Margot

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31 Mai 2012 09:12 #2 von matti
Hallo,

auf unserer Homepage haben wir umfangreiche Informationen zum Thema Schwerbehinderung zusammen gestellt. Schaust du hier: www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenpo...indertenausweis.html

Grundsätzlich spricht nichts dagegen das du einen Schwerbehindertenausweis beantragst. Um eine Behindertentoilette nutzen zu können, stellt er allerdings keinen direkten Nachweis dar. Andere Toilettenbesucher geht es nichts an, du bist nicht zur Rechenschaft verpflichtet.

Beschränkt sich deine Einschränkung ausschließlich auf die Blase, wirst du allerdings sehr wahrscheinlich keinen alleinigen Grad der Behinderung von 50 erhalten. Dieser ist aber Vorraussetzung zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und diese ist wiederrum Grundlage zum Ausstellen eine Schwerbehindertenausweises. Alterstypische Einschränkungen (damit ist nicht die Blase gemaint, diese ist in keinem Alter tollerabel oder "Normal"), werden im Übrigen bei der Begutachtung nicht oder nur sehr gering gewichtet.

Matti

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31 Mai 2012 14:50 #3 von Sebald
Hallo Margot,

ergänzend vielleicht noch der Hinweis: Es gibt den sog. Euro-Schlüssel. Dieser Schlüssel öffnet insbesondere die 'frei stehenden' bzw. öffentlichen Behinderten-WCs. Diese sind mit einer Schließanlage versehen, bei der nur dieser Schlüssel greift.

Man bekommt diesen Schlüssel etwa hier:

www.cbf-da.de/cgi-bin/shop.cgi?action=de...=10003&kategorie=CBF

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es den Schlüssel nicht erst ab einem Behinderungsgrad von 80 gibt, sondern auch bei Graden darunter, sofern ärtzlich attestiert wird, dass eine Erkrankung von Blase und/oder Darm vorliegt.

Will sagen: Du solltest einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Du musst aber nicht unbedingt schwerbehindert sein, um auf diese WCs zu 'dürfen'.

Beste Grüße,
Sebald

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