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Entscheidungsfindung bei der Hilfsmittelverordnung

11 Mär 2007 13:59 #1 von matti
Hallo DC Schacht,

auch ich würde Ihnen gerne mal wieder eine Frage stellen.

Wir schreiben oft darüber, dass Hilfsmittel verordnungsfähig sind. Als Urologe unterliegt Ihnen diese Verordnung.

Zu meiner eigentlichen Frage, welche ich eigentlich allgemein an die Ärzte richte:

Woher beziehen Sie ihre Kenntnisse über die unterschiedlichen Hilfsmittel, welche Sie den Betroffenen verordnen?

Der Hilfsmittelmarkt ist ja in ständiger Bewegung. Ständig kommen neue Produkte auf dem Markt, andere verschwinden wieder, auch weil sich seit den neuen Festbeträgen der Krankenkassen der Markt und das Sortiment gerade "bereinigt".

Kommen Hilfsmittelhersteller ähnlich wie die Pharmaindustrie zu Ihnen in die Praxis um Ihnen ihre Produkte vorzustellen?

Oder trägt die eigentliche Beratungstätigkeit die Apotheke oder das Sanitätshaus und die Verordnung ist eher als grober Richtwert anzusehen (Produktgruppenverordnung).

Ist Ihnen die Bezeichnung "Homecare" mit seinem Dienstleistungsangebot ein Begriff? Oder die Möglichkeit der vielen Hilfshotlines der Hersteller?

Letztendlich leisten auch wir als Verein ein umfangreiches Beratungsangebot, wenn es um die Findung eines Hilfsmittels geht.

Es würde mich sehr interessieren, einmal aus dem "Nähkästchen" eine Rückmeldung zu erhalten.

Gruß

Matthias Zeisberger

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01 Apr 2007 23:03 #2 von dcschacht
hallo matti,

ähnlich wie im therapeutischen bereich bekommen wir informationen über fachliteratur (aktuelle urologie, der urologe, journal of urologie...), weiterbildungsveranstaltungen oder kongresse und über die industrie. ich persönlich halte engen kontakt zu einem sanitätshaus in unserer nähe.

grundsätzlich bahnbrechende neue erfindungen gibt es aber nicht. eher variationen und verbesserungen bestehender produkte.

als arzt darf ich eh kein produkt verordnen, sondern nur ein mit hilfsmittelnummer gelistetes hilfsmittel ohne produktname: z.b. windelhosen + allgemeine hilfsmittelnummer - ob pat. jetzt 0815 oder tena ultra super duper wählt ist eine preisfrage, da die kassen nur festbeträge erstatten.

grundsätzlich habe ich aber genug zu tun mit curativer therapie, so dass ich meine pat. in die beratung des vertrauenswürdigen sanitätshauses gebe und nach rücksprache mit denen verordne.

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02 Apr 2007 11:00 #3 von Chris08
Hallo Herr Dr. Schacht,

ich mag im Irrtum sein, aber soweit mir bekannt, dürfen Sie sowohl eine Produktgruppe "Inkontinenzschutzhose Gr. 2 ..." als auch eine Hilfsmittelnummer und damit ein Produkt verordnen.

Sicher ist der Weg dem Patienten ein Sanihaus zu empfehlen und dann gemäß deren Beratung zu verordnen gut, aber in der heutigen Zeit wollen ja viele Kassen die Aufträge an ihre Vertragslieferanten weiterreichen und da ist die Verordnung eines genau spezifizierten Produktes oft hilfreich.

Im übrigen vielen Dank für die doch sehr aussagekräftigen Antworten hier in unserem Forum.

Chris

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30 Apr 2007 20:36 #4 von dcschacht
Produktgruppe kann ich verordnet, aber kein spezielles Produkt einer Firma z.B. Tena- hasse nicht gesehen o.ä.

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